GbR Gründung als Nebenjob

20. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dentai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 23x hilfreich)
GbR Gründung als Nebenjob

Hallo zusammen,
seit gestern Nachmittag durchforsten wir das Internet und Bücher um unsere Fragen zu klären, die sich vor einer GbR Gründung stellen.
Ich und kein Kollege, 2 und 3 Lehrjahr zum Fachinformatiker möchten eine GbR gründen um mit dieser als Kleinunternehmen ein Nebengewerbe zu betreiben. Wir haben von einer Firma eine Anfrage bekommen, ob wir uns um einen Standort in Sachen IT kümmern könnten. Die Faktoren wie Arbeitszeiten von 19 Stunden sowie 17,500€ Grenze sind uns bekannt.

Unsere Frage, wie viel dürfen wir aus unserer GbR Steuerfrei dazu verdienen. Auch leben wir nicht mehr bei den Eltern und sind als Unterhalt auf das Kindergeld angewiesen
So darf auch dies nicht verfallen.
Im Internet gibt es gefühlt 1000 Verschieden Wahrheiten. Kann uns hier jemand Beantworten, was ich dazu verdienen darf?
Ich bekme 509€ Netto Ausbildungsvergütung sowie 184€ Kindergeld. Keine Ausbildungsbeihilfe oder sonstige Unterstützungen.

Vielen Dank im Voraus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Unsere Frage, wie viel dürfen wir aus unserer GbR Steuerfrei dazu verdienen Na ja - Ihre Nettovergütung ist ziemlich schnuppe, denn Steuern berechnen sich aus dem Bruttoeinkommen. Das dürften ca 630 Euro im Monat sein, also ca. 7600 Euro im Jahr. Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 8500 Euro, plus 1.000 Euro Werbungskostenpauschale plus nochmal ca. 1.150 Euro Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Pflege- und ein Teil der Rentenversicherungsbeiträge). Das macht zusammen 10.650 Euro. Da liegen Sie derzeit um ca. 3.000 Euro drunter, also können Sie die steuerfrei verdienen.
So darf auch dies nicht verfallen. Kindergeld ist seit 2013 einkommensunabhängig.
Ich und kein Kollege Das wäre dann aber ein Einzelunternehmen und keine GbR.
Kann uns hier jemand Beantworten, was ich dazu verdienen darf? Unbegrenzt. Ich würde nicht auf Geld verzichten, bloß weil ich darauf Steuern zahlen muß. Auf einen Euro verzichten, weil davon z. B. 20 Cent an das Finanzamt gingen - halten Sie das ernsthaft für sinnvoll?

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dentai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 23x hilfreich)

Vielen Dank für die wirklich gute Erklärung.

In wiefern wäre es denn eine GbR?
Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Bleibt die auf dem Standpunkt der Ausbildungsvergütung?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

In wiefern wäre es denn eine GbR? Den Witz nicht verstanden? "Ich und kein Kollege" haben Sie geschrieben. Sie und kein Kollege sind ein Einzelunternehmen - zu zweit sind Sie schon eine GbR.
Bleibt die auf dem Standpunkt der Ausbildungsvergütung? Sie sollten halt mit dem Gewerbe nicht mehr verdienen als in der Ausbildung - dann dürfte das ein SV-freies Nebengewerbe bleiben. Das ist sehr wichtig - die Krankenkassenbeiträge für Selbständige sind heftig hoch und können viel eher als die Steuern zu einem Problem werden. Also immer schön darauf achten, daß die Einkommen da in der richtigen Relation bleiben...

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dentai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 23x hilfreich)

Vielen Vielen Dank für die Super Hilfe,

nein Witze dazu verstehe ich seit gestern abend nicht mehr nach dem ganzen gesabbel in Foren und Meinungen. Das mit den 10650€ durch Freibeträge erfahre ich dank Ihnen zum ersten Mal.
Das Ausbildungsgehalt werde ich nicht übersteigen. Ich rechne mit ca 200€ mtl durch diese Unternehmung.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

nein Witze dazu verstehe ich seit gestern abend nicht mehr nach dem ganzen gesabbel in Foren und Meinungen. Nicht den Humor verlieren...
Ich rechne mit ca 200€ mtl durch diese Unternehmung. Dann werden Sie es nicht bis in die Steuerzone schaffen - Sie zahlen also weder an das Finanzamt noch an Sozialversicherungen. Wenn Sie das neben einem regulären Job machen, also z. B. nach der Ausbildung, wären so ca. 20 bis 30 Prozent (abhängig von der Höhe Ihres Gehaltes) Steuern zu zahlen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Die Faktoren wie Arbeitszeiten von 19 Stunden

Und das ist was genau für ein Faktor?



Im übrigen sollte man nicht vergessen, dem Ausbilungsbetrieb/Arbeitgeber über den Nebenjaob zu infornieren bzw. die Genehmigung einzuholen.



Zitat:
Das ist sehr wichtig - die Krankenkassenbeiträge für Selbständige sind heftig hoch und können viel eher als die Steuern zu einem Problem werden.

Stimmt.
Aber im ersten Jahr gibt es für Existenzgründer oft einen Sondertarif. Einfach mal bei der KK anfragen. Wenn der Verdienst also steigen sollte, lohnt sich da eine Informationasanfrage.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dentai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 23x hilfreich)

Der Geschäftsführer weiß schon bescheid. So weit waren wir auch schon. Die Genehmigung dazu haben wir sogar schriftlich

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Bleibt die auf dem Standpunkt der Ausbildungsvergütung?



"Der Gesetzgeber gibt vor, dass die Beiträge von nebenberuflich Selbständigen mindestens von der Mindestbemessungsgrundlage (2015 = 945,00 Euro) berechnet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihre tatsächlichen Einkünfte unterhalb dieser Grenze liegen."

Quelle:https://www.bkk-vdn.de/versicherungsschutz-fuer-nebenberuflich-selbststaendige/


KV: € 136,08 / M.
PV: € 22,21 / M.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dentai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 23x hilfreich)

Zu dem Thema habe ich mich jetzt eingelesen. Da ich bei der Techniker bin, habe ich versucht die aktuelle Rechtslage dazu heraus zu finden.
Es ist wohl so, dass die Nebentätigkeit ganz klar als Nebentätigkeit erkennbar sein muss. Bei meiner 36 Stundenwoche in der Ausbildung, muss ich also in dem Nebenerwerb unter dieser Summe sein. Da ein Nebenerweb eh nur bis 20 Wochenstunden zählt stellt das kein Problem da. Da die Krankenkassen aber schwer die Arbeitszeit aus der Selbstständigkeit überprüfen können nehmen diese meisten das Einkommen zu Hilfe. So muss also das Einkommen aus dem Nebengewerbe geringer sein als die Ausbildungsvergütung. Also so wie muemmel bereits erklärt hat.

-- Editiert von Dentai am 20.06.2015 21:33

2x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Dentai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 23x hilfreich)

Das was Sie geschrieben haben, ist alles nachvollziehbar, war bzw. die Regelung ist mittlerweile klar.
Die Haftung bei der GbR ist natürlich schlecht für uns, ist uns aber ebenfalls klar.

3x Hilfreiche Antwort



#14
 Von 
Dentai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 23x hilfreich)

Vielen Dank für die Restlichen Antworten,

Wenn man nach GbR schauer Geschichten sucht, findet man auch welche, dass ist aber Überfall so. Natürlich bei Geld hören Freundschaften auf, da aber nicht jeder so negativ denkt muss auch nicht zwangsläufig etwas passieren. Ich habe ich meinem Bekannten und Freundeskreis einige Gesellschafter einer GbR, Gartenbau sowie KFZ Werkstatt. Dort geht seit Jahren alles gut.

Danke TomRohwer für Ihre Antwort,

Viele von Ihnen angesprochene Themen sind für uns bereits klar bzw nicht relevant. Wir sind z.B bei einer Automobil Niederlassung angestellt und betreiben so keine Konkurenz und wie gesagt haben wir bereits die Schriftliche Genehmigung unseres Chefs. 410€ im Jahr finde ich etwas wenig?

Unser Fragen wurden super beantwortet und am Donnerstag werden wir die GbR gründen.
Haftung wird, nach Absprache mit dem Auftraggeber, durch eine Vereinbarung auf das Vermögen der GbR begrenzt.

Die Idee mit der Anstellung ist zwar gut, kommt für uns aber nicht in Frage da wir nicht nur bei dem einen Kunden bleiben möchten.

2x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Dentai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 23x hilfreich)

Natürlich nur gegenüber dem Auftraggeber.

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

410 im Monat, das ist ein steuerfreier Nebenjob Völliger Quatsch - 410 Euro im Jahr sind korrekt. Es handelt sich hier nämlich nicht um einen "Job", der als Minijob mit 410 Euro im Monat evtl. steuerfrei bliebe, sondern um eine selbständige Tätigkeit.
410€ im Jahr finde ich etwas wenig? Beschweren Sie sich beim Gesetzgeber. By the way hatte ich ja schon dargelegt, daß Sie zumindest bei 200 Euro/Monat keine Steuern zahlen werden - was gibt es da noch auszusetzen?

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dentai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 23x hilfreich)

Gar nichts,
Sie haben mir mir Ihrer ersten Antwort super geholfen und ich habe alles verstanden. Ihre Rechnung konnte ich nachvollziehen. Selbst wenn ich über diesen Betrag kommen, versteuer ich diesen halt. Grundsätzlich ist für mich Ihre Aussage wichtig gewesen, welche SIe bezüglich der SV gemacht haben.
Hab mich dazu selber noch einmal informiert und bin auf das selbe hinaus gekommen.

2x Hilfreiche Antwort



#21
 Von 
Dentai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):

Das ist nicht möglich. Eine GbR ist eine Personengesellschaft, da haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen.


Das ist wiederum falsch. Habe deswegen die zuständige IHK angerufen. Diese haben bestätigt, man kann die Haftung in einem Vertrag mit dem Auftraggeber auf das GbR Vermögen begrenzen.

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Diese haben bestätigt, man kann die Haftung in einem Vertrag mit dem Auftraggeber auf das GbR Vermögen begrenzen.

Vollkommen korrekt.
Das muss für jeden Auftraggeber einzelvertraglich erfolgen und sollte tunlichst nicht in AGB bzw. dem Vertragswerk "versteckt" werden.

Am besten einen einzelnen, zusätzlichen Vertrag der nur die Klausel der Haftungsbeschränkung beinhaltet.

siehe auch hier:
http://www.bremerhaven.ihk.de/fileadmin/ihk_daten/07_recht_fairplay/dateien/gbr_haftung.pdf



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.850 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.