Einkaufen über abgemeldetes Gewerbe

29. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)
Einkaufen über abgemeldetes Gewerbe

Hallo zusammen,

ich hatte bis vor ein paar Monaten ein Gewerbe (Kleinunternehmen), welches nun abgemeldet ist. Bei diversen Firmen bin ich noch als Händler gelistet.
Nun meine Frage: Darf ich dort noch einkaufen? Also sprich, mit meinen Firmenkonditionen (Firma denk, dass das Gewerbe noch existiert)? Das Kleinunternehmen hatte schließlich meinen Namen, wodurch Name und Adresse unverändert bleibt. Allerdings weiß ich nicht wie dass das Gesetz sieht?

Vielen Dank schon mal.


Gruß
Richard

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Das Gesetz sagt das die vertraglichenVereinbarungen zu beachten sind und eine Missachtung unter Umständen zu zivilrechtlichen (z.B. Schadenersatz) und strafrechtlichen (z.B Betrug) Problemen führen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wenn das Gewerbe abgemeldet ist, erlischt auch das Privilleg als Händler einzukaufen. Alles andere ist Betrug

0x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Und worin liegt der für Betrug (Par.263 StGB) erforderliche Vermögensschaden?

Der könnte darin liegen das an Verbraucher bzw. "Nicht-Unternehmer" mehr bezahlen als die Unternehmer mit den Sonderrabatten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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