Hallo,
ich habe auf Facebook gelesen, dass es Verrückte gibt, die Fußbilder von Mädchen kaufen, und würde das gerne auch probieren, da man so anscheinend relativ einfach was dazu verdienen kann.
Ich bin leider erst 16, aber es sind ja auch nur Fußbilder und es ist mir relativ egal was man mit denen macht.
Könnte mir jemand bitte objektiv sagen, ob es für mich oder den Kaufenden irgendwelche rechtlichen Probleme geben könnte?
Vielen Dank euch allen!!
-- Editiert von Moderator am 11.02.2020 14:22
-- Thema wurde verschoben am 11.02.2020 14:22
Bilder verkaufen
10. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 10. Februar 2020 | 19:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bilder verkaufen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Februar 2020 | 21:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitatdass es Verrückte gibt, die Fußbilder von Mädchen kaufen, :
Ja, sowie getragene Unterwäsche und Haarsträhnen ...
Du bist minderjährig, also benötigst Du die Erlaubnis der Erziehungs- und Sorgeberechtigten und des Familiengerichtes für solche unternehmerischen Tätigkeiten.
Selbst wenn Mama und Papa restlos begeistert sein sollten, das Familiengericht wird da schwer zu überzeugen zu sein.
Oder 2 Jahre warten ...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Existenzgründung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#8
Antwort vom 11. Februar 2020 | 11:37
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatDas ist bei Verkauf von Fotos aber nicht der Fall, da dir aus dem Verkauf kein Nachteil erwächst. :
Wenn TE dann offenbar gewerblich handelt, haben wir Widerrufsrecht, Gewährleistung etc... Alles Dinge, die in erheblichen finanziellen Nachteilen enden können. Gewerbeanmeldung wäre auch noch notwendig.
#9
Antwort vom 11. Februar 2020 | 11:52
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Schon wieder aufgetaucht? Die Moderation kommt mit dem Löschen ja gar nicht mehr nach.ZitatWeitere Fragen? :
***
-- Editiert von Moderator am 11.02.2020 19:22
#10
Antwort vom 11. Februar 2020 | 11:53
Von
Status: Student (2114 Beiträge, 735x hilfreich)
Weshalb auch dieser Beitrag von 123Bescheidwisser.irgendwas in Kürze (zu Recht) verschwunden sein wird.
Ich stelle mich schon mal wieder auf eine beleidigende PN ein ...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.795
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
22 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten