Freiberufler Definition

17. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gast8711
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Freiberufler Definition

Hallo,

Ich habe vor meine eigenen Filme zu produzieren und dann zu verkaufen ,dabei wirke ich dann auch in den Filmen als Darsteller mit .
Wie ist das denn so ungefähr mit der Einteilung "Freiberufler" bzw. "Gewerbetreibender/Selbständig usw.?

Denn ich muss ja dann auch andere Darsteller/Privat Leute bezahlen , da mit diese mit mir in meinen Filmen mitwirken!

Wäre ich dann trotzdem Freiberufler und die anderen Leute die ich bezahle freie Mitarbeiter usw.?

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8 Antworten
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#2
 Von 
Gast8711
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke! Für deine Infos . Ich frage mich aber immer noch, ob nicht festangestellete Mitarbeiter nicht Freelancer , also frei Mitarbeiter sind.

Zum Beispiel , wenn jmd. nur einmalig in meinem Film mitwirken möchte oder so...

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Wer freiberufler ist, bestimmt das EStG. §18 Abs.1 Nr.1 S.2 bestimmt, wer freiberufler. Die dort genannten Berufe haben einen abschließenden Charakter. d.h. nur diese Berufe sind Freiberufe. Freiberufe unterliegen nur die Einkommensteuergesetz. Deshalb unterliegen sie weder der Gewerbesteuer noch Gewerbeordnung

Die Freiberuflichkeit setzt eine qualifizierte fachkenntnisse (Studium) voraus.

Da du nicht unter dieser katalog fällst, mußt du automatisch Gewerbetreibender, wenn du Filme produzierst.
Deshalb mußt du ein Gewerbe anmelden

Die steuerliche Behandlung der anderen Mitarbeiter bzw. die darstellern ist kompliziert und muß man das sehr gnau prüfen

Wenn sie weisungsgebunden sind, ihre Zeit nicht frei einteilen können,..., sind sie dann Arbeitnehmer und nicht selbstständige.

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten.Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durch"

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#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Wenn sie weisungsgebunden sind, ihre Zeit nicht frei einteilen können ...

Was man für Mitwirkende an einer Filmproduktion, insbesondere Schauspieler, ja wohl unterstellen kann.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gast8711
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn ich die anderen Darsteller als Angestellte einstelle?
Wie würde das denn jetzt z.B. Schritt für Schritt funktionieren?

Und wie tut das Finanzamt ein Arbeitsplatz anerkennen
z.B. eine Wohnung als Drehort oder von der man auch arbeiten kann , oder benötigt man einen Nebenraum?

Wisst Ihr eine Adresse wo ich mich hinwenden könnte , um mir einen Startplan zu besorgen /anzufordern?

Also ich möchte nur Filme drehen ...und kann man da auch einfach so noch in den Filmen mitspielen , da ich ja kein Geld als Darsteller verdienen würde , sondern hauptsächlich bsp. ganz als Filmdreher?

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-- Editiert am 09.03.2011 20:27

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Gast8711
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Was meinten Sie mit"Pornos"? den Satz habe ich nicht verstanden . Sie dürfen mir aber auch gerne eine private Mail senden(PN)usw.

Jedenfalls werden die Darsteller die mitmachen auf jeden Fall vergütet.

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