Freiberufliche Tätigkeit?

17. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
hypathia
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufliche Tätigkeit?

Hallo,

ich bin zur Zeit hauptberuflich (Literaturwissenschaftlerin und Dipl.-Entspannungspädagogin) nicht tätig, da ich mich voll der Erziehung unserer Tochter widme. Vor einiger Zeit habe ich jedoch meine Leidenschaft für künstlerisches Tätigsein entdeckt, kreiere Schmuck (Ketten, Armbänder), Lampen und Keilrahmenbilder. Jetzt überlege ich, diese evtl. auch zu verkaufen, sprich, bei Ebay oder bei örtlichen Geschäften in Kommission zu geben. Personen im näheren Bekanntenkreis und deren Bekannte haben auch schon angefragt, ob sie meine Kreationen erwerben können. Nun zu meinen Fragen: ist das, was ich da tue, als freiberuflich zu kennzeichnen oder muss ich, wenn ich nun vorhabe, auch Produkte von mir zu verkaufen, ein Gewerbe anmelden? Was muss ich in beiden Fällen beachten - freiberuflich und gewerblich, welche Variante ist vorteilhafter? Bin ich verpflichtet, eine freiberufliche Tätigkeit zu melden?

Viele Fragen für den Anfang, ich bin gespannt auf Eure Antworten :)

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"Erscheint dir etwas unerhört,
bist du tiefsten Herzens empört,
bäume nicht auf, versuchs nicht mit"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Künstler sind Freiberufler, Händler nicht. Aber natürlich muss jeder Künstler seine Kunst auch verkaufen können.

Frage also: Verkaufst Du nur Einzelstücke oder stellst Du ganze Serien oder Reihen ähnlicher oder gleicher Produkte her? Im letzteren Fall liegt ein Gewerbe vor, dass meldepflichtig ist.

Als Freiberufler muss nichts angemeldet, aber natürlich trotzdem alles in der Steuererklärung angegeben werden (Anlage GSE, Seite 2).

Steuerliche Unterschiede gibt es fast keine....

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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

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