Existenzzuschlag und ALG I nur 6 Monate?

24. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)
Existenzzuschlag und ALG I nur 6 Monate?

Hallo,
mein Kollege und ich gründen demnächst eine Gesellschaft, wir haben uns für eine UG entschieden.
Mein Kollege wurde zum 01.06. gekündigt und war auch schon bei der Agentur für Arbeit, soweit wurde schon alles abgesegnet.

Gestern musste er zu IHK und dort wurde ihm gesagt, dass er nur 6 Monate ALG I plus 300,- Existenzzuschuss erhält, diese 300,- sollen dann für die Krankenkassenbeiträge sein.

Er hat jetzt 6 Jahre am Stück gearbeitet, ohne Unterbrechung und war nie arbeitslos.

Eigentlich ist es doch so, dass man 1 Jahr ALG I erhält und der Zuschuss obendrauf kommt. Zudem ist man doch automatisch über das Arbeitsamt krankenversichert.

Dann macht der Zuschuss doch keinen Sinn, wenn er darauf verzichtet, dann hat er 1 Jahr ALG I und fertig!

Wie ist es denn, wenn wir keine großen Umsätze machen würden, also sagen wir mal, uns im Minijob Bereich bewegen bzw. wir uns, von der UG, nichts auszahlen? Hat er dann Abzüge von seinem ALG I?

In einer UG, zahlt man sich doch monatlich ein Gehalt X aus und am Ende des Jahres gibt es dann eine Ausschüttung.

Gruß und Danke

-- Editiert von distance am 24.04.2019 22:56

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18 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von distance):
Eigentlich ist es doch so, dass man 1 Jahr ALG I erhält und der Zuschuss obendrauf kommt.

Nö, eigentlich ist es so, dass man ALG I solange wie nötig erhält. Das man Mitwirkungspflichten wie Bewerbung / ernsthaftes Bemühen um einen neuen job hat und anderenfalls entsprechend sanktioniert werden kann.



Zitat (von distance):
Zudem ist man doch automatisch über das Arbeitsamt krankenversichert.

Aber nur wenn man dort "Kunde" im Sinne von "arbeitslos lt. Gesetz" ist.



Zitat (von distance):
Hat er dann Abzüge von seinem ALG I?

Er ist dann schlicht und ergreifen nicht mehr Anspruchsberechtigt, er ist dann selbständig.



Zitat (von distance):
Gestern musste er zu IHK und dort wurde ihm gesagt, dass er nur 6 Monate ALG I plus 300,- Existenzzuschuss erhält, diese 300,- sollen dann für die Krankenkassenbeiträge sein.

Was die IHK sagt ist nicht relevant. Relevant ist, was das Amt sagt. Und die können auch "0 EUR" sagen.
Ich würde also da erst mal mit dem Sachbearbeiter sprechen, wie der die Sache sieht, dann einen Antrag stellen und den Bescheid abwarten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von distance):
Eigentlich ist es doch so, dass man 1 Jahr ALG I erhält und der Zuschuss obendrauf kommt. Zudem ist man doch automatisch über das Arbeitsamt krankenversichert.


Nein, das ist falsch.
Wenn er den Existenzgründungszuschuss erhält, dann bekommt er diesen in 6 Monate lang Höhe des ALG1 + die 300 EUR für die Krankenversicherung. Nach Ablauf des Gründungszuschuß hat er dann noch 6 Monate Anspruch auf ALG1.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von distance):
Eigentlich ist es doch so, dass man 1 Jahr ALG I erhält und der Zuschuss obendrauf kommt. Zudem ist man doch automatisch über das Arbeitsamt krankenversichert.


Nein, das ist falsch.
Wenn er den Existenzgründungszuschuss erhält, dann bekommt er diesen in 6 Monate lang Höhe des ALG1 + die 300 EUR für die Krankenversicherung. Nach Ablauf des Gründungszuschuß hat er dann noch 6 Monate Anspruch auf ALG1.


Jetzt stehen wir völlig auf den Schlauch :-)

Er bekommt ALG I in Höhe von 1800,-, lt. Deiner Aussage würde er ja das doppelte + die 300,- erhalten, das wären dann für 6 Monate 3900,- / Monat und danach 6 Monate "nur" noch die 1800,-?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein, er erhält den Gründungszuschuss in Höhe des ALG1-Anspruches.... Es fließt in dieser Zeit kein ALG1.
Die Summe ist die Gleiche, nur heißt das Kind anders.....

Also bekäme er z.B. vom 01.06.2019 bis einschl. 31.12.2019 Gründungszuschuss in Höhe von 1.800 EUR + 300 EUR für die Krankenkasse, danach erhält er evtl. noch 6 Monate weiter die 300 EUR, aber keinen Gründungszuschuss mehr.

Nur sollte das Unternehmen scheitern, hätte er für die Zeit danach noch 6 Monate Anspruch auf ALG1 (12 Monate - 6 Monate GZS) -> es gehen keine Monate verloren aus dem Anspruch.... zumindest erst einmal !



-- Editiert von Michael32 am 25.04.2019 12:43

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von distance):
Gestern musste er zu IHK und dort wurde ihm gesagt, dass er nur 6 Monate ALG I plus 300,- Existenzzuschuss erhält, diese 300,- sollen dann für die Krankenkassenbeiträge sein.
Die IHK kann gern sowas sagen. Das ist aber falsch.
Zitat (von distance):
soweit wurde schon alles abgesegnet.
Was denn?

Bevor es einen Existenzgründungszuschuss von der Arbeitsagentur gibt, sind noch andere Voraussetzungen zu erfüllen.
Habt ihr schon einen sog. Businessplan erstellt? Das ist das Tragfähigkeitskonzept eures Unternehmens. Es muss von einer berechtigten Stelle geprüft und für gut befunden werden.
UU kann die IHK so was auch prüfen.

Die 300,- sind für Sozialabgaben, nicht nur für die Krankenversicherung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von distance):
Gestern musste er zu IHK und dort wurde ihm gesagt, dass er nur 6 Monate ALG I plus 300,- Existenzzuschuss erhält, diese 300,- sollen dann für die Krankenkassenbeiträge sein.
Die IHK kann gern sowas sagen. Das ist aber falsch.
Zitat (von distance):
soweit wurde schon alles abgesegnet.
Was denn?

Bevor es einen Existenzgründungszuschuss von der Arbeitsagentur gibt, sind noch andere Voraussetzungen zu erfüllen.
Habt ihr schon einen sog. Businessplan erstellt? Das ist das Tragfähigkeitskonzept eures Unternehmens. Es muss von einer berechtigten Stelle geprüft und für gut befunden werden.
UU kann die IHK so was auch prüfen.

Die 300,- sind für Sozialabgaben, nicht nur für die Krankenversicherung.


Ja der Businessplan steht schon, 2-3 kleinere Änderungen wurden von der IHK angemerkt, aber alles in allem für gut befunden, das meinte ich mit abgesegnet. Der Sachbearbeiter hat auch schon sein OK gegeben.

Die 300,- machen eigentlich gar keinen Sinn, was ist das für ein Zuschuss? Wir haben jetzt noch den Vorteil, dass wir zu 100% von zu Hause aus arbeiten können, weil es sich um eine Online Firma handelt.
Aber wenn ich nur die Ausgaben für Strom, Server, Software etc. zusammenrechne, komme ich schon auf 100,-/Monat, plus Werbung liegen wir schon bei 200,-. Wovon sollen dann noch Krankenkasse und Sozialabgaben bezahlt werden?

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von distance):
Die 300,- machen eigentlich gar keinen Sinn, was ist das für ein Zuschuss?
Wurde schon genannt. Der soll als Pauschale die Sozialausgaben abdecken.
Die 1.600,- sind für die Existenzgründung gedacht. Das ist nur für deinen Kollegen.
Wie viel bringst du ein als Existenzgründer 2?

Zitat (von distance):
Wovon sollen dann noch Krankenkasse und Sozialabgaben bezahlt werden?
na, von den 300,-
Sozialabgaben sind: KV-Beitrag, KV-Zusatzbeitrag, PV-Beitrag, RV-Beitrag.
Die frw. Weiterversicherung in der Alo-Versicherung KANN man extra beantragen. Da zahlt man derzeit ca. 2,5% von den 1600,-, also ca. 40,- mtl.
Passt also ohne frw. Alo-Versicherung fast punktgenau mit 300,- wenn man nicht in einer teuren P-KV ist.

Zitat (von distance):
Ausgaben für Strom, Server, Software etc. zusammenrechne, komme ich schon auf 100,-/Monat, plus Werbung liegen wir schon bei 200,-.
Das sind keine Sozialabgaben. Das sind Betriebsausgaben des jungen Unternehmens.

Andere Frage: Was wollt ihr mit den 1600,- deines Kollegen denn machen?
Genannt hast du 200,- Betriebsausgaben für die neue Existenz.

Habt ihr den Businessplan allein erstellt? ;)

Wie alt ist der Kollege?


-- Editiert von Anami am 25.04.2019 15:45

-- Editiert von Anami am 25.04.2019 15:47

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von distance):
Die 300,- machen eigentlich gar keinen Sinn, was ist das für ein Zuschuss?
Wurde schon genannt. Der soll als Pauschale die Sozialausgaben abdecken.
Die 1.600,- sind für die Existenzgründung gedacht. Das ist nur für deinen Kollegen.
Wie viel bringst du ein als Existenzgründer 2?

Zitat (von distance):
Wovon sollen dann noch Krankenkasse und Sozialabgaben bezahlt werden?
na, von den 300,-
Sozialabgaben sind: KV-Beitrag, KV-Zusatzbeitrag, PV-Beitrag, RV-Beitrag.
Die frw. Weiterversicherung in der Alo-Versicherung KANN man extra beantragen. Da zahlt man derzeit ca. 2,5% von den 1600,-, also ca. 40,- mtl.
Passt also ohne frw. Alo-Versicherung fast punktgenau mit 300,- wenn man nicht in einer teuren P-KV ist.

Zitat (von distance):
Ausgaben für Strom, Server, Software etc. zusammenrechne, komme ich schon auf 100,-/Monat, plus Werbung liegen wir schon bei 200,-.
Das sind keine Sozialabgaben. Das sind Betriebsausgaben des jungen Unternehmens.

Andere Frage: Was wollt ihr mit den 1600,- deines Kollegen denn machen?
Genannt hast du 200,- Betriebsausgaben für die neue Existenz.

Habt ihr den Businessplan allein erstellt? ;)

Wie alt ist der Kollege?


-- Editiert von Anami am 25.04.2019 15:45

-- Editiert von Anami am 25.04.2019 15:47



Ich bringe natürlich den gleichen Anteil mit.
Wir entwickeln eine Software für den Onlinehandel, die wird in 3-4 Wochen fertig sein.

Mein Kollege ist 40 und ist Familienvater, weiß nicht ob das relevant ist. Aber er hat ja auch seine privaten Ausgaben, nicht nur die vom Unternehmen. Deswegen habe ich gedacht, dass das zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind, weil er ja immer einbezahlt hat.

Wir haben ca. 200,-/Monat, an Betriebsausgaben kalkuliert, weil wir, wie gesagt, kein Büro benötigen und eigentlich schon sehr gut ausgestattet sind. Wir arbeiten erstmal von zu Hause aus.

Ja den Businessplan haben wir selber erstellt und wie gesagt, die IHK fand den bis auf 2-3 Punkte auch ganz gut.
- Die Ausgaben sollten detaillierter, Monat für Monat, aufgelistet werden
- Und die Screenshots wären nicht aktuell bzw. nicht korrekt, naja die waren von 2017. Dabei ging es sich um den steigenden Absatz im Onlinehandel. Die Screenshots sind vom Handelsblatt, was daran nicht korrekt sein soll, weiß ich allerdings nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
nochmal ein Versuch:

Man kann den GZS (=Gründungszuschuss) beantragen, wenn man ein Unternehmen gründet und vorher 1 Tag ALG1 bezogen hat. Der Gründungszuschuss beläuft sich auf die gleiche Höhe wie das ALG1, also hier 1.800 EUR/Monat, zzgl. der Pauschale von 300 EUR für die Sozialversicherung. Wichtig ist hier die freiwillige Krankenversicherung, da sind schon die 300 EUR weg.

Somit hat Dein Geschäftspartner 6 Monate lang 2.100 EUR zur Verfügung, von welchen er seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Nach den 6 Monaten kann man unter bestimmten Voraussetzungen die 300 EUR 6 Monate lang weiter bekommen. Aber mehr gibt es dann nicht. Lediglich hat man für den Fall der Fälle noch 6 Monate ALG1 Anspruch übrig.

Zitat (von Anami):
Habt ihr den Businessplan allein erstellt?


Habe ich letztes Jahr auch selber gemacht, mit einer Vorlage, war kein Problem...... Und ging wunderbar alles durch....

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das Ganze nenne sich ja nicht umsonst GründungsZUSCHUSS, der Start in die Selbstständigkeit wird damit erleichtert, nicht vollfinanziert....ansonsten hieße es "Wir zahlen Deinen Geschäftsstart"

Zitat:
In einer UG, zahlt man sich doch monatlich ein Gehalt X aus und am Ende des Jahres gibt es dann eine Ausschüttung.
Wenn's was auszuzahlen und was auszuschütten gibt....

-- Editiert von fb367463-2 am 25.04.2019 21:05

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von distance):
Ich bringe natürlich den gleichen Anteil mit.
Dann hat die UG monatlich 3600,- zur Verfügung. Natürlich auch für den Lebensunterhalt der Familien... Miete... usw.
Zitat (von distance):
Mein Kollege ist 40
Dein Kollege hat 12 Monate Anspruch auf ALG.
Es ist nicht verständlich, warum die IHK etwas von 6 Monaten erzählt hat. Vielleicht falsch verstanden?
s. Beitrag #4---- doch. 6 Monate GRZ ist korrekt.
Du musst aus deinem Einkommen oder Vermögen deine Sozialabgaben bezahlen. Dein Kollege bekommt es zugeschossen.

Nach dem selbst gebastelten Businessplan fragte ich nur deswegen:
Zitat (von distance):
Aber wenn ich nur die Ausgaben für Strom, Server, Software etc. zusammenrechne, komme ich schon auf 100,-/Monat, plus Werbung liegen wir schon bei 200,-. Wovon sollen dann noch Krankenkasse und Sozialabgaben bezahlt werden?


Existenzgründern wird immer geraten: Gönnt euch ein Seminar für Existenzgründer. Vor allem für BWL-Fragen.
Software stricken oder schöne Möbel tischlern oder Fisch verkaufen--- bringt allein noch kein gutgehendes Gewerbe.
(Egal, ob mit oder ohne ZUSCHUSS vom Staat)

Viel Glück!

-- Editiert von Anami am 26.04.2019 10:14

-- Editiert von Anami am 26.04.2019 10:20

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Somit hat Dein Geschäftspartner 6 Monate lang 2.100 EUR zur Verfügung
Warum nur 6 Monate?
Steh ich grad aufm Schlauch? :augenroll:

edit:
Ja, ich stand aufm Schlauch.
Sorry.
6 Monate

-- Editiert von Anami am 26.04.2019 10:19

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von distance):
Wovon sollen dann noch Krankenkasse und Sozialabgaben bezahlt werden?

Die Antwort darauf sollte sich im Businessplan finden...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DerVomLederZieht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ihr wisst schon, das ihr in die zu gründende UG einen gewissen Betrag einbringen bringen müsst (nicht nur 1€!) weil das Unternehmen sonst gleich insolvent ist? :???:
Auch müsst ihr mind. 1/4 des Jahresüberschusses wieder in die UG einbringen (Ansparungspflicht).

Dazu findet sich ja genügend Material per Google. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
distance
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von DerVomLederZieht):
Ihr wisst schon, das ihr in die zu gründende UG einen gewissen Betrag einbringen bringen müsst (nicht nur 1€!) weil das Unternehmen sonst gleich insolvent ist? :???:
Auch müsst ihr mind. 1/4 des Jahresüberschusses wieder in die UG einbringen (Ansparungspflicht).

Dazu findet sich ja genügend Material per Google. ;)


Ja das wissen wir. Dafür haben wir auch schon Geld beiseite geschafft :-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 23x hilfreich)

wow so ein durcheinander...

wenn man die sache schlau angeht, kann man sich die Arbeit mit dem GZS wirklich sparen.
Denn für die Gewährung (kann!!! muss nicht) benötigt man einen Restanspruch auf ALG 1 von 150 Tagen (vgl. § 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III ).
Theoretisch könnte man also im beschriebenen Fall mit einem entstandenen Anspruch von 360 Tagen (=ein Jahr), 7 volle Monate ALG 1 beziehen und sich dann unmittelbar mit nem GZS selbständig machen. Klappt nur meistens nicht, weil es volle Monate sein müssen und die mit 30 Tagen angesetzt werden. Dann fehlen am Ende womöglich ein zwei Tage und dann ist der GZS futsch.

Aber ich schweife ab. Wenn man die Voraussetzungen für den GZS alle drinn hat und der Vermittler mitspielt und sein OK gibt, erhält man diesen in Höhe des einstig bewilligten ALG-Anspruchs plus 300 Euro für die Dauer von 6 Monaten. Ach ja die 150 Tage sind dann natürlich futsch wegen § 148 Abs. 1 Nr. 8 SGB III .

Man kann aber auch neben dem Bezug von ALG 1 einer Nebentätigkeit nachgehen, solange hier die wöchentliche Arbeitszeit (vorbereitungs- und nachbereitungszeit neben der eigentlichen Arbeit inbegriffen) nicht mehr als 14.99 Stunden beträgt.
Selbst die Leitung einer UG ist dabei möglich solange man keine Angestellten, Minijobber und ähnliches hat. Mitstreiter sind unproblematisch, solange sie an der Gesellschaft beteiligt sind. Mit einer Kapitalgesellschaft braucht man sich auch nicht einmal ein Gehalt auszuzahlen, so das die Frage der Nebeneinkünfte beim Bezug von ALG 1 nicht aufkommt.

Krankenkasse ist ein wesentliches Problem, da die von allen Einkünften also im Fall von GZS hier von 2100 Euro + Gehalt aus der UG die 15,8 % haben will.
Die freiwillige Weiterversicherung in der ALO Versicherung kostet Sie dieses Jahr 50% von 77 Euro. Muss man sich überlegen, ob man das möchte und den Fall eines scheiternden Geschäfts abgesichert haben möchte, oder das einfach nicht passiert. Diese kann dann aber erst nach der Beendigung der Arbeitslosigkeit, also bei Gründung beantrag werden.

Wenn sie ihren Businessplan gut aufgestellt haben und ggf. sogar Hilfe von einer Gründungsberatung hatten, sollte Sie diese Zahlen schon mal beispielhaft durchgerechnet haben.
Ich hatte mich vor 7 Jahren dagegen entschieden und habe meine Selbstständigkeit als Nebentätigkeit zum ALGBezug aufgebaut. Hat ganz gut funktioniert, wie man sieht.

Viel Erfolg.
VG

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
kann man sich die Arbeit mit dem GZS wirklich sparen.
Nun ja, evtl. nach hinten verschieben.
Aber dadurch weniger Arbeit mit dem GRZ (ich meine GRündungsZuschuss) ?---- kann ich nicht erkennen.
Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
Klappt nur meistens nicht, weil es volle Monate sein müssen und die mit 30 Tagen angesetzt werden. Dann fehlen am Ende womöglich ein zwei Tage und dann ist der GZS futsch.
Wieso das? Bis 150 bzw. x Monate je 30 Tage sollte jeder Existenzgründer schon noch gucken und zählen können. Ansonsten Finger ganz weg.
Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
Ach ja die 150 Tage sind dann natürlich futsch wegen § 148 Abs. 1 Nr. 8 SGB III .
wow so ein durcheinander... Futsch?? Erst wäre man (nur) arbeitslos mit mtl. 1800,- und von der AfA kranken/pflegeversichert und würde mit Nebeneinkommen nach § 155 SGB III bei unter 15 Wochenstunden rumtüdeln. Und müsste das der AfA und +++n achweisen. Dann vertut man sich NICHT mit den 150 Tagen und ist dann 6 x 1800,- +300,-. Plus evtl. nochmal 6x 300,-
Ich finde keinen Vorteil.
Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
Die freiwillige Weiterversicherung in der ALO Versicherung...Muss man sich überlegen, ob man das möchte und den Fall eines scheiternden Geschäfts abgesichert haben möchte, oder das einfach nicht passiert.
Tja, wenn Existenzgründer immer wüssten, dass ihre Idee auch wirtschaftlich funktioniert (vor allem, wenn man das Geschäft nicht alleinverantwortlich aufzieht) --- kann man darauf verzichten.

Allerdings ist die Möglichkeit der frw. Weiterversicherung in der Aloversicherung mM ein nicht zu verachtendes Sicherheits-Häppchen.
Kostet mit ca. 40,- mtl. relativ wenig.
Wer jetzt 1800,- als ALG bekommt, dürfte auch bei späterem Bedarf aus dieser Versicherung nicht gerade in Q 4 einzustufen sein.
Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
Hat ganz gut funktioniert, wie man sieht.
Hä?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
Man kann aber auch neben dem Bezug von ALG 1 einer Nebentätigkeit nachgehen, solange hier die wöchentliche Arbeitszeit (vorbereitungs- und nachbereitungszeit neben der eigentlichen Arbeit inbegriffen) nicht mehr als 14.99 Stunden beträgt.


Ähh.....
Der Existenzgründer soll also die Geschäftsführung der UG als Nebentätigkeit mit 14,99 Wochenstunden leisten?
Wie soll das wirtschaftlich erfolgreich funktionieren?
Ich hatte bei der Gründung meiner Firmen tägliche Arbeitszeiten von rund 16 Stunden und die Vor- und Nachbereitung danach gemacht......

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