Einkommenssteuererklärung für Kleinunternehmen

2. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Fienschen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Einkommenssteuererklärung für Kleinunternehmen

Hallo,
ich möchte die Est Erklärung für ein Kleinunternehmen nach $ 19 UStG machen.

Es wurde eine Förderung über das Arbeitsamt gewährt.

Frage 1. Muss ich die Bezüge vom AA als Einnahmen ins Kassenbuch aufnehmen?

Frage 2. Werden diese dann als Einkommen mit versteuert?

Frage 3. Privatentnahmen sind Gewinne und werden in die Einkommenssteuer als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit aufgenommen?

Frage 4. Können Investitionskosten vor Eröffnung als Betriebskosten in die Einkommenssteuererklärung mit aufgenommen werden?

Vielen Dank, Ines

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Fienschen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
nein. Es handelt sich um die Einkommenserklärung meines Sohnes.
Er ist noch sehr jung und ihm fehlt die Erfahrung.
Einen Steuerberater kann er sich aktuell nicht leisten.
Er schreibt aber bereits fleißig ein Kassenbuch, in welchem er sorgsam die Einnahmen und Ausgaben aufzeichnet.
Hier hat er aber auch die Bezüge durch das Arbeitsamt mit aufgenommen, was aus meiner Sicht nicht nötig wäre, da diese nicht versteuert werden müssen.
Krankenversicherung und IHK fordern aber nun Zahlen ein und er sollte die Angaben zum Gewinn schon korrekt machen.
Es geht in erster Linie um die Einnahmen für die Einkommenssteuer.
Aus meiner Sicht muss er hier die Differenz zwischen seinen monatlichen Privatentnahmen und seiner Förderung bilden, das er diese als Einnahmen ins Kassenbuch aufgenommen hat. Zuzüglich seines Bestandes am Jahresende.

Ich erfrage die Dinge hier nur in seinem Namen.

Vielen DAnk, Ines

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Frage 1 und 2: Was erhält er vom AA? Wenn die Leistungen in § 3 EStG genannt sind, sind sie steuerfrei.
Frage 3: Privatentnahmen sind Privatentnahmen. Gewinn ist der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, wobei ich in ihrem Fall eine Einnahmeüberschußrechnung unterstelle.

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#5
 Von 
Fienschen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die sehr verständlicher Erläuterung!
Wir haben bereits die Software von Lexware käuflich erworben.
In den nächsten Tagen wollen wir diese mit allen vorhandenen Daten füttern und somit alles auf einen aktuellen Stand bringen.

Da die Privateinnahmen und Ausgaben ja im Kontenrahmen ihr eigenes Konto haben wird es in der Zukunft sicher leichter einfache Auswertungen vorzunehmen.
Die Förderung ist nun auch schon eine Weile ausgelaufen.
Wenn das Unternehmen Gewinn abwirft, dann sollte auf jeden Fall ein Steuerberater übernehmen.

Immerhin ist mein Sohn bis dato (11/2 Jahre) ohne Fremdfinanzierung ausgekommen und das sollte auch erst einmal so bleiben.
Nach ca. 3 Jahren werden wir mal schauen ob sich sein Konzept trägt und dann kann man über Investionen nachdenken.

Also............noch einmal vielen Dank für die Hilfe, Ines

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#7
 Von 
Osterloh1986
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
Wiso soll auch zu empfehlen sein. Ich werd mein Glück damit probieren ;-)

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#9
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Fienschen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,
ich freue mich über die rege Anteilnahme an meiner Frage.
Ja, in der Tat muss mein Sohn da noch etwas tun. Das weiß er auch.
Allerdings die Organisation in einem Einpersonunternehmen bei vorliegenden Aufträgen nicht immer ganz einfach. Wir als Eltern helfen da natürlich gern mit Informationen.
Wir freuen uns sehr das unser Sohn seine Belange mit uns teilt.
An dieser Stelle sind alle meine Fragen auch beantwortet und ich bedanke mich noch einmal für das Feedback.
Allen Antwortern gutes Gelingen im eigenen Job und ein schönes Wochenende!!

Nette Gruße, Ines

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