Ich wollte womöglich auf ebay-kleinanzeigen anbieten die Nintendo Konsolen, hauptsächlich die Switch zu öffnen, sprich eine CFW zu installieren, was ja neben dem Installieren von Spielen noch legal ist. Nun ist die Frage sollte ich das ganze als Gewerbe anmelden, meines Wissens nach, ist dies erst nötig wenn ich damit mehr als 450€ im Monat verdienen würde oder irre ich mich da?
Mfg Julian
-- Editiert von Moderator am 26.12.2019 17:27
-- Thema wurde verschoben am 26.12.2019 17:27
Dienstleistung auf ebay-kleinanzeigen
25. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 25. Dezember 2019 | 20:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstleistung auf ebay-kleinanzeigen
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#1
Antwort vom 25. Dezember 2019 | 20:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120324 Beiträge, 39872x hilfreich)
Zitatmeines Wissens nach, ist dies erst nötig wenn ich damit mehr als 450€ im Monat verdienen würde oder irre ich mich da? :
Da irrt man sich. Die Grenze liegt bei 0,0 EUR.
-- Editiert von Harry van Sell am 25.12.2019 20:29
#2
Antwort vom 26. Dezember 2019 | 05:22
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Und nicht erst, wenn der erste Auftrag ansteht.
Zitat:Die Frage ‚Wann muss ich ein Gewerbe anmelden‘ ist natürlich abgesehen von formalen Kriterien auch durchaus wörtlich zu verstehen. Der Gesetzestext sagt, dass das Gewerbe angemeldet werden muss, sobald die Tätigkeit aufgenommen wird. In der Praxis empfiehlt es sich, schon vor dem eigentlichen Start den Gewerbeschein zu erwirken, sodass Rechts- und Handlungssicherheit für den Selbstständigen und seine Kunden besteht.
https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden
Die Tätigkeit wäre aufgenommen, spätestens wenn die Anzeige veröffentlicht wurde.
Sie sollten dich über die Aufnahme eines Gewerbes sowie die damit zusammenhängenden Rahmenbedingungen (zB Haftungsfragen, wenn Sie ein Gerät, ggf sogar irreparabel, beschädigen; AGB usw) umfassend informieren, das Internet bietet eine Fülle von Informationen zu diesem Thema.
Schöne Weihnachtstage!
-- Editiert von fb367463-2 am 26.12.2019 05:24
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#3
Antwort vom 26. Dezember 2019 | 15:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120324 Beiträge, 39872x hilfreich)
Oder man macht erst mal einen der Existenzgründerkurse bei der IHK.
Gibt ja noch viele andere Sachen die einem auf die Füße fallen können.
#4
Antwort vom 26. Dezember 2019 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32899 Beiträge, 17273x hilfreich)
Da irrt man sich. Die Grenze liegt bei 0,0 EUR. So ist es. Und steuerpflichtig kann man damit auch durchaus werden - 450 Euro steuerfrei verdienen darf man in Minijobs, d. h., bestimmten Arbeitnehmerverhältnissen. Für Gewerbetreibende gibt es da hingegen keine Untergrenze.
#5
Antwort vom 26. Dezember 2019 | 20:40
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Doch, gibt es, die ist nur deutlich geringer als die 5400* Euro aus einem Minijob. Und zwar liegt die Grenze bei 410 Euro p.a.Zitat:Für Gewerbetreibende gibt es da hingegen keine Untergrenze.
Ich erwähne das hier aber ausdrücklich, weil ich mir gut vorstellen kann, dass die Geschäftsidee unter dieser Grenze bleiben wird.
*jetzt mal einfach nur die 450 Euro genommen, stimmt natürlich nicht ganz
Stefan
-- Editiert von reckoner am 26.12.2019 20:41
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