Gering bezahlter Job, Gewerbeschein notwendig?

19. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tom1984-04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gering bezahlter Job, Gewerbeschein notwendig?

Guten Tag!

Ich bin Student und hatte heute ein Vorstellungsgespräch für einen Job in einem Call-Center. Dort werden telefonische Umfragen durchgeführt, man geht einen Fragebogen ab und notiert die Antworten in einer Software.

Die Beschäftigung ist zunächst auf vier Wochen begrenzt, die Bezahlung bei 400 Euro im Monat (etwas über Mindestlohn). könnte sich aber in den nächsten Monaten mehrfach wiederholen (ohne Garantie). Es ist jedoch keine geringfügige Beschäftigung mit Arbeitsvertrag oder so. Mir wurde gesagt, dass ich die Tätigkeit nicht dem Gewerbe- oder Finanzamt anmelden müsse, da die Bezahlung unter allen Grenzen liegt.

Jetzt habe ich trotzdem mal beim Finanzamt nachgefragt. Hier wurde mir gesagt, dass ich in eine Steuernummer zugesendet bekommen würde und beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein anmelden lassen müsse. Ich würde auf Weisung arbeiten und nicht selbstständig, daher ist das wohl nicht freiberuflich. Auch da ich regelmäßig der Tätigkeit nachgehen würde (täglich, ggf. mehrere Monate lang), wäre es meldepflichtig.

Natürlich hätte ich die Tätigkeit der Uni und der Krankenkasse gemeldet - aber muss ich nun echt ein Gewerbe anmelden und dann sogar eine Steuererklärung abgeben? Ich bleibe auf jeden Fall in diesem Freibetrag von 9.000 Euro.

Verwirrung pur. Weiß jemand mehr?
Tom

-- Editiert von Tom1984-04 am 19.02.2020 16:57

-- Editiert von Moderator am 20.02.2020 12:44

-- Thema wurde verschoben am 20.02.2020 12:44

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Tom1984-04):
Die Beschäftigung ist zunächst auf vier Wochen begrenzt,
Definiere: Beschäftigung

Wirst du dort angestellt sein oder stellst du denen deine Tätigkeit in Rechnung? Ich sehe hier auch die Gefahr einer Scheinselbständigkeit wenn letzteres der Fall sein sollte.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Tom1984-04):
Ich würde auf Weisung arbeiten und nicht selbstständig, daher ist das wohl nicht freiberuflich.
Das hat man dir vom Finanzamt gesagt?
Zitat (von Tom1984-04):
Es ist jedoch keine geringfügige Beschäftigung mit Arbeitsvertrag oder so
Sondern was hat der potentielle AG gesagt oder geschrieben?

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#3
 Von 
Tom1984-04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wirst du dort angestellt sein oder stellst du denen deine Tätigkeit in Rechnung? Ich sehe hier auch die Gefahr einer Scheinselbständigkeit wenn letzteres der Fall sein sollte.

Ich muss eine Rechnung stellen.

Zitat (von Anami):
Das hat man dir vom Finanzamt gesagt?

Nein, ich habe dem Finanzamt geschrieben, dass ich auf Weisung arbeite. Ich habe mich vorher im Netz informiert, dass man auch eine Freiberuflichkeit anmelden muss. Offenbar ist das aber keine Freiberuflichkeit.

Zitat (von Anami):
Sondern hat der potentielle AG gesagt oder geschrieben?

Eigentlich gar nichts. Ich müsse das nirgends anmelden, sondern einfach eine Rechnung über die Stunden stellen.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ich würde sagen, hier geht es um eine Scheinselbständigkeit. Lass die Finger davon.
Bei einer einmaligen Tätigkeit: o.k.
Bei einer regelmäßigen Tätigkeit: Finger weg

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#5
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Auch ich rate dir dringend, die Finger von diesem 'Job' zu lassen. Wenn die dich nicht mal als Mini-Jobber anstellen wollen (und bei dem, was sie dir erzählt haben), sind die alles andere als koscher.

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#6
 Von 
Tom1984-04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten

Frage 1:
Was mir nicht klar wird: wieso will das Finanzamt mir eine Steuernummer senden? ich habe den Fall genau erklärt, auch dass ich auf Weisung arbeiten. Mir wurde ferner mitgeteilt, dass ich ein Gewerbe anmelden soll, wenn ich es wiederholt tue.

Frage 2:
Bin ich nicht einfach ein freier Mitarbeiter? Das ist doch im Endeffekt ein ganz üblicher Honorar- oder Dienstvertrag (z.B. Werkvertrag). Da stellt man doch auch einfach eine Rechnung.

Ich kann mir natürlich schon vorstellen, wieso sie es nicht als Mini-Jobber tun werden: dann macht das keiner. Viele springen offenbar nach 1-2 Tagen ab, weil sie dann doch nicht gerne telefonieren.

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#7
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Nein, sie nutzen freie Mitarbeiter, weil die in diesem Fall noch billiger sind als Minijobber.

Und für dich wird die freie Mitarbeit in jedem Fall aufwendiger als die Annahme eines Minijobs.

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#8
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von Tom1984-04):
wieso will das Finanzamt mir eine Steuernummer senden?


Weil die nach Deiner Darstellung eine gewerbliche Tätigkeit sehen.
Ob Du aufgrund der Weisungsgebundenheit, etc. scheinselbständig bist interessiert das FA nur am Rande. Das ist eher was für die Sozialversicherung.

Zitat (von Tom1984-04):
Mir wurde gesagt, dass ich die Tätigkeit nicht dem Gewerbe- oder Finanzamt anmelden müsse, da die Bezahlung unter allen Grenzen liegt.


Das ist einfach nur Blödsinn.

Ich schließe mich meinen Vorschreibern an. Lass die Finger von dem Laden. Die wollen Dich nur ausnutzen. Und ganz koscher scheinen die mir bei solchen Aussagen auch nicht zu sein.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Tom1984-04):
wieso will das Finanzamt mir eine Steuernummer senden?
Weil du denen gesagt hast, was du dort im CC machen willst --Selbständig--- im CC arbeiten wirst (nebenher).
Eben nicht geringfügig als angestellter Arbeitnehmer.

Ob du dann als Selbständiger entweder ein Gewerbetreibender oder ein Freiberufler sein würdest--- ist ne andere Kiste. Fürs FA wärst du ---selbständig---.

Zitat (von Tom1984-04):
Bin ich nicht einfach ein freier Mitarbeiter?
Ja, das wärest du. Auch freie MA sind Selbständige. Die bekämen auch vom FA ne StNr.

Zitat (von Tom1984-04):
wieso sie es nicht als Mini-Jobber tun werden
NÖ. Nicht, weil es dann keiner macht. Sondern: Als Minijobber hätte man einen regulären Arbeitsvertrag. Der AG/CC hätte für jeden dieser Minijobber pauschale SV-Beiträge zu zahlen, hätte Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub zu zahlen...es gäbe Kündigungsfristen...
Darum will die Klitsche das nicht.

Darf ich fragen, was du studierst und seit wann? Welcher 9.000,-Freibetrag ist gemeint?
Auch ich rate dir: Lass die Finger davon.
Was hat das denn mit *Existenzgründung* zu tun?


-- Editiert von Anami am 20.02.2020 14:02

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welcher 9.000,-Freibetrag ist gemeint


Ich tippe auf den Grundfreibetrag bei der Steuer.
Der hat aber keinerlei Auswirkungen auf irgendwelche Pflichten zur Gewerbeanmeldung.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Eine bezahlte Tätigkeit ist entweder angestellt oder selbständig.
Diese hier ist angestellt, es wird ganz klar ein scheinselbständiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angeboten, was schon ziemlich dreist ist, und beide Seiten sofort in Schwierigkeiten bringen kann.

Wenn der Student etwas Chuzpe hat, nimmt er das Angebot an und lässt es anschließend sofort von der Deutschen Rentenversicherung prüfen, dann wird daraus ein angestelltes Arbeitsverhältnis mit allen Konsequenzen - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anspruch auf bezahlten Urlaub, etc.pp.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn der Student etwas Chuzpe hat, nimmt er das Angebot an und lässt es anschließend sofort von der Deutschen Rentenversicherung prüfen, dann wird daraus ein angestelltes Arbeitsverhältnis mit allen Konsequenzen - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anspruch auf bezahlten Urlaub, etc.pp.

Dürfte die beste Variante sein...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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