Einkommensteuererklärung bei Kleingewerbe

28. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.05.2018 12:48:03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensteuererklärung bei Kleingewerbe

Hallo,
ich habe seit Febr. 2018 ein Kleingewerbe als Fotografin angemeldet, hatte aber logischerweise bereits 2017 viele Investitionen, die das Business betreffen.
Kann ich Rechnungen für die Existenzgründung rückwirkend bei der Steuererklärung 2019 für das Jahr 2018 geltend machen?
Vielen Dank für die Hilfe!!!

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Je nachdem um welche Art von Ausgaben es sich handelt, können es auch vorweggenommene Werbungskosten sein, die bereits in die Steuererklärung 2017 gehören.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7142 Beiträge, 1495x hilfreich)

Als Gewerbetreibender, der die Kleinunternehmerregelung nutzt, gehören alle Einnahmen und Ausgaben in die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Die bezieht sich immer auf das laufende Geschäftsjahr

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
Näheres erläutert der Steuerberater, der die vollständigen Unterlagen vorliegen hat


Als Kleingewerbetreibender möchte man vielleicht nicht noch einen Steuerberater ernähren, zumal eine EÜR ja nun wirklich nicht schwierig ist.

Einfach mal direkt beim Finanzamt nachfragen was geht.

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#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Einfach mal direkt beim Finanzamt nachfragen was geht.


Das Finanzamt darf keine Beratung geben, "was geht"!

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