Hallo zusammen,
ich hatte bis vor ein paar Monaten ein Gewerbe (Kleinunternehmen), welches nun abgemeldet ist. Bei diversen Firmen bin ich noch als Händler gelistet.
Nun meine Frage: Darf ich dort noch einkaufen? Also sprich, mit meinen Firmenkonditionen (Firma denk, dass das Gewerbe noch existiert)? Das Kleinunternehmen hatte schließlich meinen Namen, wodurch Name und Adresse unverändert bleibt. Allerdings weiß ich nicht wie dass das Gesetz sieht?
Vielen Dank schon mal.
Gruß
Richard
Einkaufen über abgemeldetes Gewerbe
29. Oktober 2016
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Frage vom 29. Oktober 2016 | 23:18
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 6x hilfreich)
Einkaufen über abgemeldetes Gewerbe
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#1
Antwort vom 29. Oktober 2016 | 23:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
Das Gesetz sagt das die vertraglichenVereinbarungen zu beachten sind und eine Missachtung unter Umständen zu zivilrechtlichen (z.B. Schadenersatz) und strafrechtlichen (z.B Betrug) Problemen führen kann.
#2
Antwort vom 31. Oktober 2016 | 10:34
Von
Status: Schlichter (7128 Beiträge, 1492x hilfreich)
Wenn das Gewerbe abgemeldet ist, erlischt auch das Privilleg als Händler einzukaufen. Alles andere ist Betrug
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#5
Antwort vom 31. Oktober 2016 | 14:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
ZitatUnd worin liegt der für Betrug (Par.263 StGB) erforderliche Vermögensschaden? :
Der könnte darin liegen das an Verbraucher bzw. "Nicht-Unternehmer" mehr bezahlen als die Unternehmer mit den Sonderrabatten.
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