Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wollen am 18./19. Juni ein Festival mit einer Investitionssumme von ca. 50.000,00.- € in Eichstätt (Bayern) durchführen.
Das Festiva wird von drei verschiedenen Organisationen veranstaltet:
- Jugendtreffinitiative Clubraum ("rechtsform": Interessensgemeinschaft)
- Jugendzentrum Eichstätt (unter Trägerschaft der Stadt Eichstätt)
- M.u.K.E. e.V. (Gemeinnütziger Verein)
Müssen wir nun eine GbR gründen, oder ist es möglich das die 3 Veranstaler als "Einzelveranstalter" auftreten?
Wie sieht es dann mit der (persönlichen) Haftung aus?
Schon mal Danke für Ihre Ratschläge!
MFG
Josef Graubmann
Brauchen wir eine GbR, welche folgen hat das?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn Sie alle zusammenarbeiten und das nach außen auch erkennbar ist, sind Sie automatisch eine Arbeitsgemeinschaft und damit eine GbR.
Im Hinblick auf die Haftung sind wohl nur die Mitglieder des e.V. vor persönlicher Haftung sicher, da der Verein haftet. Mitglieder der anderen beiden Gruppen dürften für Verluste aus der Veranstaltung auch persönlich haften, außer die Handelnden haben vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht.
Bei einem Projekt dieser Größenordnung würde ich auf jeden Fall einen Vertrag aufsetzen in dem geregelt ist, wer die Geschäfte führt und wer zumindest im Innenverhältnis welche Handlungsbefugnisse hat.
Es sollte auch geklärt werden, wer Verluste zu tragen hat.
Sie müssen ja auch bedenken, dass Sie diverse Genehmigungen und Versicherungen für so eine Veranstaltung benötigen.
Da das Jugendzentrum als Mitveranstalter unter Trägerschaft der Stadt steht (eventuell müsste die Stadt hier auch mit haften) sollte die Stadt ja auch ein großes Interesse am Erfolg der Veranstaltung haben. Schnappen Sie sich doch mal den Rechtsrefenten der Stadt und besprechen das nähere Vorgehen mit ihm.
Viel Erfolg
MCNeubert
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