Frage bezügl Ges-Form und Umsatzsteuer Inet-Handel

7. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
lattengustel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bezügl Ges-Form und Umsatzsteuer Inet-Handel

Guten Tag zusammen,

ich möchte mit einem Bekannten zusammen beginnen, Waren, die wir im Ausland günstig einkaufen, im Internet zu verkaufen.

Preise alles durchgerechnet, Bedarf/Nachfrage ist vorhanden.

Mein Bekannter ist Student, ich bin Arbeitnehmer. Das soll auch beides so bleiben.
Das Gewerbe soll lediglich nebenbei laufen, wird aber aller vorraussicht nach einiges Abwerfen.

Jetzt habe ich ganz grundsätzliche Fragen, bzw. benötige die richtigen Stichworte, um Internet weiter recherchieren zu können.

folgendes haben wir uns bisher überlegt (wenn wir was falsch sehen, gerne sagen)

Ges.-Form: OHG (muss die zwingend angemeldet werden? kostet ja von vornherein schon ca. 1000€)

Umsatzsteuer-Nr. besorgen (wie funktioniert das grundsätzlich? überweist man jedes Quartal ne Summe xy ans Finazamt und schreibt dazu "ach übrigens, hier eure Umsatzsteuer"?!)

Müssen wir Gewerbesteuer zahlen (BaWü)?


Auf den Gewinn müssen wir dann ja noch Einkommenssteuer bezahlen (hoffentlich nur Gewinn und nicht Umsatz!!). Gilt der Gewinn erst dann als Einkommen, wenn vom OHG-Konto eine Summe xy auf mein Privatkonto geht? Also erst bei Entnahme?

oder wird am Jahresende geschaut, wieviel Plus Gewinn im Jahr aufgelaufen ist und das wird auf die Einkommenssteuer bezogen?


Danke schonmal für jede Antwort und jeden Tipp.
lattengustel







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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Handelsbeschränkung Markeninhaber
Grauimporte
Zölle
Gewährleistung
UWG
Abmahnung
Verbraucherrechte
Steuererklärung
Buchhaltung

ich kann noch viele Schlagworte schreiben die du nachschlagen solltest. Bei den Frage erkennt man das due KEINE Ahnung hats. Ich rate dir eine Inforveranstaltung deiner IHK oder der Volkshochschule bevor du anfängst.

Noch ein Tip: Aus welchen Grund sollte euch jemand was so billig verkaufen das zwei Ahnunglose noch Geld bei Verkauf erwirtschaften können. Das alleine müsste einem zu denken geben.

Statt der OHG kann man ne GbR (billig aber Haftung ) nehmen oder ne UG (haftungsbeschränkt)

K.


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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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