Freiberuflich oder gewerblich?

16. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
CarmenR
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberuflich oder gewerblich?

Hallo, wenn jemand als diplomierte Übersetzerin/Dolmetscherin und Berufserfahrungen/Ausbildungen im Marketing Unternehmen bei der Marktbearbeitung in einem anderen Land (z.B. Übersetzungen, Texterstellungen z.B. für Newsletter, Durchführung von Marketing-Aktionen) unterstützen möchte, ist diese Tätigkeit dann freiberuflich oder gewerblich?

Vielen Dank

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

quote:
Durchführung von Marketing-Aktionen


Kann auch gut die Essensverkostung im Supermarkt sein. Das wäre gewerblich.

Mach dir das Leben nicht schwer und melde eine Gewerbe an.
Alles was nicht genau in der Liste der freiberuflichen Tätigkeiten steht macht du gewerblich, alles andere eben freiberuflich. Und solange man eh weiter unter den Freibeträge der Gewerbesteuer ist .... egal

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#2
 Von 
pewa
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Übersetzungen und Texterstellung sind meines Wissens nach freiberufliche Tätigkeiten. Bleiben auch die "Marketing-Aktionen" in diesem Rahmen?

Die "Durchführung von Marketing-Aktionen" kann jedoch alles mögliche sein (wie guest-12302.10.2011 schon schreibt). Da finde ich die Abgrenzung zu gewerblich schwer.

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Mach doch einfach beides :-) Eine Gewerbebetrieb mit allen was nicht eindeutig freiberuflich ist.

Aber bei ner Gründung ohne tierischen Gewinn würde ich Gewerblich anmelden.... wirds mehr .. kann man immer noch reagieren

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#4
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

"Mach doch einfach beides :-) Eine Gewerbebetrieb mit allen was nicht eindeutig freiberuflich ist.

Aber bei ner Gründung ohne tierischen Gewinn würde ich Gewerblich anmelden.... wirds mehr .. kann man immer noch reagieren"

Quatsch. Das ist eindeutig freiberuflich. Darfst natürlich nicht "Marketingaktionen" angeben, nur "Übersetzungen". Was du übersetzt, kann dem Finanzamt doch egal sein. Ein Kriterium für Freiberuflichkeit ist nämlich die Anforderung der Tätigkeit an ein gewisses Qualifikationsniveau. Diplom ist da schon gut. Marketing auf dem üblichen "Niveau" kann jeder Depp.

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Urheberrechtsbehelfsbelehrung: Wer Tippfehler findet, darf sie behalten.

-- Editiert siwe123 am 21.02.2012 20:07

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#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Ein Kriterium für Freiberuflichkeit ist nämlich die Anforderung der Tätigkeit an ein gewisses Qualifikationsniveau.


Deswegen kommen die Niveau-Fahnder vom Niveau-Amt und prüfen regelmäßig. :-)

Definition: http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29#Katalogberufe_und_.C3.A4hnliche_Berufe

Es kommt drauf an was deine Firma hauptsächlich macht.

Und da Dolmetscher im Katalog steht darf das sogar der Türkische Opa mit Wanderschulzeugnis, ein Diplom ist gar nicht nötig.

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#6
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Es kommt drauf an was deine Firma hauptsächlich macht.

Nö, wenn du als freier Mitarbeiter für sie arbeitest, nur darauf, was du für sie machst. Du bist ja nicht dort angestellt, das ist ja nicht deine Firma, sondern dein Kunde. Und deshalb "Übersetzungen" und nichts weiter.

quote:
Und da Dolmetscher im Katalog steht darf das sogar der Türkische Opa mit Wanderschulzeugnis, ein Diplom ist gar nicht nötig.

Vorausgesetzt, er kann eine andere Sprache gut und das auch nachweisen. ;)

Nur ein Fallstrick noch: Wenn du über längere Zeit nur einen Auftraggeber hast, können sie dir schnell mit "Scheinselbstständigkeit" kommen. (Ich glaube 2/3 im Jahr reichen schon.)

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Urheberrechtsbehelfsbelehrung: Wer Tippfehler findet, darf sie behalten.

-- Editiert siwe123 am 21.02.2012 21:30

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#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
als freier Mitarbeiter für sie arbeitest,


Ein freier Mitarbeiter hat sogut wie nix mit Freiberufler zu tun.

quote:
Wenn du über längere Zeit nur einen Auftraggeber hast, können sie dir schnell mit "Scheinselbstständigkeit" kommen. (Ich glaube 2/3 im Jahr reichen schon.


Quatsch, du kannst 100 Jahre für einen arbeiten, es darf nur nicht der Einzige sein der dann noch Weisungen gibt.

quote:

das auch nachweisen


Quatsch, das muss man keinem Nachweisen, wenn man dumme Kunden finden die falsche Übersetzungen zahlen ist er auch Freiberufler

quote:
@siwe123

Was treibst du hier, absichtlich Sch.. erzählen


DIE IHK ist der bessere Ratgeber, also das Laienforum hier !!!!


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#8
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Ein freier Mitarbeiter hat sogut wie nix mit Freiberufler zu tun.

Ach wo, überhaupt nicht. Das musst du einem erklären, der über 20 Jahre einige Angestelltenverhältnisse und mehrere Aufträge als Freelancer hatte.

Was heißt denn "Freiberufler" sonst? Du arbeitest voll auf eigene Kosten, auf eigene Rechnung, auf eigenes Risiko. Punkt.

quote:
Quatsch, du kannst 100 Jahre für einen arbeiten, es darf nur nicht der Einzige sein der dann noch Weisungen gibt.

Noch quätscher. Wenn du Anweisungen ausführst, bist du nicht selbstständig. Also weder Gewerbetreibender noch Freiberufler.

Und wenn du über längere zeit nur einen Auftraggeber (Kunden) hast, bist du auch nicht selbstständig, sondern auf Gedeih und Verderb abhängig von eben diesem einen. Wenn der nicht zahlt, kannst du erst mal nur dumm gucken. Das nennt man also nicht zu Unrecht "Scheinselbstständigkeit".

quote:
DIE IHK ist der bessere Ratgeber, also das Laienforum hier !!!!

Das ist also der bisher größte Schmarrn von dir.

Weißt du, wann du Freiberufler bist? Wenn du die Arbeit siehst, bevor sie dir aufgetragen wird. Dann und nur dann, also genau dann. Werde Anwalt, "Keinanwalt". Das ist nämlich Freiberuflichkeit pur. Nur dass deine Kunden dann halt "Mandanten" heißen. Gut's Nächtle.


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Urheberrechtsbehelfsbelehrung: Wer Tippfehler findet, darf sie behalten.

-- Editiert siwe123 am 21.02.2012 22:08

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#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nein, 2/3 reichen nicht. Wenn man auch nur einen Tag im Jahr für einen zweiten Auftraggeber arbeitet, ist man schon aus dem Schneider, was dieses Kriterium betrifft. Selbst mir nur einem Auftraggeber über Jahre kann es richtige Selbständigkeit sein. Es gibt da keine genaue Zeitgrenze. Es ist nur ein Kriterium von mehreren, die zusammen betrachtet werden.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#10
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Wenn man auch nur einen Tag im Jahr für einen zweiten Auftraggeber arbeitet, ist man schon aus dem Schneider, was dieses Kriterium betrifft. Selbst mir nur einem Auftraggeber über Jahre kann es richtige Selbständigkeit sein.

Kann, muss aber nicht. Lies erst nochmal meinen vorigen Beitrag. Dem Finanzamt ist das ziemlich wurscht, wieviele Kunden du hast und wie lange du für jeden einzelnen arbeitest - Hauptsache, sie kriegen ihre Steuern. Wenn du angestellt bist, dann eben je zur Hälfte von deinem Brötchengeber und von dir. Von dem außerdem noch Körperschaftssteuer sonstwas.

Deshalb auch nur ein Gewerbe anmelden, wenn man seinen Freiberuflerstatus nicht verteidigen kann. Dann kommen sie dir nämlich ab einem bestimmten Einkommen mit Gewerbesteuer (mit Recht), außerdem geht dir die IHK auf den Geist (was anderes können die nämlich nicht, um noch irgendwie ihre Existenzberechtigung nachzuweisen).

Auf Scheinselbstständigkeit checkt dich höchstens ein Sozialversicherungsträger, aber dann gründlich. Das nennt man "Statusfeststellungsverfahren" - ich habe eins durch, das wünsche ich keinem. ;)

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-- Editiert siwe123 am 21.02.2012 22:26

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Auf Scheinselbstständigkeit checkt dich höchstens ein Sozialversicherungsträger, aber dann gründlich. Das nennt man "Statusfeststellungsverfahren" - ich habe eins durch, das wünsche ich keinem


Und nicht gelernt. Deine Kritik "aber dann gründlich" finde ich besonders doll - "wie denn sonst" ung-ründlich - dann kann man es auch lassen

Wirf doch nicht alles durcheinander - ist dein Ritalin alle ?

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#12
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Deine Kritik "aber dann gründlich" finde ich besonders doll - "wie denn sonst" ung-ründlich - dann kann man es auch lassen

Das war keine Kritik, das ist ihr gutes Recht, Herr Keinanwalt. Nur nervend war's - zu der Zeit war ich nämlich AlHi-Empfänger, hatte eine freiberufliche Tätigkeit nur angemeldet, war also nur feste am "Aquirieren". ;) Dann lass dich mal auf "Status" überprüfen, das kann dir schon auf eine bestimmte Stelle gehen. :augenroll:

Das Problem: Ich hatte meinen Wohnsitz noch im "Beitrittsgebiet", und da waren Programmiererleistungen nicht halb so gefragt wie im Westen. Und damals stand die "Mauer in den Köpfen" ja noch viel höher als heute ("die dummen faulen Ossis müssen doch erst mal arbeiten lernen", so etwa) ...

Also entweder waren meine Angebote zu teuer oder zu billig - z.B. hat mich mal eine österreichische Firma angerufen, die in Bonn für die Telekom gearbeitet hat: "Hähä, 60 DM ist wohl der Stundensatz für E.? Und wollen Sie wirklich mit dem Zug kommen? Wir fliegen jedes Wochenende nach Hause" ...

Dann hatte ich einen Interessenten: "60 DM? Da reiben wir uns natürlich die Hände!" Aber was da in den paar Wochen so ablief, gehört wohl nicht (mehr) in ein juristisches Forum, überhaupt nicht ohne Einverständnis der Firma an die Öffentlichkeit. ;) Systemhaus Konertz Leverkusen, ihr Produkt hieß "Uniwop", die Firma, die sie später teilweise "übernommen" hat, nennt sich heute genauso:

http://web2.cylex.de/firma-home/uniwop-gmbh-1965905.html

Ich hatte eine Wohnung in der Firma, nur unmöbliert, also ein bisschen improvisieren muss man manchmal schon. ;) Da hätten sie mir mit Scheinselbstständigkleit kommen können, aber das wissen sie ja bis heute nicht. ;)

Nach dem schönen Modell "Arbeitslose, macht euch selbstständig" hatte ich so ein Seminar besucht, Fördermittel beantragt etc. Ich komme also freudestrahlend zu meinem Berater ins Arbeitsamt: "Herr B., es geht los!" "Was geht los?" "Na, was ich seit Januar vorhabe!" "Tut mir leid, für dieses Jahr ist unser Budget ausgeschöpft." Soll ich weiter erzählen? Jedenfalls konnte ich mir ja wohl diesen Auftrag nicht durch die Lappen gehen lassen. ;)

quote:
Und nicht gelernt.

Könntest du dich langsam mal 'raushalten? Hier wollen vielleicht ein paar Leute diskutieren, was wissen, Erfahrungen austauschen ...

quote:
Wirf doch nicht alles durcheinander - ist dein Ritalin alle ?

Alt und grau darfst du werden, aber nicht frech.

Und wenn du auch nur halb so schlau bist, wie du gerne wärst, dann hast du auch schon den elementaren inhaltlichen (juristischen) Fehler in diesem Beitrag gefunden (s. Thema). ;)


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-- Editiert siwe123 am 22.02.2012 10:06

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#13
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Und wenn du auch nur halb so schlau bist, wie du gerne wärst, dann hast du auch schon den elementaren inhaltlichen (juristischen) Fehler in diesem Beitrag gefunden (s. Thema).

Noch nicht? Ich sag's dir also: Ich hatte damals ein Gewerbe angemeldet, keine freiberufliche Tätigkeit. ;)

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-- Editiert siwe123 am 22.02.2012 13:49

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#14
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

Was ist denn jetzt hier los? Keine Fragen mehr?

Aaaalso: Muss ich als Dipl.-Ing. f. Informationstechnik ein Gewerbe anmelden, wenn ich als freier Programmierer arbeite?

Einer sagte mal: "Programmierer ist Gewerbe." Irgendwo anders hab ich mal gelesen: Man unterscheidet zwischen Systemprogrammierer (Freiberufler) und Anwendungsprogrammierer (Gewerbe). Eins genauso'n Käse wie's andere, oder? Wer kann mir verbieten, eine derart komplexe Anwendung wie "Uniwop" als System zu betrachten, in dem ich halt mal ein paar Wochen mit drinrumprogrammiert habe? Erst recht als Ingenieur. ;)

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-- Editiert siwe123 am 22.02.2012 17:19

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