hi zusammen,
kurze frage.
ich arbeite ausschließlich freiberuflich, ohne festanstellung.
ich bin dipl-designerin und fotografin.
wie ist die sachlage, wenn ich nun werbung für hochzeits-fotografie machen möchte und diese evtl die hälfte meines einkommens ausmachen würde?
ich fotografiere sehr kreativ... fällt die hochzeitsfotografie daher raus von der gewerbe-pflicht und wird als künstlerische hochzeits-fotografie anerkannt?
gibt es überhaupt eine definierte gewerbe-pflicht für hochzeitsfotografie?
danke.
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Freiberuflicher Fotograf und Hochzeitsfotografie?!
15. September 2011
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Frage vom 15. September 2011 | 09:09
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 7x hilfreich)
Freiberuflicher Fotograf und Hochzeitsfotografie?!
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#1
Antwort vom 15. September 2011 | 23:10
Von
Status: Schüler (271 Beiträge, 93x hilfreich)
Ein Fotograph ist einer der auf Bestellung Bilder macht. Ein Maler einer der die Wände anstreicht. Und ein Steinmetz macht Grabsteine.
Die alle sind gewerblich.
Es gibt auch Künstler die eine oder alle diese Tätigkeiten machen. Meist erschaffen Sie erst ein Kunstwerk das Sie danach verkaufen
Deine Hochzeitsbilder sind gewerblich.
Der Unterschied bei Freiberufler ist die Gewerbesteuer, da hast du aber Freibeträge. Je nach Einkommen wirst du evtl. nie was zahlen müssen. Daher lohnt es kaum ein Risiko einzugehen.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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