Hallo,
wenn man als Fluglehrer freiberuflich (sogenannte freelancer) für eine oder mehrere gewerbliche Flugschule(n) und Vereine tätig werden will, muß man das dann als Gewerbe anmelden ?
Welche weiteren Pflichten hätte man noch (behördlich, versicherungstechnisch) ?
Was kämen dann an Kosten auf denjenigen zu (außer der Gewerbeanmeldung) ?
Danke für alle aufklärenden Antworten.
Freiberuflicher Fluglehrer
28. August 2006
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Frage vom 28. August 2006 | 15:08
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 24x hilfreich)
Freiberuflicher Fluglehrer
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#1
Antwort vom 1. September 2006 | 18:44
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 982x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 1. September 2006 | 20:42
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 24x hilfreich)
Hallo Kater Fredy, vielen Dank für die Informationen. Werde dann mal beim FA anfragen.
Viele Grüße
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#3
Antwort vom 3. September 2006 | 14:57
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 982x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 31. Januar 2011 | 21:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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