Gemeinsame Firma an Ehepartner übergeben

12. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz502985-54
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsame Firma an Ehepartner übergeben

Hallo,
ich hatte bis zum 31.12.18 zusammen mit meiner Ehefrau eine GbR. Diese haben wir nun abgemeldet. Meine Frau führt die Firma alleine weiter, ich bin da nur noch angestellt. Sie hat die Firma neu als Gewerbe angemeldet.
Jetzt kam vom Finanzamt ein Fragebogen "zur Einstellung eines Betriebs". Nun ist es so , dass meine Frau alle Maschinen und Autos mit in die neue Firma genommen hat.
Wie stelle ich das buchalterisch dar? könnte das eine unentgeltliche Übertragung sein? Und wie buche ich das Anlagevermögen?
Viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von amz502985-54):
Wie stelle ich das buchalterisch dar?

Das müsste man der Auseinandersetzung entnehmen können die zum Ende der GbR gemacht wurde.



Zitat (von amz502985-54):
Und wie buche ich das Anlagevermögen?

Gemäß der GoBD vom 14. November 2014.



Zitat (von amz502985-54):
Diese haben wir nun abgemeldet.

Das beendet die GbR aber nicht ...
Ich fürchte das die GbR rechtlich noch gar nicht beendet ist...



Zitat (von Eugenie):
Gehen Sie zu einem Stb!

Ein Steuerberater erscheint mir hier in der Tat eine gute Wahl zu sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz502985-54
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
Schlussbilanz alte GbR - Neugründung 1.1.2019...

Und alles ohne fachliche Beratung? Fragen vorher wäre besser gewesen!

Gehen Sie zu einem Stb!

Brauche ich nicht. wir machen EÜR.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz502985-54
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amz502985-54):
Wie stelle ich das buchalterisch dar?

Das müsste man der Auseinandersetzung entnehmen können die zum Ende der GbR gemacht wurde.
Welche Auseinandersetzung?


Zitat (von amz502985-54):
Und wie buche ich das Anlagevermögen?

Gemäß der GoBD vom 14. November 2014.



Zitat (von amz502985-54):
Diese haben wir nun abgemeldet.

Das beendet die GbR aber nicht ...
Ich fürchte das die GbR rechtlich noch gar nicht beendet ist...
Versthe ich nicht?


Zitat (von Eugenie):
Gehen Sie zu einem Stb!

Ein Steuerberater erscheint mir hier in der Tat eine gute Wahl zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von amz502985-54):
Brauche ich nicht.

Wenn man also Unternehmer so offensichtlich keine Ahnung von dem hat was man da macht, sollte man "brauche ich nicht" erst mal aus dem Wortschatz verbannen.



Hier mal die die Basics einer GbR https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG006502377



Zitat (von amz502985-54):
Welche Auseinandersetzung?

§ 730 BGB - Auseinandersetzung; Geschäftsführung
(1) Nach der Auflösung der Gesellschaft findet in Ansehung des Gesellschaftsvermögens die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern statt, ..




Zitat (von amz502985-54):
Versthe ich nicht?

Kurzfassung: Entweder ein Gesellschafter kündigt oder die Gesellschafter lösen die Gesellschaft durch einen einstimmig gefassten Gesellschafterbeschluss auf. Dann folgt die Aueinadersetzung, dann die Beendigung der GbR.


Wie war bei euch der Ablauf? Ich rate mal, Du hast einfach das Gewerbe abgemeldet und das wars?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Kurzfassung: Entweder ein Gesellschafter kündigt oder die Gesellschafter lösen die Gesellschaft durch einen einstimmig gefassten Gesellschafterbeschluss auf. Dann folgt die Aueinadersetzung, dann die Beendigung der GbR.

Eine aus zwei Gesellschaftern bestehende GbR erlischt automatisch, wenn einer der Gesellschafter aus der GbR austritt. D.h. sie ist bereits vor der Auseinandersetzung erloschen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amz502985-54
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amz502985-54):
Brauche ich nicht.

Wenn man also Unternehmer so offensichtlich keine Ahnung von dem hat was man da macht, sollte man "brauche ich nicht" erst mal aus dem Wortschatz verbannen.

Danke für den Tip!


Hier mal die die Basics einer GbR https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG006502377



Zitat (von amz502985-54):
Welche Auseinandersetzung?

§ 730 BGB - Auseinandersetzung; Geschäftsführung
(1) Nach der Auflösung der Gesellschaft findet in Ansehung des Gesellschaftsvermögens die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern statt, ..




Zitat (von amz502985-54):
Versthe ich nicht?

Kurzfassung: Entweder ein Gesellschafter kündigt oder die Gesellschafter lösen die Gesellschaft durch einen einstimmig gefassten Gesellschafterbeschluss auf. Dann folgt die Aueinadersetzung, dann die Beendigung der GbR.


Wie war bei euch der Ablauf? Ich rate mal, Du hast einfach das Gewerbe abgemeldet und das wars?


Da brauchst du nicht raten...
Die GbR ist definitiv beendet.
Ich beende das hier jetzt, da ihr klugen Leute euer Wissen definitiv nicht weitergeben wollt.
Schade, das ihr nicht in der Lage seid, freundlich zu bleiben...

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