EÜR und dann ?

9. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
jeserd@web.de
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
EÜR und dann ?

Hallo,

ich muss meine erste EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) für 2009 erstellen. Vielleicht kann mir jemand sagen, wie es dann weiter geht:
1. ich habe jeden Monat eine USt Anmeldung gemacht
2. zum Jahreende habe ich meinen Umsatz-Kosten = mein Gewinn
3. vom Gewinn muss die Gwst (Gewerbesteuer) berechnet und muss bezahlt werden
4. der dann bereinigte "Restgewinn" fließt dann in als "Einkommen" in die gemeinsame Einkommenssteuererklärung von meinem Mann und mir, wenn wir gemeinsam veranlagt werden ????
4.b. ) es heißt wenn ich z.b. Lst. Klasse 3 habe muss ich noch auf den bereinigten"Gewinn" noch die Lst zahlen ???

mir ist klar, das ich einen Steuerberater aufsuchen will, aber diese Frage brennt mir unter den Nägeln und diese beantwortet wir keiner, ohne gleich zur Kasse zu bitten. Vielleicht kann mir Jemand hier aus dem Forum helfen.

DANKE im voraus für eine ratlose Frau

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120127 Beiträge, 39832x hilfreich)

Damit habe ich auch immer so meine Probleme...

Kauf dir das Programm hier: Steuer-Spar-Erklärung 2010
Ich persönlich bin damit sehr zufrieden. Der Assistent und die Plausibilitätsprüfungen machen es eigentlich fast unmöglich falsches einzugeben. Es ist absetzbar und spart meistens auch den Steuerberater ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

War doch ganz gut was du schreibst.

Bis auf die "Steuerklasse" und die Lohnsteuer, das hat nichts mit dir zu tun.
Du musst ne Einkommensteuererklärung machen, da gibt nen Extrablatt für Einkunfte aus Gewerbebetrieb.

Ist nicht so schwer - das braucht man auch kein "Programm"

K.


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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#3
 Von 
jeserd@web.de
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die konstruktive Antwort. Gibt es bei der Einkommensteuer Höhe eine prozentualle Regelung und wie verhält sich dann der Netto zu der gemeinsam veranlagten Gehalt des Mannes ?

Danke nochmals für die Hilfe

Gruss Jeserd

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Die EInkommensteuer ist eine "Liste". Das mit den Steuerklassen ist nur ein Rechentrick für Abzüge, macht man die Steuererklärung ist das wieder die "Liste".
....bis 30 tsd bei gemeinsamer Veranlagung X % Steuern....

quote:
wie verhält sich dann der Netto

Da man eh keine "Wahl" hat ist es egal - Je mehr man verdient desto mehr Geld hat man.

Bei solchen Fragen würde ich Kurse bei IHK und Volkshochschule machen, du hast selbst das Steuersystem noch nicht verstanden. Das sind ganz schlechte Voraussetzungen Selbständig zu arbeiten. Also erst mal weiterbilden.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sie werden mit Ihrem Mann gemeinsam veranlagt, das heißt, Ihr zur versteuernder Jahresgewinn wird zum zu versteuernden Jahreseinkommen Ihres Mannes addiert und Sie gemeinsam zahlen dann Einkommensteuer gemäß der "Splittingtabelle" (Einkommensteuertabelle für Ehepaare, finden sie vielfach auch im Internet).

Ihre Steuerklasse und die Ihres Mannes spielt keine Rolle bei der Ermittlung der zu zahlenden Steuer.

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" Morgenstund ist ungesund"

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