Hallo,
Ich habe vor meine eigenen Filme zu produzieren und dann zu verkaufen ,dabei wirke ich dann auch in den Filmen als Darsteller mit .
Wie ist das denn so ungefähr mit der Einteilung "Freiberufler" bzw. "Gewerbetreibender/Selbständig usw.?
Denn ich muss ja dann auch andere Darsteller/Privat Leute bezahlen , da mit diese mit mir in meinen Filmen mitwirken!
Wäre ich dann trotzdem Freiberufler und die anderen Leute die ich bezahle freie Mitarbeiter usw.?
Freiberufler Definition
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Danke! Für deine Infos . Ich frage mich aber immer noch, ob nicht festangestellete Mitarbeiter nicht Freelancer , also frei Mitarbeiter sind.
Zum Beispiel , wenn jmd. nur einmalig in meinem Film mitwirken möchte oder so...
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo
Wer freiberufler ist, bestimmt das EStG. §18 Abs.1 Nr.1 S.2 bestimmt, wer freiberufler. Die dort genannten Berufe haben einen abschließenden Charakter. d.h. nur diese Berufe sind Freiberufe. Freiberufe unterliegen nur die Einkommensteuergesetz. Deshalb unterliegen sie weder der Gewerbesteuer noch Gewerbeordnung
Die Freiberuflichkeit setzt eine qualifizierte fachkenntnisse (Studium) voraus.
Da du nicht unter dieser katalog fällst, mußt du automatisch Gewerbetreibender, wenn du Filme produzierst.
Deshalb mußt du ein Gewerbe anmelden
Die steuerliche Behandlung der anderen Mitarbeiter bzw. die darstellern ist kompliziert und muß man das sehr gnau prüfen
Wenn sie weisungsgebunden sind, ihre Zeit nicht frei einteilen können,..., sind sie dann Arbeitnehmer und nicht selbstständige.
-----------------
"Diskutiere niemals mit einem Idioten.Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durch"
quote:
Wenn sie weisungsgebunden sind, ihre Zeit nicht frei einteilen können ...
Was man für Mitwirkende an einer Filmproduktion, insbesondere Schauspieler, ja wohl unterstellen kann.
-----------------
""
Wenn ich die anderen Darsteller als Angestellte einstelle?
Wie würde das denn jetzt z.B. Schritt für Schritt funktionieren?
Und wie tut das Finanzamt ein Arbeitsplatz anerkennen
z.B. eine Wohnung als Drehort oder von der man auch arbeiten kann , oder benötigt man einen Nebenraum?
Wisst Ihr eine Adresse wo ich mich hinwenden könnte , um mir einen Startplan zu besorgen /anzufordern?
Also ich möchte nur Filme drehen ...und kann man da auch einfach so noch in den Filmen mitspielen , da ich ja kein Geld als Darsteller verdienen würde , sondern hauptsächlich bsp. ganz als Filmdreher?
-----------------
""
-- Editiert am 09.03.2011 20:27
Was meinten Sie mit"Pornos"? den Satz habe ich nicht verstanden . Sie dürfen mir aber auch gerne eine private Mail senden(PN)usw.
Jedenfalls werden die Darsteller die mitmachen auf jeden Fall vergütet.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten