Einzelunternehmen mit "Geschäftsführer"

25. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.02.2023 20:27:33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelunternehmen mit "Geschäftsführer"

Guten Tag,

ich habe vor im Dienstleistungsbereich ein Einzelunternehmen zu gründen. Ich selbst bin Rentner (Altersrente) + 450,00 EUR Job, zusätzlich bekomme ich für die Pflege meiner Frau einen Betrag von der gesetzlichen Krankenkasse (Pflegegeld).

Ich habe vor meinen Sohn als Angestellten zu beschäftigen, der aber auch gleichzeitig als zweiter "Geschäftsführer" fungiert.
Ich würde den Großteil des administrativen Geschäfts übernehmen und die späteren Mitarbeiter bei der Ausführung der Dienstleistungen leiten.

Mir ist klar, dass es beim Einzelunternehmen eigentlich keinen Geschäftsführer gibt, sondern ich als Einzelorgan fungiere.

Ich habe hierzu jedoch ein paar Fragen:

1. Wenn mein Sohn die Geschäfte führt (mit normalen SV-Pflichten-Anstellungsvertrag), ist dies überhaupt möglich?

2. Müsste ich meinem Sohn überall eine "Handlungsvollmacht" erteilen?

3. Welche genaue Position hätte mein Sohn dann im Einzelunternehmen? Eigentlich wäre er ja der Geschäftsführer?!

4. GIbt es hier rechtlich irgendetwas einzuwenden?

5. Muss hier der Mindestlohn bezahlt werden? Oder geht auch ein fixes Gehalt welches unter dem Mindestlohn liegt?

6. Derzeit bin ich über die Altersrente krankenversichert, verliere ich durch die Selbständigkeit diese Versicherung und muss das aus Einkünften der Selbständigkeit bezahlen?

7. Tangiert dies meinen 450,00 EUR Job, welchen ich gerne behalten möchte?

8. Muss hier dann ständig von meinem Sohn mit "i.A." oder "i.V." gezeichnet werden?


Der Hintergrund ist dieser, dass derzeit kein Kapital für eine GmbH bereit steht. Eine UG möchte ich aus dem Grund des Ansehens heraus auch nicht gründen. Ansonsten wäre die Konstellation ganz klar, dass ich Gesellschafter bin und mein Sohn eben Angestellter Geschäftsführer.

Der Plan ist allerdings, so viel Kapital anzuhäufen, dass wir das Ganze dann zeitnah umfirmieren würden.

Ansonsten bin ich gerne offen für Vorschläge oder sonstige Stolpersteine, bei dieser Konstellation. Ich möchte hier zu 100% eine rechtlich einwandfreie Lösung und bin kein Fan von rechtlichen Grauzonen oder änhlichem.

Besten Dank für eure Hilfe im Voraus.

-- Editiert von eb-90 am 25.11.2021 06:09

-- Editiert von eb-90 am 25.11.2021 06:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Da bei Dir schon das Basiswissen fehlt: Existenzgründerseminar besuchen und Steuerberater um Hilfe bitten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Ansonsten bin ich gerne offen für Vorschläge oder sonstige Stolpersteine, bei dieser Konstellation. Ich möchte hier zu 100% eine rechtlich einwandfreie Lösung und bin kein Fan von rechtlichen Grauzonen oder änhlichem.


Falsches Forum für 100% rechtlich einwandfreie Lösungen. Laien dürfen keine Rechtsberatung machen. Das schon erwähnte Existenzgründerseminar ist der bessere Weg.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120035 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von eb-90):
Mir ist klar, dass es beim Einzelunternehmen eigentlich keinen Geschäftsführer gibt, sondern ich als Einzelorgan fungiere.

Ersteres ist korrekt, letzteres natürlich falsch.



Zitat (von eb-90):
1. Wenn mein Sohn die Geschäfte führt (mit normalen SV-Pflichten-Anstellungsvertrag), ist dies überhaupt möglich?

Selbstverständlich.



Zitat (von eb-90):
2. Müsste ich meinem Sohn überall eine "Handlungsvollmacht" erteilen?

Nicht überall, nur da wo sie erforderlich ist.



Zitat (von eb-90):
3. Welche genaue Position hätte mein Sohn dann im Einzelunternehmen? Eigentlich wäre er ja der Geschäftsführer?!

Angestellter mit dem Aufgabenbreich ...



Zitat (von eb-90):
4. GIbt es hier rechtlich irgendetwas einzuwenden?

Solange man den Angestellten nicht als "Geschäftsführer" bezeichnet nicht.



Zitat (von eb-90):
5. Muss hier der Mindestlohn bezahlt werden? Oder geht auch ein fixes Gehalt welches unter dem Mindestlohn liegt?

Wenn man einfach mal über die Bedeutung des Wortebestandteil "Mindest" nachdenken würde ... beantwortet sich die Frage schon von selbst.



Zitat (von eb-90):
6. Derzeit bin ich über die Altersrente krankenversichert, verliere ich durch die Selbständigkeit diese Versicherung und muss das aus Einkünften der Selbständigkeit bezahlen?

Das erfrage man bei der Versicherung oder lese die vertraglichen Vereinbarungen mit derselben.



Zitat (von eb-90):
7. Tangiert dies meinen 450,00 EUR Job, welchen ich gerne behalten möchte?

Kan sein, kommt auf die Details an.



Zitat (von eb-90):
8. Muss hier dann ständig von meinem Sohn mit "i.A." oder "i.V." gezeichnet werden?

Wenn er entsprechende Handlungen "im Auftrag" oder "in Vollmacht" ausführt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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