Freiberuflich als Student zusätzlich zu Teilzeitjob

20. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
joelia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberuflich als Student zusätzlich zu Teilzeitjob

Hallo an alle, ich hoffe ihr habt besinnliche Feiertage.

Ich hätte eine Frage: Und zwar bin ich derzeit Student in meinem Master. Neben meinem Studium arbeite ich in Teilzeit (17std die Woche) in einem Umschlaglager und verdiene dort zwischen 700 und 800€ brutto. Durch mein Studium arbeite ich auf eine Karriere als Übersetzer (im literarischen Bereich) hin. Nun hätte ich die Möglichkeit durch kleinere Übersetzungstätigkeiten neben meinem bisherigen Job noch etwas Geld dazu zu verdienen. Bei dieser Tätigkeit würde das Einkommen sich auf weniger als 450€ im Monat belaufen.

Ich weiß, dass ich mich als Übersetzer als Freiberufler anmelden muss. Nun habe ich mehrere Fragen:
Zum einen, zählt diese freiberufliche Tätigkeit in diesem Fall ganz normal als Minijob und ist dementsprechend steuerfreie, oder werden hier irgendwie meine Einnahmen aus meinem Teilzeitjob und meiner selbstständigen Tätigkeit zusammengerechnet und ich muss dann Steuern zahlen, wenn der Freibetrag überschritten ist?

Desweiteren wollte ich fragen, wie es aussieht wenn ich mich als Freiberufler angemeldet habe, aber dann für längere Zeit mal keine zahlenden Jobs habe (sagen wir ich habe eine ganzes Jahr keinen selbstständigen Übersetzungsauftrag). Hat das irgendwelche Nachteile für mich, oder läuft die Selbstständigkeit nebenher weiter auch wenn ich dieser zu dem Zeitpunkt nicht nachgehen?

Und letztlich, muss ich mir in diesem Fall Gedanken über die Umsatzsteuer machen? Ich würde ja in diesem Fall durch die freiberufliche Tätigkeit alleine unter der Umsatzgrenze von 17.500€ bleiben.

Entschuldigt falls ich bei manchen Sachen etwas auf dem Schlauch stehe. Bei der Online Recherche erdrücken mich die ganzen Regelungen und Gesetzespragraphne, etc. etwas und ich möchte lieber auf Nummer sicher gehen bevor ich irgendetwas falsch verstehe.

Vielen Dank im Vorraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37584 Beiträge, 6280x hilfreich)

Zitat (von joelia):
zählt diese freiberufliche Tätigkeit in diesem Fall ganz normal als Minijob
Nein. Als Minijobber ist man angestellt.
Zitat (von joelia):
meine Einnahmen aus meinem Teilzeitjob und meiner selbstständigen Tätigkeit zusammengerechnet und ich muss dann Steuern zahlen, wenn der Freibetrag überschritten ist?
Ja. Aus beiden Erwerbstätigkeiten würdest du dann Einkünfte erzielen.

Mit 700-800,- brutto mtl. bist du schon an der Freibetragsgrenze von 9.408,-p.a.
Zitat (von joelia):
oder läuft die Selbstständigkeit nebenher weiter
Ja. Selbständig bist du weiterhin, dann eben ohne Einnahmen.
Zitat (von joelia):
muss ich mir in diesem Fall Gedanken über die Umsatzsteuer machen?
Wenn du dem Finanzamt mitteilst, dass du ein Freiberufler bist und steuerlich nach der Kleinunternehmer-Regelung behandelt werden möchtest, dann ist das so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41037x hilfreich)

Zitat (von joelia):
Ich weiß, dass ich mich als Übersetzer als Freiberufler anmelden muss.

Da weis man falsches, das geht auch als Angestellter.



Zitat (von joelia):
Zum einen, zählt diese freiberufliche Tätigkeit in diesem Fall ganz normal als Minijob

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von joelia):
werden hier irgendwie meine Einnahmen aus meinem Teilzeitjob und meiner selbstständigen Tätigkeit zusammengerechnet

Nicht "irgendwie" sondern gemäß der bestehendne Gesetze - dafür gibt es aber Software die einem dabei hilft.



Zitat (von joelia):
und ich muss dann Steuern zahlen, wenn der Freibetrag überschritten ist?

Nö, Steuern zahlen muss man eventuell schon lange vorher.



Zitat (von joelia):
Desweiteren wollte ich fragen, wie es aussieht wenn ich mich als Freiberufler angemeldet habe, aber dann für längere Zeit mal keine zahlenden Jobs habe (sagen wir ich habe eine ganzes Jahr keinen selbstständigen Übersetzungsauftrag). Hat das irgendwelche Nachteile für mich,

Klar, keine Einnahmen aber laufende Ausgaben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joelia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Da weis man falsches, das geht auch als Angestellter.


Ich bin mir bewusst, dass man das auch als Angestellter ausüben kann, meine Frage war aber speziell auf die selbständige Tätigkeit als Übersetzer bezogen.

Zitat (von Harry van Sell):

Nö, Steuern zahlen muss man eventuell schon lange vorher.


Kannst du vllt weiter ausführen was du damit meinst?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34004 Beiträge, 17649x hilfreich)

Also ich weiß jetzt nicht, was Harry meinen könnte - die Grenze für die Umsatzsteuer, die übrigens bei 22.000 Euro liegt, wird ja nicht erreicht. Und Gewerbesteuer fällt bei Freiberuflern nicht an. Insofern bleibt nur die Einkommensteuer. Da liegt die Grenze bei 9.400 Euro - man kann aber noch verschiedenes draufschlagen: Da wäre z. B. die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, die studentische Krankenversicherung und die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge - real dürften wir also bei um die 12.500 Euro rauskommen, bevor Einkommensteuer anfällt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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