Hallo allerseits,
wenn man die Kleinunternehmerregelung nutzt darf man ja im 1. Jahr nicht mehr als 17.500 umsetzen, dies muss man ja den Beginn der Tätigkeit und somit auf die einzelne Monate umrechnen. Meine Frage dazu: Welches Datum ist eigentlich entscheidend, wann z.b. ein Gewerbe angemeldet wurde, wann tatsächlich der Handel begonnen wurde oder erst mit dem Datum des ersten Verkaufes?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Grüße,
Marcel
GbR - Kleinunternehmerregelung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Um es kurz zu machen:
Sobald Du anfängst Dinge, die Du für Deinen Handel erforderlich sind, einzukaufen.
Schau mal R 19 Abs. 1 UStR
Umsatz setzt sich ja zusammen aus dem Verkaufspreis und der Menge wieviel ich verkaufe.
Zählt dazu auch die Versandkosten? sprich wenn ich ein Produkt für 1500 Euro verkaufe und zusätzlich 100 Euro Versandkosten verlangen würde, wäre der Umsatz bei einem Produkt 1600 Euro?
Wenn ich aber sage: 1500 Euro inkl. Versandkosten, dann zählen auch nur die tatsächlichen 1500 Euro?
Danke für eure Hilfen!
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quote:
Zählt dazu auch die Versandkosten?
Ja. Alles was Sie nehmen. Verkaufspreis zzgl. Versandkosten.
-- Editiert von raptor2 am 30.07.2008 17:18:44
ich glaube du solltest erstmal nen kurs in buchhaltung machen... bevor du dich überhaupt selbstständig machst... kopfschüttel.. umsatz setzt sich aus einnahmen und ausgaben zusammen und natürlich zählt dazu ALLES! was für eine frage! alle angaben belaufen sich immer auf das geschäftsjahr also vom 1.1. bis 31.12 eines jahres, ausser du hast ein abweichendes geschäftsjahr angegeben, dies wird aber nur unter besonderen umständen anerkannt...
Tut mir leid Dir berichten zu müssen, dass Umsatz lediglich der Gesamte Verkauf ist.
Wenn man im Einzelhandel Umsatz macht, dann hat der Einkauf rein gar nichts damit zu tun.
Wenn ich als Selbstständiger Umsatz mache, dann zählt hier nur der komplette Verkauf dazu.
Die Ausgaben haben damit wiederrum auch nichts zu tun.
Grüsse
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