Gerwerbe/VS usw

25. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kuschel04
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 7x hilfreich)
Gerwerbe/VS usw

Hallo !! ich werde vorraussichtlich ende Januar 2008 Arbeitslos will aber nicht zum Arbeitsamt. Würde mich gerne mit einem Secondhand laden und Trödelgeschäft selbständig machen nebenbei würde ich noch einen 400 Euro job annehmen wollen.

Trödelmarkt betreibe ich jetzt schon!!

Wie sieht es eigendlich damit aus da ich jetzt in die Private insolvenz gehe mit der "Raten" Zahlung aus ???

Was muss ich bei Versicherungen beachten und wie sieht es mit der Rentenkasse aus ???

Danke für die infos !!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lord_Haelmchen
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

Servus Kuschel04,

ich kenn mich zwar im Insovenzrecht nur mittelmäßig aus, aber vielleicht hilft es dir doch etwas weiter. Das Deutsche Insolvenzrecht sieht eine Regelung vor, wodurch das eigentliche Insolvenzverfahren in Deutschland nämlich nur rund ein Jahr dauert. Danach befindet man sich nur noch in der sogenannten Wohlverhaltensphase, in der man lediglich seine Obliegenheiten zu erfüllen hat, die da (in Kürze) wie folgt heissen:

- Der Schuldner muss einen angemessenen Job ausüben und sofern er einen solchen nicht hat, sich darum bemühen einen zu bekommen
- 1/2 Erbe ist an den Treuhänder auszuzahlen
- Wohnsitz- und Beschäftigungswechsel sind sofort dem Treuhänder zu melden
- Zahlungen nur an den Treuhänder zu leisten

Zudem erfuhr ich von einem Bekanntem dem es nach seiner Scheidung ähnlich erging, dass es solche Dinge/ Föderungen gibt wie z.B. Selbständigkeit neben der Insolvenz/Wohlverhaltenszeit. Ihm entstanden schon etwas Probleme bei der Eröffnung. Dies fing u.a. damit an, dass ihm fast keine Bank aufgrund der Insolvenz ein Konto eirichten wollte. Zudem haben sich einige Versicherer ebenfalls quergestellt. Da du dich als selbständiger selbst versichern musst, musste da wahrscheinlich schon kämpfen. Was die gesetzliche RV angeht, bist du meineswissens nicht dazu verplichtet, weiterhin einzuzahlen, was bei der KV pflicht ist. Die dürfte ca. 200,- bei einem Alleinstehenden, ledig, ohne Kinder ausmachen.
Die Insolvenz an sich dürfte bei einer Gewerbeanmeldung wie deiner nachrangig sein. Da es weder Voraussetzung hierfür sein dürfte, ob du in finanz. geordneten Verhältnissen lebst.

Weiterhin dürfte es für dich als Schuldner wichtig zu wissen sein, soweit ein Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Dies bedeutet, dass ein Selbständiger in der Wohlverhaltensphase unabhängig von seinem Gewinn, nur soviel an den Treuhände zahlen muss, als sei er in einem (angenommenen) angestellten Verhältnis.

z.B.
Macht der Schuldner also 50.000,00 € Gewinn im Monat ist aber Kfz-Mechaniker, wird der zu zahlende Betrag nicht nach den 50.000,00 € berechnet, sondern nach dem angenommenen Gehalt eines Kfz-Mechanikers.

Umgekehrt muss er aber auch Zahlungen wie ein Kfz-Mechaniker leisten, wenn er Verluste machen sollte.

Dabei ist zu wissen, dass ein Selbständiger selber bestimmt, wann er wieviel an den Treuhänder zahlt. Rein theoretisch ist es möglich, dass er am Ende der Wohlverhaltensphase den kompletten Betrag bezahlt, dann aber verzinst.

Man kann sich vorstellen, dass eine solche Regelung nicht in der Kürze darzustellen ist, wie ich es hier versucht habe. Hinsichtlich der Komplexität dieses Themas, würde ich dir tatsächlich fachmännischen Rat empfehlen.

Gruß

Lordi

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