Firmenname schützen lassen - DPMA

25. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
schokie-monster
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenname schützen lassen - DPMA

Hallo :)

Meine Kollegin und ich möchten gerne ein Immobilienbüro mit dem Namen "Beispiel Immobilienkontor" gründen.  

Die Auskunft der IHK ist, das wir als Alleinstellungsmerkmal die Buchstaben „BIK" vor den Namen setzen müssen.

Nach der steuerlichen Beratung hat man uns empfohlen keine GmbH zu gründen, sondern im ersten Step mit einer GbR zu starten. Als GbR werden wir nicht im Handelsregister eingetragen und gehen damit das Risiko ein, dass jemand anderes den Namen verwenden könnte. Aus diesem Grund haben wir uns überlegt, den Namen beim DPMA schützen zu lassen.

Hierbei stellen wir uns folgede Fragen:

Ist es ausreichend den Namen "Beispiel Immobilenkontor" schützen zu lassen, oder müssen wir sowohl den Namen "BIK Beispiel Immobilienkontor" als auch den Namen  "Beispiel Immobilienkontor" schützen lassen.

Ein herzliches Dankeschön schon mal vorab!

Ich freue mich auf Antworten... 

Beste Grüße,

Melanie

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von schokie-monster):
Die Auskunft der IHK ist, das wir als Alleinstellungsmerkmal die Buchstaben „BIK" vor den Namen setzen müssen.

Alleinstellungsmerkmal wofür?
Gibt es denn schon im Umkreis ein "Beispiel Immobilienkontor"?



Zitat (von schokie-monster):
Als GbR werden wir nicht im Handelsregister eingetragen und gehen damit das Risiko ein, dass jemand anderes den Namen verwenden könnte.

Das wäre selbst mit Eintrag im Handelsregister so ...



Zitat (von schokie-monster):
Ist es ausreichend den Namen "Beispiel Immobilenkontor" schützen zu lassen,

Ein Schutz tritt eigentlich schon per Gesetz ein, wenn es denn einen gäbe.
Nur ist hier das Problem das "Immobilenkontor" nicht schutzfähig ist. Gleiches gilt dann auch für "Beispiel" je nach dem was "Beispiel" für ein Wort ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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