GBR-Gründung, Auflage

6. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tom Meier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
GBR-Gründung, Auflage

Hallo,

ich will mit Kollegen eine GBR gründen. Wir haben uns nun ausreichend über alles informiert und es bleibt nur noch eine Frage offen:

Da wir einen Computerreparaturdienst eröffnen wollen als Nebentätigkeit wollte ich fragen, ob man bei dieser Art von Gewerbe bei der Anmeldung beim Ordnungsamt einen Nachweis für die Tätigkeit erbringen muss; z.B. einen Hochschulabschluss in Informatik oder etwas in der Form.

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

Nein, Computer reparieren "darf" auch jeder Klempner oder abgebrochene Metzgergeselle - wie man im gesamten Bereich der EDV/Informatik auch sonst keinerlei Qualifikationsvoraussetzungen für die Berufsauübung kennt. Lediglich für den Fall einer Lehrlingsausbildung benötigen Sie eine entsprechende fachliche Qualifikation, hier z.B. Elekroinstallationsmeister etc.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom Meier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ok

vielen Dank fÜur die Auskunft

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.948 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen