Freiberuflich oder Gewerbe? Steuerliche Abgaben

18. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Naffi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberuflich oder Gewerbe? Steuerliche Abgaben

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich arbeite hauptberuflich Vollzeit und habe noch einen Nebenjob am Wochenende auf 400-EUR-Basis.

Nun habe ich von meinem ehem. Arbeitgeber ein Angebot erhalten, anfallende Schreiben (ca. 1 mal in der Woche, 2 Std) zu erledigen. Das Angebot würde ich gerne annehmen.

Nun meine Frage:
Muss ich nun ein Gewerbe anmelden oder kann ich als sog. Freier Mitarbeiter anfangen? Wie sieht es da mit steuerlichen Abgaben aus und muss ich dann eine Rechnung schreiben oder gibt es ebenfalls Pauschalbeträge?

Freue mich über Antworten!!



-- Editiert von Naffi am 18.08.2006 14:20:21

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AngieNRW
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Naffi,

freiberuflickeit ist ein Steuerbegriff, der mit dem Gewerberecht nichts zu tun hat. Nach der Gewerbeordnung ist ein Gewerbe anzumelden, soblad eine selbständige Tätigkeit aufgenommen wurde. Es gibt ausnahmen, wie zum Beispiel Künstler, oder Tätigkeiten, die eine "höhere" Bildung (Studium) voraussetzen. Ein Büroservice ist nach der GewerbeOrdnung meldepflichtig. Zu den steuerlichen Fragen kann dir bestimmt noch wer anders weiterhelfen.

LG
AngieNRW

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Steuerlich:

Du musst Rechnungen schreiben.

Wenn Du nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr einnimmst, kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Am Jahresende musst Du eine EInnahmen-Überschussrechnung machen und den Gewinn versteuern. Die Einnahmen als Aushilfe aber nicht.

-----------------
"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

0x Hilfreiche Antwort

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