Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite hauptberuflich Vollzeit und habe noch einen Nebenjob am Wochenende auf 400-EUR-Basis.
Nun habe ich von meinem ehem. Arbeitgeber ein Angebot erhalten, anfallende Schreiben (ca. 1 mal in der Woche, 2 Std) zu erledigen. Das Angebot würde ich gerne annehmen.
Nun meine Frage:
Muss ich nun ein Gewerbe anmelden oder kann ich als sog. Freier Mitarbeiter anfangen? Wie sieht es da mit steuerlichen Abgaben aus und muss ich dann eine Rechnung schreiben oder gibt es ebenfalls Pauschalbeträge?
Freue mich über Antworten!!
-- Editiert von Naffi am 18.08.2006 14:20:21
Freiberuflich oder Gewerbe? Steuerliche Abgaben
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Naffi,
freiberuflickeit ist ein Steuerbegriff, der mit dem Gewerberecht nichts zu tun hat. Nach der Gewerbeordnung ist ein Gewerbe anzumelden, soblad eine selbständige Tätigkeit aufgenommen wurde. Es gibt ausnahmen, wie zum Beispiel Künstler, oder Tätigkeiten, die eine "höhere" Bildung (Studium) voraussetzen. Ein Büroservice ist nach der GewerbeOrdnung meldepflichtig. Zu den steuerlichen Fragen kann dir bestimmt noch wer anders weiterhelfen.
LG
AngieNRW
Steuerlich:
Du musst Rechnungen schreiben.
Wenn Du nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr einnimmst, kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Am Jahresende musst Du eine EInnahmen-Überschussrechnung machen und den Gewinn versteuern. Die Einnahmen als Aushilfe aber nicht.
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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"
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