Ich arbeite seit mehreren jahren bei einer Zeitarbeitsfirma und mir schwirrt schon seit monaten die idee im kopf mich mit einem verkaufswagen selbstständig zu machen, weil ich es echt satt bin für einen hungerlohn echte knochenarbeit zu machen und täglich 12-14 stunden zu arbeiten.
Ich habe inzwischen heraus gefunden das ich ein Gewerbeschein, Polizeiliches Führungszeugnis und eine Konzession beim Amt beantragen muss, Das ich Umsatz Einkommens und Gewerbesteuer bezahlen muß.
Aber ich habe auch gehört das ich vom staat Finanzielle förderungen beantragen kann, muß ich eigenkapital mitbringen, ich bekomme für ca 2500 € einen Verkaufswagen voll ausgestattet (grill, fritöse spüle inkl. Boiler usw. ) ich habe selber 5000 € gespart, kann ich meine Wünsche in den Wind schießen oder was kann ich machen. Wo zb kann ich diese Finanzielle Hilfe beantragen?
Freue mich auf zahlreiche Statement
Existensgründung - Wo kann ich finanzielle Hilfe beantragen?
Du könntest zum Beispiel Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit bekommen. Dafür musst du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, und du musst mindestens einen Tag arbeitslos sein, bevor du deine Selbstständigkeit beginnst.
Im Übrigen reicht eine einfache Gewerbeanmeldung nicht aus. Zusätzlich benötigen Sie für den Betrieb eines Verkaufswagens noch eine Reisegewerbekarte!
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Hallo Schnebi
das hatte ich doch geschrieben das ich weiss das ich ein Gewerbeschein brauche, das es ein Wandergewerbe sein muß versteht sich von selbst wenn ich heute an punkt a und morgen an punkt b verkaufen möchte. Und mit dem verkaufswagen hatte ich auch geschrieben (ich bekomme für ca 2500 € einen Verkaufswagen voll ausgestattet), aber trotzdem danke für deinen beitrag
Hi,
von der Umsatzsteuer können Sie evtl. befreit werden. Googlen Sie mal "Kleinunternehmerregelung". Zum Beitrag von Schnebi sei erwähnt, daß Sie zunächst mal 12 Wochen kein Arbeitslosengeld kriegen, wenn Sie selbst kündigen (Sperrfrist).
Gruß vom mümmel
Sie müssen differenzieren.
Eine Reisegewerbekarte ist KEIN Gewerbeschein!!!!
Die Reisegewerbekarte besagt lediglich, dass Sie Ihr "Wandergewerbe" betreiben dürfen.
Eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungs- und Gewerbeamt müssen Sie in allen Fällen trotzdem vornehmen!
Und jetzt?
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