Hallo,
ich hatte bis zum 31.12.18 zusammen mit meiner Ehefrau eine GbR. Diese haben wir nun abgemeldet. Meine Frau führt die Firma alleine weiter, ich bin da nur noch angestellt. Sie hat die Firma neu als Gewerbe angemeldet.
Jetzt kam vom Finanzamt ein Fragebogen "zur Einstellung eines Betriebs". Nun ist es so , dass meine Frau alle Maschinen und Autos mit in die neue Firma genommen hat.
Wie stelle ich das buchalterisch dar? könnte das eine unentgeltliche Übertragung sein? Und wie buche ich das Anlagevermögen?
Viele Grüße
Gemeinsame Firma an Ehepartner übergeben
12. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2019 | 12:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsame Firma an Ehepartner übergeben
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 12. Januar 2019 | 14:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119667 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatWie stelle ich das buchalterisch dar? :
Das müsste man der Auseinandersetzung entnehmen können die zum Ende der GbR gemacht wurde.
ZitatUnd wie buche ich das Anlagevermögen? :
Gemäß der GoBD vom 14. November 2014.
ZitatDiese haben wir nun abgemeldet. :
Das beendet die GbR aber nicht ...
Ich fürchte das die GbR rechtlich noch gar nicht beendet ist...
ZitatGehen Sie zu einem Stb! :
Ein Steuerberater erscheint mir hier in der Tat eine gute Wahl zu sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Existenzgründung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. Januar 2019 | 15:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSchlussbilanz alte GbR - Neugründung 1.1.2019... :
Und alles ohne fachliche Beratung? Fragen vorher wäre besser gewesen!
Gehen Sie zu einem Stb!
Brauche ich nicht. wir machen EÜR.
#4
Antwort vom 12. Januar 2019 | 15:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWie stelle ich das buchalterisch dar? :
Das müsste man der Auseinandersetzung entnehmen können die zum Ende der GbR gemacht wurde.
Welche Auseinandersetzung?
ZitatUnd wie buche ich das Anlagevermögen? :
Gemäß der GoBD vom 14. November 2014.
ZitatDiese haben wir nun abgemeldet. :
Das beendet die GbR aber nicht ...
Ich fürchte das die GbR rechtlich noch gar nicht beendet ist...
Versthe ich nicht?
ZitatGehen Sie zu einem Stb! :
Ein Steuerberater erscheint mir hier in der Tat eine gute Wahl zu sein.
#5
Antwort vom 12. Januar 2019 | 17:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119667 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatBrauche ich nicht. :
Wenn man also Unternehmer so offensichtlich keine Ahnung von dem hat was man da macht, sollte man "brauche ich nicht" erst mal aus dem Wortschatz verbannen.
Hier mal die die Basics einer GbR https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG006502377
ZitatWelche Auseinandersetzung? :
§ 730 BGB - Auseinandersetzung; Geschäftsführung
(1) Nach der Auflösung der Gesellschaft findet in Ansehung des Gesellschaftsvermögens die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern statt, ..
ZitatVersthe ich nicht? :
Kurzfassung: Entweder ein Gesellschafter kündigt oder die Gesellschafter lösen die Gesellschaft durch einen einstimmig gefassten Gesellschafterbeschluss auf. Dann folgt die Aueinadersetzung, dann die Beendigung der GbR.
Wie war bei euch der Ablauf? Ich rate mal, Du hast einfach das Gewerbe abgemeldet und das wars?
#6
Antwort vom 14. Januar 2019 | 01:30
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:
Kurzfassung: Entweder ein Gesellschafter kündigt oder die Gesellschafter lösen die Gesellschaft durch einen einstimmig gefassten Gesellschafterbeschluss auf. Dann folgt die Aueinadersetzung, dann die Beendigung der GbR.
Eine aus zwei Gesellschaftern bestehende GbR erlischt automatisch, wenn einer der Gesellschafter aus der GbR austritt. D.h. sie ist bereits vor der Auseinandersetzung erloschen.
#7
Antwort vom 14. Januar 2019 | 09:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatBrauche ich nicht. :
Wenn man also Unternehmer so offensichtlich keine Ahnung von dem hat was man da macht, sollte man "brauche ich nicht" erst mal aus dem Wortschatz verbannen.
Danke für den Tip!
Hier mal die die Basics einer GbR https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG006502377
ZitatWelche Auseinandersetzung? :
§ 730 BGB - Auseinandersetzung; Geschäftsführung
(1) Nach der Auflösung der Gesellschaft findet in Ansehung des Gesellschaftsvermögens die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern statt, ..
ZitatVersthe ich nicht? :
Kurzfassung: Entweder ein Gesellschafter kündigt oder die Gesellschafter lösen die Gesellschaft durch einen einstimmig gefassten Gesellschafterbeschluss auf. Dann folgt die Aueinadersetzung, dann die Beendigung der GbR.
Wie war bei euch der Ablauf? Ich rate mal, Du hast einfach das Gewerbe abgemeldet und das wars?
Da brauchst du nicht raten...
Die GbR ist definitiv beendet.
Ich beende das hier jetzt, da ihr klugen Leute euer Wissen definitiv nicht weitergeben wollt.
Schade, das ihr nicht in der Lage seid, freundlich zu bleiben...
Und jetzt?
Schon
267.066
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten