GbR in GmbH umwandeln oder UG

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
maya4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR in GmbH umwandeln oder UG

Hallo,

ich möchte mit meinem Freund eine Firma gründen, Verkauf von Kosmetika, bin mit aber über die Rechtsform unsicher. Am liebsten würde Ich eine GmbH gründen, dafür ist das Startkapital nicht vorhanden.

Ich würde gerne erstmal eine UG oder GbR gründen, um schon einen Firmenauftritt zu haben und das Geschäftsmodell zu testen, allerings ohne 12.500 € Invest.

Dann nach 6 - 12 Monaten, wenn sich das Geschäftsmodell bewährt hat, möchte Ich gerne in eine GmbH umwandeln.

Welches ist der bessere Weg? UG ider GbR? Oder gibt es einen weiteren?

Signatur:

Maya

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Tipp: Bei den wenigen Kenntnissen besuche zunächst mal ein IHK Gründerseminar oder eine ähnliche Veranstaltung. Da reichen ein paar Tipps aus einem Forum definitiv nicht aus.

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#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Auf jeden Fall eine UG gründen, auf gar keinen Fall eine GbR

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Auf jeden Fall eine UG gründen, auf gar keinen Fall eine GbR

Volle Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von TidoZett):
Auf jeden Fall eine UG gründen, auf gar keinen Fall eine GbR

Volle Zustimmung.


bitte keine Kapitalgesellschaft... das geht in die Hose und die angebliche Haftungsverschonung gibt es nur für den Gesellschafter, aber nicht für den Geschäftsführer der Blödsinn macht, auch nicht für den Gesellschaftergeschäftsführer.
Von daher eine GbR, wenn ihr mindestens zu zweit seid, ansonsten wird es ein Einzelunternehmen. Beide sind viel einfacher zu handeln, als die Kapitalgesellschaften mit ihren vielen gesetzlichen Verpflichtungen, von denen ihr keine AHNUNG habt.

VG und viel Erfolg

-- Editiert am 26.04.2019 20:15

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
die angebliche Haftungsverschonung gibt es nur für den Gesellschafter

Nö, auch für den gibt es diese nicht. Schon mal was von dem Konstruckt der "Durchgriffshaftung" gehört?



Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
aber nicht für den Geschäftsführer der Blödsinn macht, auch nicht für den Gesellschaftergeschäftsführer.

Doch, auch für diese gibt es Haftungsverschonung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Doch, auch für diese gibt es Haftungsverschonung.


Eben. Siehe u.a. hier:

https://www.iww.de/asr/archiv/gmbh-gesellschafter-geschaeftsfuehrer-haftung-f38918#

Bei Kapitalgesellschaften sollte man vorsichtig sein. Gerade auch wegen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Handhabungen. Der Verwaltungsaufwand ist nämlich nicht zu unterschätzen und Bei Pflichtverletzungen drohen ordentliche Bußgelder.

Eine UG wäre machbar. Wegen den komplexen Pflichten, sowohl steuerrechtlich als auch handelsrechtlich, würde ich aber dennoch die GbR favorisieren. Oder aber Einzelelunternehmung mit Anstellung des Partners. Das wäre bei höheren Gewinnen durchaus sinnvoll. Kann man aber nur abschätzen, wenn die Gewinnerwartung bekannt ist.

Zugegeben, die Haftungsfrage ist Manchem ein Dorn im Auge. Ist aber so. Hier empfiehlt es sich Zuschüsse zur Unternehmensgründung zu beantragen.

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Zusch%C3%BCsse+Unternehmensgr%C3%BCndung

-- Editiert von Spejbl am 27.04.2019 23:48

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#7
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Also mal langsam.
Zielgesellschaft soll eine GmbH sein, wenn's gut anläuft.
Umwandlung einer GbR in eine GmbH (direkt) ist nicht möglich.
Eine UG ist eine "Mini-GmbH", die durch Erhöhung des Nennkapitals oder thesaurierte Gewinne (gesetzliche Rücklage) automatisch mit der Zeit zur GmbH wird. (Gewinne vorausgesetzt).

Also UG gründen.

Exkurs zur Haftung: Warum andere wegen einer möglicherweise eintretenden Haftung ein Problem bei der UG oder GmbH sehen, erschließt sich mir nicht. Bei der UG oder GmbH kann es natürlich aus vielen Gründen zur persönlichen Haftung der handelnden Personen kommen. Muss aber nicht. Wieso das schlechter sein soll als eine GbR, bei der sowieso alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen für GbR-Verbindlichkeiten haften, verstehe ich nicht.

Bei der GmbH oder UG besteht die (gar nicht mal so kleine) Chance einer Haftungsbeschränkung, bei der GbR gibt es keine Haftungsbeschränkung. Was ist also so schlimm an der Chance, nicht zu haften?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Lass die Finger von der GBR - ihr haftet nicht für 50/50 sondern 100/100 auch wenn der andere was hat, holen die das Geld bei dir. Auch Steuerschulden und Abgaben aller Art, werden bei dem geholt der was hat, oder auch nur erreichbar ist.

Mal erlich, was glaubst was passiert wenn ich wegen deiner KOsmeik einen Pickel an der dunklen Stelle des Mond bekomme. Ich verklage dich.

Und hast nicht mal das Geld für die Gründung einer UG ?

Selbst Urschi Glas flog die Branche um die Ohren, und die hatte Profis an ihrer Seite.

IHK und Volkshochschulen bieten Kurse, Branchenverbände bieten Ausbildungen... erst lernen das loslegen

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Auf jeden Fall eine UG gründen, auf gar keinen Fall eine GbR

Die GbR entsteht von ganz allein, wenn die beiden gemeinsam Kosmetika verkaufen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
die angebliche Haftungsverschonung gibt es nur für den Gesellschafter

Nö, auch für den gibt es diese nicht. Schon mal was von dem Konstruckt der "Durchgriffshaftung" gehört?

Die Haftung des Gesellschafters für die GmbH ist auf seine Einlage ins Stammkapital beschränkt, ist das nicht voll eingezahlt, gesamtschuldnerisch auf die Höhe des Stammkapitals.

Für die Durchgriffshaftung gegen den GmbH-Gesellschafter kommen de facto nur Vermögensvermischung, die Sphärenvermischung und der objektive Rechtsform- oder Institutsmissbrauch in Betracht. Das kann man im Regelfall getrost vergessen.
Zitat:

Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
aber nicht für den Geschäftsführer der Blödsinn macht, auch nicht für den Gesellschaftergeschäftsführer.

Doch, auch für diese gibt es Haftungsverschonung.

Auch das ist ziemlich unsinnig - der Gesellschaftergeschäftsführer haftet genauso wie der angestellte Geschäftsführer persönlich für Steuern, Zölle, Sozialabgaben usw. der GmbH. Da gibt es keinen Unterschied.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Zitat (von Harry van Sell):

Doch, auch für diese gibt es Haftungsverschonung.


Eben. Siehe u.a. hier:

https://www.iww.de/asr/archiv/gmbh-gesellschafter-geschaeftsfuehrer-haftung-f38918#

Bei Kapitalgesellschaften sollte man vorsichtig sein. Gerade auch wegen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Handhabungen. Der Verwaltungsaufwand ist nämlich nicht zu unterschätzen und Bei Pflichtverletzungen drohen ordentliche Bußgelder.

Eine UG wäre machbar.

Eine UG haftungsbeschränkt (eine "UG" gibt es nicht) ist eine GmbH. Eine Unterform derselben, für die mit der Ausnahme des Mindeststammkapitals das GmbHG gilt.
Auch steuerlich und handelsrechtlich steht die UG haftungsbeschränkt der GmbH gleich - sie ist einfach eine GmbH, die nicht 25.000 Euro Mindeststammkapital (davon mindestens 12.500 Euro eingezahlt) zur Gründung benötigt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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