Folgender Sachverhalt liegt vor:
Ich habe am 03.02/04.02 und 06.02.2009 am Assesmentcenter für Existenzgründer erfolgreich teilgenommen, allerding mit der Auflage an dem sog. 5 wöchigen Projekt teilzunehmen (vorher hieß es dies wäre freiwillig). Dabei besteht 5 Wochen Anwesenheitspflicht, wie mir gesagt wurde, ansonsten werde kein Einstiegsgeld und keine Hartz 4 gezahlt. Nun zu meinem Problem: Ich habe bereits einen Kunden für den ich tagtäglich Aufträge erledigen könnte, also als fester freier Freelancer im Bereich Web- und Grafikbereich oft auch vor Ort tätig wäre. D.h. eine sichere Auftragslage und für einen Selbständigen ein sicheres Einkommen. Diesen Kunden würde ich jedoch verlieren, wenn ich Ihn 5 weitere Wochen vertrößte. Ziel soll es doch aber sein so schnell wie möglich selbständig und unabhängig vom Jobcenter zu werden und sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, oder etwa nicht? Fragen die bezüglich meiner Selbständigkeit zukünftig auftreten könnten, kann ich mich mit einem bekannten Unternehmensberater klären. Kann ich mich gegen die 5 wöchige Teilnahme wehren? Möchte nicht den Job verlieren, aber brauche für den Anfang noch das Hartz 4 und Einstiegsgeld!!!
Existensgründung
9. Februar 2009
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Frage vom 9. Februar 2009 | 22:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Existensgründung
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#1
Antwort vom 16. Februar 2009 | 11:19
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 33x hilfreich)
ich empfehle mir einen Assessmentcenter, der persönlicher und schneller vorgeht. Das AA gibt dir eine Liste verschiedener Assessmentcenter, ruf die an und entscheide dich für den, er auf dich persönlich zugeschnitten ist. Habe ich auch so gemacht
mfg jazztanz
#2
Antwort vom 16. Februar 2009 | 13:01
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2465x hilfreich)
quote:
ansonsten werde kein Einstiegsgeld und keine Hartz 4 gezahlt. Nun zu meinem Problem: Ich habe bereits einen Kunden für den ich tagtäglich Aufträge erledigen könnte, also als fester freier Freelancer im Bereich Web- und Grafikbereich oft auch vor Ort tätig wäre. D.h. eine sichere Auftragslage
Na dann ist es doch egal, dann brauchst du wegeder Harz4 noch Einstiegsgeld -
quote:
Ziel soll es doch aber sein so schnell wie möglich selbständig
Ziel ist es das du langfristig keine staatlichen Mittel brauchst.
Und ein "Freelancer" Job ist keine Selbständigkeit die nachhaltig wirkt. Das nennt man eher Scheinselbständig.
K.
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#3
Antwort vom 18. Februar 2009 | 21:42
Von
Status: Praktikant (863 Beiträge, 358x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 18. Februar 2009 | 21:58
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2465x hilfreich)
quote:
Freelancer ist ein (hochqualifizierter) Freischaffender
Nur das viele auch die Putzfrau als Freelancer bezeichnen und der Ag sich freut das er ne "Rechnung" bekommt und keinerlei Pflichten wie Kündigungsschutz, Sozialabgaben hat.
Ist wie bei dem Praktikanten die lernen auch wenig und arbeiten viel.
quote:
Bereich der Selbständigkeit eigentlich noch "nachhaltiger"
Mehr als EIN Auftraggeber, freie Entscheidung, freie Ausführung - als "freiberuflich" oder eben "gewerblich". Also alles was nicht unter "Scheinselbständig" fällt
quote:
Web Harz V braucht" oder "nicht"
entscheidet das Gesetz - bzw erst mal die ARGE
K.
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#5
Antwort vom 18. Februar 2009 | 22:32
Von
Status: Praktikant (863 Beiträge, 358x hilfreich)
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