Hallo.
Ich bin XX Jahre alt und befinde mich aktuell in meiner Ausbildung zum Konstruktionsmechaniker.
Seit ein paar Jahren beschäftige Ich mich hobbymäßig mit Web- und Grafikdesign.
Das möchte ich jetzt gerne neben meiner Ausbildung gegen Geld anbieten.
Wenn ich das machen möchte, wäre ich dann \"Freiberufler\"?
1. Muss ich diese Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen?
2. Muss ich diese Tätigkeit meinem Arbeitgeber mitteilen und kann er mir diese untersagen?
3. Welchen jährlichen / monatlichen Umsatz darf ich neben meiner Ausbildung im ersten Jahr und danach maximal mit dieser Tätigkeit \"erwirtschaften\"?
4. Muss ich Buchhaltung über Einnahmen und Ausgaben führen?
5. Darf / muss ich dann auch Rechnungen schreiben?
6. Wahrscheinlich muss ich dann auf den Rechnungen auch eine USt-Id-Nr. angeben, oder? Wird mir diese bei der \"Meldung\" beim Finanzamt automatisch zugeteilt, oder muss ich diese extra beantragen?
Ich habe mich bereits ein wenig im Internet informiert, aber jede Seite schreibt etwas anderes, das ist mir doch etwas zu unsicher. Eine professionelle Rechtsberatung kann ich mir mit meinem Ausbildungsgehalt wahrscheinlich nicht so ohne weiteres leisten. Ich hoffe, hier ein paar Antworten zu finden.
Grüße
-----------------
""
-- Editiert von Moderator am 17.12.2014 17:46
-- Thema wurde verschoben am 17.12.2014 17:46
Freiberufler?
17. Dezember 2014
Thema abonnieren
Frage vom 17. Dezember 2014 | 16:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufler?
#1
Antwort vom 17. Dezember 2014 | 17:30
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41083x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>1. Muss ich diese Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen? <hr size=1 noshade>
Ja, und dem Gewerbeamt. Oft reicht auch das Gewerbeamt, da informiert die anderen relevanten Stellen.
quote:<hr size=1 noshade>2. Muss ich diese Tätigkeit meinem Arbeitgeber mitteilen und kann er mir diese untersagen? <hr size=1 noshade>
Ja und Ja
quote:<hr size=1 noshade>3. Welchen jährlichen / monatlichen Umsatz darf ich neben meiner Ausbildung im ersten Jahr und danach maximal mit dieser Tätigkeit \"erwirtschaften\"? <hr size=1 noshade>
Dreihundertzehntausendtrilliarden.
quote:<hr size=1 noshade>4. Muss ich Buchhaltung über Einnahmen und Ausgaben führen? <hr size=1 noshade>
Selbstverständlich.
quote:<hr size=1 noshade>5. Darf / muss ich dann auch Rechnungen schreiben? <hr size=1 noshade>
Das kommt darauf an wer Deine Kunden sind.
Besser ist es natürlich immer eine Rechnung zu schreiben.
quote:<hr size=1 noshade>6. Wahrscheinlich muss ich dann auf den Rechnungen auch eine USt-Id-Nr. angeben, oder? Wird mir diese bei der \"Meldung\" beim Finanzamt automatisch zugeteilt, oder muss ich diese extra beantragen? <hr size=1 noshade>
Die muss man in der Regel beantragen.
Mein Tipp: es gibt bei den IHKs sogenannte Existenxgründerseminare. So eines solltes du mal besuchen, da erhält man ein gute Grundlage.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
295.861
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten