Dienstleistung auf ebay-kleinanzeigen

25. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go483315-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstleistung auf ebay-kleinanzeigen

Ich wollte womöglich auf ebay-kleinanzeigen anbieten die Nintendo Konsolen, hauptsächlich die Switch zu öffnen, sprich eine CFW zu installieren, was ja neben dem Installieren von Spielen noch legal ist. Nun ist die Frage sollte ich das ganze als Gewerbe anmelden, meines Wissens nach, ist dies erst nötig wenn ich damit mehr als 450€ im Monat verdienen würde oder irre ich mich da?
Mfg Julian

-- Editiert von Moderator am 26.12.2019 17:27

-- Thema wurde verschoben am 26.12.2019 17:27

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go483315-35):
meines Wissens nach, ist dies erst nötig wenn ich damit mehr als 450€ im Monat verdienen würde oder irre ich mich da?

Da irrt man sich. Die Grenze liegt bei 0,0 EUR.




-- Editiert von Harry van Sell am 25.12.2019 20:29

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Und nicht erst, wenn der erste Auftrag ansteht.

Zitat:
Die Frage ‚Wann muss ich ein Gewerbe anmelden‘ ist natürlich abgesehen von formalen Kriterien auch durchaus wörtlich zu verstehen. Der Gesetzestext sagt, dass das Gewerbe angemeldet werden muss, sobald die Tätigkeit aufgenommen wird. In der Praxis empfiehlt es sich, schon vor dem eigentlichen Start den Gewerbeschein zu erwirken, sodass Rechts- und Handlungssicherheit für den Selbstständigen und seine Kunden besteht.

https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden

Die Tätigkeit wäre aufgenommen, spätestens wenn die Anzeige veröffentlicht wurde.

Sie sollten dich über die Aufnahme eines Gewerbes sowie die damit zusammenhängenden Rahmenbedingungen (zB Haftungsfragen, wenn Sie ein Gerät, ggf sogar irreparabel, beschädigen; AGB usw) umfassend informieren, das Internet bietet eine Fülle von Informationen zu diesem Thema.

Schöne Weihnachtstage!

-- Editiert von fb367463-2 am 26.12.2019 05:24

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Oder man macht erst mal einen der Existenzgründerkurse bei der IHK.
Gibt ja noch viele andere Sachen die einem auf die Füße fallen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32899 Beiträge, 17273x hilfreich)

Da irrt man sich. Die Grenze liegt bei 0,0 EUR. So ist es. Und steuerpflichtig kann man damit auch durchaus werden - 450 Euro steuerfrei verdienen darf man in Minijobs, d. h., bestimmten Arbeitnehmerverhältnissen. Für Gewerbetreibende gibt es da hingegen keine Untergrenze.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Für Gewerbetreibende gibt es da hingegen keine Untergrenze.
Doch, gibt es, die ist nur deutlich geringer als die 5400* Euro aus einem Minijob. Und zwar liegt die Grenze bei 410 Euro p.a.

Ich erwähne das hier aber ausdrücklich, weil ich mir gut vorstellen kann, dass die Geschäftsidee unter dieser Grenze bleiben wird.

*jetzt mal einfach nur die 450 Euro genommen, stimmt natürlich nicht ganz

Stefan


-- Editiert von reckoner am 26.12.2019 20:41

0x Hilfreiche Antwort

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