Einzelunternehmung und IHK Mitgliedschaft

12. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lebbing
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelunternehmung und IHK Mitgliedschaft

Hallo an alle Experten,

ich habe vor kurzem eine Einzelunternehmung (webshop) angemeldet und heute einen Brief von der IHK bekommen. Mir wird freundlichst als neues Mitglied gratuliert.

Meines Wissens nach, ist eine Einzelunternehmung gar nicht mitgliedspflichtig. Angeblich seien erst Unternehmensformen ab GbR mitgliedspflichtig

Vielleicht hat jemand genaue Informationen darüber ob ich nun Mitglied sein oder nicht sein muss und wie man am besten mit der IHK verfährt.

Vielen Dank für Infos.

Tommi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karabi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 23x hilfreich)

Auch als Einzelunternehmer mit einem einfachen Gewerbeschein ist man automatisch zwangsweise Mitglied bei diesem Verein.
Wir sind hier schließlich in Deutschland und da muß alles seine bürokratische Ordnung haben.

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#2
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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