Hallo,
ich möchte mit meinem Freund eine Firma gründen, Verkauf von Kosmetika, bin mit aber über die Rechtsform unsicher. Am liebsten würde Ich eine GmbH gründen, dafür ist das Startkapital nicht vorhanden.
Ich würde gerne erstmal eine UG oder GbR gründen, um schon einen Firmenauftritt zu haben und das Geschäftsmodell zu testen, allerings ohne 12.500 € Invest.
Dann nach 6 - 12 Monaten, wenn sich das Geschäftsmodell bewährt hat, möchte Ich gerne in eine GmbH umwandeln.
Welches ist der bessere Weg? UG ider GbR? Oder gibt es einen weiteren?
GbR in GmbH umwandeln oder UG
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Tipp: Bei den wenigen Kenntnissen besuche zunächst mal ein IHK Gründerseminar oder eine ähnliche Veranstaltung. Da reichen ein paar Tipps aus einem Forum definitiv nicht aus.
Auf jeden Fall eine UG gründen, auf gar keinen Fall eine GbR
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ZitatAuf jeden Fall eine UG gründen, auf gar keinen Fall eine GbR :
Volle Zustimmung.
Zitat:ZitatAuf jeden Fall eine UG gründen, auf gar keinen Fall eine GbR :
Volle Zustimmung.
bitte keine Kapitalgesellschaft... das geht in die Hose und die angebliche Haftungsverschonung gibt es nur für den Gesellschafter, aber nicht für den Geschäftsführer der Blödsinn macht, auch nicht für den Gesellschaftergeschäftsführer.
Von daher eine GbR, wenn ihr mindestens zu zweit seid, ansonsten wird es ein Einzelunternehmen. Beide sind viel einfacher zu handeln, als die Kapitalgesellschaften mit ihren vielen gesetzlichen Verpflichtungen, von denen ihr keine AHNUNG habt.
VG und viel Erfolg
-- Editiert am 26.04.2019 20:15
Zitatdie angebliche Haftungsverschonung gibt es nur für den Gesellschafter :
Nö, auch für den gibt es diese nicht. Schon mal was von dem Konstruckt der "Durchgriffshaftung" gehört?
Zitataber nicht für den Geschäftsführer der Blödsinn macht, auch nicht für den Gesellschaftergeschäftsführer. :
Doch, auch für diese gibt es Haftungsverschonung.
Zitat:
Doch, auch für diese gibt es Haftungsverschonung.
Eben. Siehe u.a. hier:
https://www.iww.de/asr/archiv/gmbh-gesellschafter-geschaeftsfuehrer-haftung-f38918#
Bei Kapitalgesellschaften sollte man vorsichtig sein. Gerade auch wegen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Handhabungen. Der Verwaltungsaufwand ist nämlich nicht zu unterschätzen und Bei Pflichtverletzungen drohen ordentliche Bußgelder.
Eine UG wäre machbar. Wegen den komplexen Pflichten, sowohl steuerrechtlich als auch handelsrechtlich, würde ich aber dennoch die GbR favorisieren. Oder aber Einzelelunternehmung mit Anstellung des Partners. Das wäre bei höheren Gewinnen durchaus sinnvoll. Kann man aber nur abschätzen, wenn die Gewinnerwartung bekannt ist.
Zugegeben, die Haftungsfrage ist Manchem ein Dorn im Auge. Ist aber so. Hier empfiehlt es sich Zuschüsse zur Unternehmensgründung zu beantragen.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Zusch%C3%BCsse+Unternehmensgr%C3%BCndung
-- Editiert von Spejbl am 27.04.2019 23:48
Also mal langsam.
Zielgesellschaft soll eine GmbH sein, wenn's gut anläuft.
Umwandlung einer GbR in eine GmbH (direkt) ist nicht möglich.
Eine UG ist eine "Mini-GmbH", die durch Erhöhung des Nennkapitals oder thesaurierte Gewinne (gesetzliche Rücklage) automatisch mit der Zeit zur GmbH wird. (Gewinne vorausgesetzt).
Also UG gründen.
Exkurs zur Haftung: Warum andere wegen einer möglicherweise eintretenden Haftung ein Problem bei der UG oder GmbH sehen, erschließt sich mir nicht. Bei der UG oder GmbH kann es natürlich aus vielen Gründen zur persönlichen Haftung der handelnden Personen kommen. Muss aber nicht. Wieso das schlechter sein soll als eine GbR, bei der sowieso alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen für GbR-Verbindlichkeiten haften, verstehe ich nicht.
Bei der GmbH oder UG besteht die (gar nicht mal so kleine) Chance einer Haftungsbeschränkung, bei der GbR gibt es keine Haftungsbeschränkung. Was ist also so schlimm an der Chance, nicht zu haften?
Lass die Finger von der GBR - ihr haftet nicht für 50/50 sondern 100/100 auch wenn der andere was hat, holen die das Geld bei dir. Auch Steuerschulden und Abgaben aller Art, werden bei dem geholt der was hat, oder auch nur erreichbar ist.
Mal erlich, was glaubst was passiert wenn ich wegen deiner KOsmeik einen Pickel an der dunklen Stelle des Mond bekomme. Ich verklage dich.
Und hast nicht mal das Geld für die Gründung einer UG ?
Selbst Urschi Glas flog die Branche um die Ohren, und die hatte Profis an ihrer Seite.
IHK und Volkshochschulen bieten Kurse, Branchenverbände bieten Ausbildungen... erst lernen das loslegen
ZitatAuf jeden Fall eine UG gründen, auf gar keinen Fall eine GbR :
Die GbR entsteht von ganz allein, wenn die beiden gemeinsam Kosmetika verkaufen...
Zitat:Zitatdie angebliche Haftungsverschonung gibt es nur für den Gesellschafter :
Nö, auch für den gibt es diese nicht. Schon mal was von dem Konstruckt der "Durchgriffshaftung" gehört?
Die Haftung des Gesellschafters für die GmbH ist auf seine Einlage ins Stammkapital beschränkt, ist das nicht voll eingezahlt, gesamtschuldnerisch auf die Höhe des Stammkapitals.
Für die Durchgriffshaftung gegen den GmbH-Gesellschafter kommen de facto nur Vermögensvermischung, die Sphärenvermischung und der objektive Rechtsform- oder Institutsmissbrauch in Betracht. Das kann man im Regelfall getrost vergessen.
Zitat:
Zitataber nicht für den Geschäftsführer der Blödsinn macht, auch nicht für den Gesellschaftergeschäftsführer. :
Doch, auch für diese gibt es Haftungsverschonung.
Auch das ist ziemlich unsinnig - der Gesellschaftergeschäftsführer haftet genauso wie der angestellte Geschäftsführer persönlich für Steuern, Zölle, Sozialabgaben usw. der GmbH. Da gibt es keinen Unterschied.
Zitat:Zitat:
Doch, auch für diese gibt es Haftungsverschonung.
Eben. Siehe u.a. hier:
https://www.iww.de/asr/archiv/gmbh-gesellschafter-geschaeftsfuehrer-haftung-f38918#
Bei Kapitalgesellschaften sollte man vorsichtig sein. Gerade auch wegen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Handhabungen. Der Verwaltungsaufwand ist nämlich nicht zu unterschätzen und Bei Pflichtverletzungen drohen ordentliche Bußgelder.
Eine UG wäre machbar.
Eine UG haftungsbeschränkt (eine "UG" gibt es nicht) ist eine GmbH. Eine Unterform derselben, für die mit der Ausnahme des Mindeststammkapitals das GmbHG gilt.
Auch steuerlich und handelsrechtlich steht die UG haftungsbeschränkt der GmbH gleich - sie ist einfach eine GmbH, die nicht 25.000 Euro Mindeststammkapital (davon mindestens 12.500 Euro eingezahlt) zur Gründung benötigt.
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