Freiberufler: Dienstleistungen höherer Art

25. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
ReinerLE
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Freiberufler: Dienstleistungen höherer Art

Wann jemand als Freiberufler auch beim Finanzamt gesehen wird, ist sehr schwammig

Auf einer Seite heisst es:
"Die Freien Berufe haben im allgemeinen:
* auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung
* die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung
* von Dienstleistungen höherer Art
* im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit


Angenommen jemand glaubt er sei Freiberufler, bietet per Webseite seine Dienstleistungen an,
auch Produkte zum Kauf. Er versendet seine Rechnungen(ohne Mwst)
Irgendwann kommt das Finanzamt und sagt: nichts da, kein Freiberufler.
Was passiert dann, was kommt da auf ihn zu?


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5 Antworten
Sortierung:


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Da Freiberufler nicht generell von der Zahlung der Mwst. befreit sind, wären mögliche Folgen:
Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, Hausdurchsuchung der Steuerfahndung, Steuernachzahlung, Strafe (Geld, Freiheitsentzug), Gewerbeverbot.

Die Folgen und Handlungen sind natürlich abhängig von der Höhe der Steuerschulden.



quote:
Angenommen jemand glaubt er sei Freiberufler

Glauben ist im juristischen und steuerlichen Bereich immer sehr gefährlich.
Glauben sollte man stehts durch Wissen ersetzen.



quote:
auch Produkte zum Kauf.

Da müsste man genau wissen welche Produkte, im allgemeinen ist der Verkauf von Produkten Umsatzsteuerpflichtig.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Normalerweise meldet man seine Tätigkeit beim Finanzamt oder dem Gewerbeamt an. Das Finanzamt entscheidet dann, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt oder nicht. So ist man auf der sicheren Seite.

Ob man nun umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, hat mit der Frage Freiberufler/gewerblich erstmal gar nichts zu tun.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Mit der Umsatzsteuer hat das nichts zu tun (zumal die streng genommen lediglich ein Durchlaufposten ist).

Zur Abgrenzung kann man sagen, dass freiberufliche Tätigkeiten ein Studium voraussetzen. Alles andere ist eher gewerblich.

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"Iudex non calculat!"

2x Hilfreiche Antwort

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