DVD-Verkauf vom Hobbyfilmer

11. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
McFly123
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Frischling
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DVD-Verkauf vom Hobbyfilmer

Hallo ich hätte mal die Frage, ob ein anmeldepflichtiges Gewerbe vorliegt oder nicht.

X ist Hobbyfilmer und macht einen Dokumentation über eine Falknerei. Dabei bekommt er tatkräftige Unterstützung des Falkners F. Beide verabreden, dass nach der Fertigstellung des Films dieser von F in der Falknerei zum Verkauf angeboten wird. Zusätzlich möchte X die Filme selbst über eBay oder andere Wege verkaufen.
Der Verkaufserlös der DVDs soll dabei immer geteilt werden.
Die erste Auflage der DVDs besteht aus ca. 500 Stück.
X trägt dabei alle entstehende Kosten( Presswerk, Anfahrten, Versandkosten etc.).
Die Kosten sind dabei so hoch, dass X wohl niemals einen Gewinn durch den DVD-Verkauf einfahren wird(was X aber egal ist, da es für ihn sowieso nur ein Hobby ist und er hofft, seine Kosten ein bisschen decken zu können).
Liegt trotzdem ein anmeldepflichtiges Gewerbe des X vor?

Wie sieht es steuerrechtlich aus?

-- Editiert am 11.08.2010 16:08

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15 Antworten
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#2
 Von 
McFly123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Falkner hat auch schon ein Gewerbe angemeldet, da er auch andere Sachen verkauft.
Aber liegt ein Gewerbe nicht ausschließlich dann vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht vorliegt?

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#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
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Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

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#4
 Von 
McFly123
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Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

>Warum macht man etwas was Verlust einbringt
Mit fast allen Hobbys macht man finanziellen Verlust. Die DVD-/Film-Produktion macht X halt Spaß.

>wie schafft man es mit unverkäuflichen DVD Verlust zu machen.
Die DVDs müssen ja vorher erst einmal produziert werden bevor sie verkauft werden können.

>Willst du dein Hobby, das Reisen, von der Steuer absetzen ?
Wer sagt, dass irgendwas von der Steuer abgesetzt werden soll? Es geht hier darum ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht bzw. ob vom geringen Umsatz Steuern abgeführt werden müssen.

>Ansonst ist das erst mal eine gewerbliche Tätigkeit.
Warum sollte es erst mal eine gewerbliche Tätigkeit sein

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#5
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

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#6
 Von 
McFly123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

>Dein Hobby scheint aber aus "Handel" zu bestehen, denn wenn du die Produzierst und nicht verkauften würdest war das egal.

Das Verkaufen der DVDs betreibt X aus mehreren Gründen: Einmal um seine durch die Film entstandenen Kosten wenigstens ein wenig zu decken. Andererseits auch, weil es ihm Spaß macht eine DVD-Produktion zu managen(Design der Hülle und DVD, Beauftragung des Presswerkes, Lizenzen für Filmmusik kaufen etc.) und den Verlauf mitzuerleben.

>Dann bleibt einmal das Hobby: Reisen

Wie kommst du überhaupt auf Reisen? X Hobby ist Filme zu produzieren(bisher jedoch nicht zum Verkauf), jetzt wollte er mal ausprobieren wie es ist, einen größeren Film zu produzieren.

>Mir ist nach wie vor unerklärlich wo die Kosten herkommen sollen. Deine Kamera kannst du nicht mit dem Verkauf der DVD finanzieren.

Anfahrten zum Drehort, Übernachtungskosten am Drehort, Kosten für das DVD-Presswerk, Lizenzgebühren für Filmmusik, Versandkosten der DVDs zum Verkaufsort. Diese Kosten müssen doch alle von den Umsatz der DVDs abgezogen werden. Erst wenn das resultierende Ergebnis positiv ist, kann man ja wohl von Gewinn sprechen.


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#7
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

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#8
 Von 
McFly123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Versteuern muss X sowieso nicht. Selbst wenn überhaupt ein Gewerbe vorliegt, wird es unter Kleingewerbe fallen. Da muss dann sowieso keine Umsatzsteuer und Gewerbesteuer abgeführt werden. Das Finanzamt kann somit sowieso nichts streichen.

>Ich kenn einen Kameramann der sein "Boot" absetzen wollte und obwohl das wirklich ein Arbeitsschiff war und er "Vogel" aufnahmen machte hat das nicht geklappt - Urteil findet man sicher bei Google.
Der Unterschied zwischen X und dem Kameramann ist, dass der Kameramann seine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht durchführt und X eben nicht.
Es geht ja erstmal darum, ob X überhaupt gewerblich handelt. Wie gesagt kann ich keine Gewinnerzielungsabsicht feststellen und die ist doch eigentlich Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb oder?

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#9
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Versteuern muss X sowieso nicht. Selbst wenn überhaupt ein Gewerbe vorliegt, wird es unter Kleingewerbe fallen. Da muss dann sowieso keine Umsatzsteuer und Gewerbesteuer abgeführt werden. Das Finanzamt kann somit sowieso nichts streichen.

Schon mal davon gehört das man Gewinne versteuern muss?
Und Buch führen muss über Einnahmen und Ausgaben?


Ein Gewerbe das nur Verluste macht erklärt der Steuerprüfer nach ein paar Jahren zur Liebhaberei - das kann dann ganz schön teuer werden.


Und JA du hast da ein anmeldepflichtiges Gewerbe.
Voraussetzung für gewerbliches Handeln ist nicht die Gewinnerzielungsabsicht sondern das die Tätigkeit nachhaltig ausgeübt wird.




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#11
 Von 
McFly123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Erstmal: Es geht hier nicht um mich.

>Schon mal davon gehört das man Gewinne versteuern muss?
Welche Gewinne?

>Voraussetzung für gewerbliches Handeln ist nicht die Gewinnerzielungsabsicht sondern das die Tätigkeit nachhaltig ausgeübt wird.
Warum liest man dann überall, dass Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb auch eine Gewinnerzielungsabsicht ist?
Ich verstehe

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Du kannst auch man jeder Baustelle lesen 'Eltern haften für ihre Kinder'.
Das ist genau so ein Unsinn.


Unternehmereigenschaft liegt auch auch ohne Gewinnerzielungsabsicht vor (BGH VIII ZR 173/05 )

Es liegt ein Gewerbe im Sinne des HGB und damit ein unternehmerisches Handeln im Sinne von § 14 BGB vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Daue angelegte, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und dies nach außen hervortritt. (OLG Hamburg Az: 5 W 7/07 , MIR 2008, Dok. 073 )

Zwar ist eine Gewinnerzielungsabsicht aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll um das Überleben des Betriebes zu sichern, jedoch wird vom Gesetz her eine solche nicht gefordert wenn es um gewerblichen Handeln geht.




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#13
 Von 
McFly123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

>Unternehmereigenschaft liegt auch auch ohne Gewinnerzielungsabsicht vor

Eine Unternehmereigenschaft hab ich ja nie bestritten.

Danke für die Quellen und Aufklärung. Mir war nur diese Definition von Gewerbe bekannt: "Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf" ist." (auch zu finden auf Wikipedia) Scheint aber wohl mittlerweile überholt zu sein?




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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Eine Unternehmereigenschaft hab ich ja nie bestritten

Eine Unternehmereigenschaft ist aber auch immer mit gewerblichem Handeln verbunden ...

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#15
 Von 
Koenig Arthur
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Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Ein Unternehmer kann auch wohltaetig handeln, bspw. als Boss einer Stiftung ...

Schon mal ueber "eingetragene Vereine" nachgedacht ? (Nachteil: Min. 7 Mitglieder erforderlich ...)

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