Hallo,
ich habe seit Febr. 2018 ein Kleingewerbe als Fotografin angemeldet, hatte aber logischerweise bereits 2017 viele Investitionen, die das Business betreffen.
Kann ich Rechnungen für die Existenzgründung rückwirkend bei der Steuererklärung 2019 für das Jahr 2018 geltend machen?
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Einkommensteuererklärung bei Kleingewerbe
28. Mai 2018
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Frage vom 28. Mai 2018 | 15:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuererklärung bei Kleingewerbe
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#2
Antwort vom 28. Mai 2018 | 20:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47499 Beiträge, 16808x hilfreich)
Je nachdem um welche Art von Ausgaben es sich handelt, können es auch vorweggenommene Werbungskosten sein, die bereits in die Steuererklärung 2017 gehören.
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#3
Antwort vom 29. Mai 2018 | 09:16
Von
Status: Schlichter (7142 Beiträge, 1495x hilfreich)
Als Gewerbetreibender, der die Kleinunternehmerregelung nutzt, gehören alle Einnahmen und Ausgaben in die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Die bezieht sich immer auf das laufende Geschäftsjahr
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 30. Mai 2018 | 01:17
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatNäheres erläutert der Steuerberater, der die vollständigen Unterlagen vorliegen hat :
Als Kleingewerbetreibender möchte man vielleicht nicht noch einen Steuerberater ernähren, zumal eine EÜR ja nun wirklich nicht schwierig ist.
Einfach mal direkt beim Finanzamt nachfragen was geht.
#6
Antwort vom 30. Mai 2018 | 06:34
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
ZitatEinfach mal direkt beim Finanzamt nachfragen was geht. :
Das Finanzamt darf keine Beratung geben, "was geht"!
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