Hallo,
ich will mit Kollegen eine GBR gründen. Wir haben uns nun ausreichend über alles informiert und es bleibt nur noch eine Frage offen:
Da wir einen Computerreparaturdienst eröffnen wollen als Nebentätigkeit wollte ich fragen, ob man bei dieser Art von Gewerbe bei der Anmeldung beim Ordnungsamt einen Nachweis für die Tätigkeit erbringen muss; z.B. einen Hochschulabschluss in Informatik oder etwas in der Form.
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar
GBR-Gründung, Auflage
6. Dezember 2008
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Frage vom 6. Dezember 2008 | 21:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
GBR-Gründung, Auflage
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2008 | 13:25
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 21x hilfreich)
Nein, Computer reparieren "darf" auch jeder Klempner oder abgebrochene Metzgergeselle - wie man im gesamten Bereich der EDV/Informatik auch sonst keinerlei Qualifikationsvoraussetzungen für die Berufsauübung kennt. Lediglich für den Fall einer Lehrlingsausbildung benötigen Sie eine entsprechende fachliche Qualifikation, hier z.B. Elekroinstallationsmeister etc.
#2
Antwort vom 7. Dezember 2008 | 14:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ok
vielen Dank fÜur die Auskunft
Und jetzt?
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