Hallo geehrte Forumuser,
ich habe vor mich als freiberuflicher Dozent selbständig zu machen. Habe da aber allerdings noch eine Frage die ich euch stellen wollte, bevor ich damit zum Anwalt renn´ . Denn der hat chronische Unlust oder weiss nicht wie man Emails abruft....*fg* (sorry___aber konnt ich mir nicht verkneifen)
Wenn ich nun selbstständig bin und mein erstes Einkommen habe. Wie würde das im Falle einer Insolvenz laufen. Wird der Insolvenzverwalter an mein Geld gehen, bevor ich z.B. Umsatzsteuer, Arbeitslosenversicherung, Kv, Rv etc. pp. , oder nach dem ich die "Versicherungen" bezahlt habe?
Gillt die normale Pfändungstabelle oder wie wird das berechnet?? Danke schonmal im vorraus.
Liebe Grüße 123DetTe
Existenzgründung freiberuflicher Dozent
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hat hier niemand einen Tipp oder eine Idee???
hm ich verstehe nicht ganz wie du insolvent gehen willst.
als freiberuflicher dozent benoetigst du kein startkapital, gearbeitet wird von zuhause (vorbereitung des Unterrichts/vortrags).
mit den einnahmen finanzierst du deinen lebensunterhalt, deine genannten versicherungen und musst ab einem bestimmten betrag auch steuern auf dein einkommen bezahlen.
meinst du mit insolvenz, dass du keine auftraege als dozent bekommst?
dann musst du dich arbeitslos melden.
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Hallo,
nein ich weiss
Ich habe derzeit eine Inso am Laufen. Sollte aber eigentlich eine private Inso sein, aufgrund meines kleinen Gewerbes ist es aber eine normale geworden. Jetzt war ich 1 Jahr arbeitslos und will mich selbständig machen, als Dozent eben. Deswegen meine Frage wie o. Beschrieben.
@ Eugenie
Ich glaube der TE meint mit Anwalt seinen Inso.- Verwalter.
Topic:
Zu berechnen ist hier das Einkommen, welches aus freiberuflicher Tätigkeit kommt. Die Pflichtabgaben eines AN sind für einen Freiberufler "Kannabgaben" und unterliegen keinem Pfändungsschutz in diesem Sinne.
Die Einnahmen ( Einkommen ) die Sie durch Ihre Tätigkeit als Freiberufler haben,
werden demnach pfändbar (Pfändungstabelle) sein. Rücklagen könnten nicht in ausreichender Menge gesammelt werden, da auch diese "irgendwann" weg sein werden (Pfändung durch Verwalter). Unter dem Kopfkissen sammeln wird auch nicht gehen, da der Insolvenzverwalter anhand von Unterlagen errechnen könnte, dass Sie sich Geld auf Seite schaffen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Auführung ein wenig helfen.
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"MfG futchidah
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Recht haben, heisst nicht
Recht bekommen."
Also die Umsatzsteuer wird der InsV sicherlich in Ruhe lassen und sich nicht daran vergreifen. Das kann er nur an den Einnahmen abzüglich der notwendigen Ausgaben. Das was unterm Strich übrig bleibt wird zu den Einkünften gezählt und unterliegt zusammen mit anderen Einkünften der ganz normalen Pfändungstabelle.
Als Selbständiger ist man nicht pflichtversichert so dass freiwillige RV und AV nicht das pfändbare Einkommen reduzieren. Bei der Krankenkasse kann man auch weiterhin in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Wenn man ALG II bezieht, ist man ja sowieso automatisch versichert. Hier muss man vorher prüfen, in welcher Höhe man dazu verdienen kann bzw. werden die Einkünfte mit ALG II Leistungen verrechnet.
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