Hallo
Meine Kollegin und ich möchten gerne ein Immobilienbüro mit dem Namen "Beispiel Immobilienkontor" gründen.
Die Auskunft der IHK ist, das wir als Alleinstellungsmerkmal die Buchstaben „BIK" vor den Namen setzen müssen.
Nach der steuerlichen Beratung hat man uns empfohlen keine GmbH zu gründen, sondern im ersten Step mit einer GbR zu starten. Als GbR werden wir nicht im Handelsregister eingetragen und gehen damit das Risiko ein, dass jemand anderes den Namen verwenden könnte. Aus diesem Grund haben wir uns überlegt, den Namen beim DPMA schützen zu lassen.
Hierbei stellen wir uns folgede Fragen:
Ist es ausreichend den Namen "Beispiel Immobilenkontor" schützen zu lassen, oder müssen wir sowohl den Namen "BIK Beispiel Immobilienkontor" als auch den Namen "Beispiel Immobilienkontor" schützen lassen.
Ein herzliches Dankeschön schon mal vorab!
Ich freue mich auf Antworten...
Beste Grüße,
Melanie
Firmenname schützen lassen - DPMA
25. Mai 2020
Thema abonnieren
Frage vom 25. Mai 2020 | 09:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenname schützen lassen - DPMA
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Mai 2020 | 13:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatDie Auskunft der IHK ist, das wir als Alleinstellungsmerkmal die Buchstaben „BIK" vor den Namen setzen müssen. :
Alleinstellungsmerkmal wofür?
Gibt es denn schon im Umkreis ein "Beispiel Immobilienkontor"?
ZitatAls GbR werden wir nicht im Handelsregister eingetragen und gehen damit das Risiko ein, dass jemand anderes den Namen verwenden könnte. :
Das wäre selbst mit Eintrag im Handelsregister so ...
ZitatIst es ausreichend den Namen "Beispiel Immobilenkontor" schützen zu lassen, :
Ein Schutz tritt eigentlich schon per Gesetz ein, wenn es denn einen gäbe.
Nur ist hier das Problem das "Immobilenkontor" nicht schutzfähig ist. Gleiches gilt dann auch für "Beispiel" je nach dem was "Beispiel" für ein Wort ist.
Und jetzt?
Schon
266.640
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten