Frau selbstädig in Familienversicherung -> Rechnung vom Ehemann um Gewinn zu schmälern?

8. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
hanspeter-dk
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Frau selbstädig in Familienversicherung -> Rechnung vom Ehemann um Gewinn zu schmälern?

Hallo Forum,

meine Frau kündigt ihren 16Std.-Woche-Angestellten-Job um voll in die Selbständigkeit (keine Angestellten, nur auf Terminvereinbarung, kleiner gemieteter Praxisraum) zu wechseln. Momentan betreibt sie ein Nebengewerbe als Masseurrin. Es war kein Probelm da sie ja über ihr Angestellenverhältnis krankenversichert war. Jetzt müsste sie sich entweder Familienversichern oder selbst freiwillig gesetzlich versichern. Unser 3-jähriger Sohn ist mit mir mitversichert.

Allerdings ist das Problem, dass sie dann nur 425 EUR Gewinn im Monat machen darf. Was gegenüber einem Minijob unfair ist, weil von den 425 EUR Gewinn will ja dann auch noch das Finanzamt seinen Anteil (Gemeinsam veranlagt). Es bleibt also unterm strich nicht viel übrig.

Meine Person arbeitet als Angestellter in der IT-Branche, bin freiwillig gesetzlich Versichert (Sohn wie geschrieben dabei). Ich betreibe auch ein Nebengewerbe, IT und Marketingbereich.

Ich kümmere mich um die künftige "Praxis" - mache viel dafür, das ganze Marketing, die EDV usw.

Die Frage ist, darf ich über mein Gewerbe solche Dinge in Rechnug stellen um ihren Gewinn zu schmälern? Ich dachte da auch an eine Art Leasingverträge für die ganzen Geräte, natürlich alles im Branchenüblichen Rahmen. Bei mir ists ja egal wie viel ich dazuverdiene (mein Gehalt werde ich damit nie annähernd erreichen) aber so könnten wir das Geld von ihrem Unternehmen rausholen, den Gewinn vermindern und letzlich bleibt das Geld ja eh in der Familie. Es ging nur darum, die Krankenkasse zu besänftigen.
Auf die Steuer verzichten wir eh schon da ich 19% ausweise aber sie als Kleinunternehmer fungiert. Aber es werden auch keine hohen Beträge sein.

SO: Ist mein Vorhaben so legal umsetzbar? Bzw. hat einer ne bessere Idee?

besten Dank

-- Editiert von hanspeter-dk am 08.07.2018 14:26

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Warum darf deine Frau als Selbständige nicht soviel Gewinn machen wie sie möchte?

Grundsätzlich darfst du deiner Frau schon helfen und ihr Rechnungen stellen. Die Einnahmen sind natürlich von dir dann zu versteuern.

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#2
 Von 
hanspeter-dk
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Sie darf natürlich schon, aber nur bis zu einem Gewinn von 425EUR pro Monat darf sie sich bei mir mit Familienversichern.

Ansonsten müssen sie sich selber versichern was mit mindestens 350 EUR pro Monat zu Buche schlägt

So wurde es mir von einer Dame der Krankenversicherung erklärt.

mfG

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#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Na dann soll deine Frau mal in die Hände spucken und mehr Gewinn erzielen, ansonsten macht die ganze Selbständigkeit doch gar keinen Sinn.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von hanspeter-dk):

Die Frage ist, darf ich über mein Gewerbe solche Dinge in Rechnug stellen um ihren Gewinn zu schmälern?

Man darf für alle Leistungen Rechnungen stellen, die man tatsächlich erbringt. Wenn die Leistung dann eine abzugsfähige Geschäftsausgabe ist, verringert sie entsprechend das zu versteuernde Einkommen.
Auf der anderen Seite muss die Zahlung dann als Einkünfte und ggf. als Umsatz versteuert werden.
Zitat:
Auf die Steuer verzichten wir eh schon da ich 19% ausweise aber sie als Kleinunternehmer fungiert.

???
Wer zur USt veranlagt, muss USt auf der Rechnung ausweisen und USt abführen.
Wer nicht zur USt veranlagt, darf keine USt auf der Rechnung ausweisen und muss keine USt abführen.

Daß die Gattin die Kleinunternehmer-Regelung des §19 UStG in Anspruch nimmt bedeutet nur, daß sie mit der USt auf den Rechnungen für ihre Geschäftsausgaben keinen Vorsteuerabzug machen kann, weil sie ja nun mal nicht USt-pflichtig ist.
Zitat:
Ist mein Vorhaben so legal umsetzbar?

Solange es nicht zur Steuerhinterziehung führt, indem Leistungen in Rechnung gestellt werden, die gar nicht erbracht wurden...
Das Finanzamt wird bei solcher Rechnungstellung innerhalb eines Ehepaares allerdings zweifellos etwas genauer prüfen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von hanspeter-dk):
Danke für die Antwort. Sie darf natürlich schon, aber nur bis zu einem Gewinn von 425EUR pro Monat darf sie sich bei mir mit Familienversichern.

Ansonsten müssen sie sich selber versichern was mit mindestens 350 EUR pro Monat zu Buche schlägt

In Härtefällen können Solo-Selbst­ständige eine nied­rigere „Mindest­bemessungs­grenze" beantragen. Sie müssen dann sons­tige Einkünfte und ihr Vermögen sowie das ihres Part­ners oder ihrer Part­nerin offenlegen. Doch selbst dann liegt der Beitrag noch bei rund 234 Euro.

Ansonsten gilt in der Tat die 425 Euro-Grenze.
Zitat:
Was gegenüber einem Minijob unfair ist, weil von den 425 EUR Gewinn will ja dann auch noch das Finanzamt seinen Anteil (Gemeinsam veranlagt).

Von 425 Euro Gewinn will das Finanzamt gar keinen Anteil, weil 12 x 425 Euro = 5100 Euro sind. Das ist weniger als das steuerfreie Existenzminimum (Grundfreibetrag) von z.Z. 9000 Euro/Jahr.
Den hat die Ehefrau auch bei gemeinsamer Veranlagung, denn dann steigt der Grundfreibetrag ja auf 18000 Euro/Jahr.

Insofern kann die Ehefrau hier so oder so 9000 Euro nach Abzug aller abzugsfähigen Geschäftskosten verdienen, bevor sie auch nur einen einzigen Euro an Einkommenssteuer zahlen muss.

Es empfiehlt sich aber dringend, die ganze Konstruktion mit Hilfe eines Steuerberaters zu optimieren.

-- Editiert von eh1960 am 09.07.2018 18:26

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Na dann soll deine Frau mal in die Hände spucken und mehr Gewinn erzielen, ansonsten macht die ganze Selbständigkeit doch gar keinen Sinn.

Wieso sollte eine Teilzeit-Selbständigkeit, mit der man 400 Euro/Monat nach Steuern verdient, denn keinen Sinn machen?
Ein angestellter Teilzeit-Job mit 400 Euro netto/Monat macht doch auch Sinn...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
hanspeter-dk
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Von 425 Euro Gewinn will das Finanzamt gar keinen Anteil, weil 12 x 425 Euro = 5100 Euro sind. Das ist weniger als das steuerfreie Existenzminimum (Grundfreibetrag) von z.Z. 9000 Euro/Jahr.
Den hat die Ehefrau auch bei gemeinsamer Veranlagung, denn dann steigt der Grundfreibetrag ja auf 18000 Euro/Jahr.



Das ist schon richtig, aber ich habe Steuerklasse 3, daher hat sie ja nix vom freibetrag. Bei einem Minijob würden die 450 EUR uns gehören, da der AG in der Regel pauschal versteuert. Aber bei Selbständigkeit müsse sie die ganzen 425EUR mit unserem Gemeinsamen Steuersatz versteuern. So zumindest hat mir das unsere Steuerberaterin erklärt.

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#8
 Von 
hanspeter-dk
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Na dann soll deine Frau mal in die Hände spucken und mehr Gewinn erzielen, ansonsten macht die ganze Selbständigkeit doch gar keinen Sinn.


Sie will aber nicht viel machen, muss sie ja auch nicht da mein Gehalt eigentlich ausreicht. Sie will halt eine Beschäftigung die ihr Spass macht. Aber komplett umsonst macht das natürlich keiner...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hanspeter-dk
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Insofern kann die Ehefrau hier so oder so 9000 Euro nach Abzug aller abzugsfähigen Geschäftskosten verdienen, bevor sie auch nur einen einzigen Euro an Einkommenssteuer zahlen muss.

Es empfiehlt sich aber dringend, die ganze Konstruktion mit Hilfe eines Steuerberaters zu optimieren.


Das habe ich bereits, mir geht aber nur nebensächlich um die Steuer, hauptsächlich um die 425EUR Grenze der KK. Weis jemand ob das fürs ganze Jahr gilt oder wirklich monatlich? Bei einem Saisongeschäft wie dem ihren hat man im Winter nix aber im Sommer deutlich mehr als 425EUR - könnte man da mit der KK reden?

P.S. Sorry für die Einzelantworten aber mitm Handy komm ich mit dem zitieren und kopieren nicht klar

-- Editiert von hanspeter-dk am 09.07.2018 20:51

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Bei einem Minijob würden die 450 EUR uns gehören, da der AG in der Regel pauschal versteuert. Aber bei Selbständigkeit müsse sie die ganzen 425EUR mit unserem Gemeinsamen Steuersatz versteuern. So zumindest hat mir das unsere Steuerberaterin erklärt.


Das ist auch richtig. Die Aussage von eh1960 war insofern irreführend.

Zitat:
Weis jemand ob das fürs ganze Jahr gilt oder wirklich monatlich? Bei einem Saisongeschäft wie dem ihren hat man im Winter nix aber im Sommer deutlich mehr als 425EUR - könnte man da mit der KK reden?


Nach meiner Kenntnis will die Krankenkasse nur den Steuerbescheid sehen und daraus geht nur der Jahresbetrag hervor. In § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V heißt es aber, dass die 435€ nicht regelmäßig im Monat überschritten werden dürfen.

In 2018 sind es 435€/Monat. Die 425€/Monat galten für 2017.

Wie häufig genau die Grenze von 435€/Monat überschritten werden darf, ist mir nicht genau bekannt. Ich meine mich erinnern zu können, dass die Grenze höchstens in 3 Monaten überschritten werden darf.

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von hanspeter-dk):
Das ist schon richtig, aber ich habe Steuerklasse 3, daher hat sie ja nix vom freibetrag.


Ist doch bei der Selbstständigkeit total egal und bei gemeinsamer Veranlagung gleich doppelt egal.


-- Editiert von Tasti123 am 10.07.2018 13:19

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#13
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Man vergisst hier übrigens, dass die Entgeltgrenze allein keinen Zugang zur Familienversicherung verschafft. Die Selbstständigkeit darf nicht hauptberuflich ausgeübt werden. An dem Punkt ist man schnell ohne weitere Erwerbstätigkeit und wohlmöglich noch mehr als halbtags. Zur Lektüre empfehle ich für den Anfang:

https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/590212/Datei/1720/Hauptberuflich-Selbststaendig.pdf

Neueres bitte selber suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hanspeter-dk
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Man vergisst hier übrigens, dass die Entgeltgrenze allein keinen Zugang zur Familienversicherung verschafft. Die Selbstständigkeit darf nicht hauptberuflich ausgeübt werden. An dem Punkt ist man schnell ohne weitere Erwerbstätigkeit und wohlmöglich noch mehr als halbtags. Zur Lektüre empfehle ich für den Anfang:

https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/590212/Datei/1720/Hauptberuflich-Selbststaendig.pdf

Neueres bitte selber suchen.


Hallo,

erstmal an alle: vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, ist nicht selbstverständlich.

zu der Frage: Meine Frau arbeitet momentan 16 Std. die Woche. Da wir aber so nicht wirklich rumkommen mit Haus und Kind usw. will sie eigentlich weniger arbeiten. Ich habe gelesen, dass die Grenze bei 20 Std. wöchentlich liegt. Das würde auf alle Fälle ausreichen. Auch das mit den 3folgenden Monaten hört sich gut an. Ich werde noch mal bei meiner KK anfragen und mir das bestätigen lassen.

Wenn das jetzt alles so stimmt mit dem Hauptberuflich nicht unter 20 Std., dann sollte dem Vorhaben nichts mehr im Wege stehen. (denk ich)

-- Editiert von hanspeter-dk am 10.07.2018 16:15

-- Editiert von hanspeter-dk am 10.07.2018 16:15

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von hanspeter-dk):
Zitat (von eh1960):
Von 425 Euro Gewinn will das Finanzamt gar keinen Anteil, weil 12 x 425 Euro = 5100 Euro sind. Das ist weniger als das steuerfreie Existenzminimum (Grundfreibetrag) von z.Z. 9000 Euro/Jahr.
Den hat die Ehefrau auch bei gemeinsamer Veranlagung, denn dann steigt der Grundfreibetrag ja auf 18000 Euro/Jahr.



Das ist schon richtig, aber ich habe Steuerklasse 3, daher hat sie ja nix vom freibetrag.

Dann haben Sie eben gemeinsam was von dem Freibetrag von 18.000€/Jahr...
Zitat:

Bei einem Minijob würden die 450 EUR uns gehören, da der AG in der Regel pauschal versteuert. Aber bei Selbständigkeit müsse sie die ganzen 425EUR mit unserem Gemeinsamen Steuersatz versteuern. So zumindest hat mir das unsere Steuerberaterin erklärt.

Ja. Oder eben getrennt versteuern.,

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Melaniee123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

deine Frau darf doch als selbstständige so viel Gewinn machen wie sie möchte oder nicht ?

Viele Grüße

Melanie

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