Geschäft an Ehepartner übergeben

21. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mikki1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 276x hilfreich)
Geschäft an Ehepartner übergeben

Hallo,

ich bin zur Zeit selbständig, möchte jedoch demnächst ein Studium beginnen und deshalb das Gewerbe nicht mehr weiter führen. Mein Mann (zur Zeit Hausmann) kennt sich in diesem Bereich jedoch auch sehr gut aus und würde dann das Geschäft (kleines Geschäft, nicht bilanzpflichtig) ab 01.01.09 übernehmen.

Wie gehen wir dabei am besten vor?
Ich müsste dann also das Gewerbe zum 31.12.08 abmelden und er sein Gewerbe zum 01.01.09 anmelden, soviel ist schon klar.

Ich bin gerade etwas unsicher, weil das Finanzamt bei einer Gewerbeabmeldung ja normalerweise immer eine Endabrechnung über alles anfordert und noch vorhandene Waren steuermässig ins Privatvermögen übergehen. Das wäre bei uns ja nicht der Fall, denn mein Mann würde alles (Ware, Buchhaltung, etc.) von mir übernehmen und alles würde von ihm so weitergeführt, wie es bisher schon läuft. Es würde also praktisch nur der Name ausgetauscht und mein Mann führt statt mir die Geschäfte weiter. Können wir dem Finanzamt das dann einfach so mitteilen oder gibt es noch irgendetwas zu beachten?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mikki1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 276x hilfreich)

Hallo,

ich habe gerade nochmal etwas recherchiert und bin dabei darauf gestoßen, dass man ein Gewerbe auch ummelden kann. Wäre das in meinem Fall möglich, das Gewerbe einfach auf meinem Ehemann ummelden?

Viele Grüße
Mikki

139x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Mann kann ein Einzelunternehmen nicht ummelden. Was aber möglich ist, dass Dein Ehepartner das Gewerbe eher anmeldet, Dir die Waren abkauft und Du anschließend Dein Gewerbe schließt. Es spricht ja nichts dagegen wenn es eine Überschneidung gibt.
;)

21x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Man kann ein Einzelunternehmen selbstverständlich auch komplett veräußern.

16x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mikki1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 276x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!

Das Problem ist ja, dass kein Geldfluss stattfinden soll bzw. kann. Es ist zwar ein kleines Geschäft, aber so viel, wie alle Waren realistischerweise kosten würden, ist nicht flüssig.
Für kleines Geld verkaufen kommt auch nicht in Frage, da für die Waren die Differenzbesteuerung angewendet wird. Würde mein Mann die Sachen für einen symbolischen Betrag von mir kaufen, müsste er sie beim Wiederverkauf voll versteuern, das würde uns sehr teuer zu stehen kommen.

Es soll ja wirklich nur eine Übergabe stattfinden, ohne irgendwelche steuertechnischen Tricksereien.

11x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

§ 6 Abs. 3 EStG

Die unentgeltliche Übertragung einer betieblichen Einheit geschieht zum Buchwert, d.h. keine Gewinnrealisation.

22x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mikki1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 276x hilfreich)

Danke, Legende! Ein Blick an die richtige Stelle im EStG ist doch immer hilfreich. :-)
Wichtig erscheint mir für mich auch noch folgender Absatz:

(4) Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut außer in den Fällen der Einlage (§ 4 Abs. 1 Satz 7) unentgeltlich in das Betriebsvermögen eines anderen Steuerpflichtigen übertragen, gilt sein gemeiner Wert für das aufnehmende Betriebsvermögen als Anschaffungskosten.

Interpretiere ich das richtig, dass, wenn ich das Geschäft unentgeltlich an meinen Mann übertrage, er trotzdem die Differenzbesteuerung anwenden kann, da die von mir gekauften Waren steuerlich wie von ihm angeschafft bewertet werden?

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Du musst unterscheiden zwischen der beabsichtigten kompletten betriebsübergabe (§ 6 Abs. 3 ) und der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 4). § 6 Abs. 4 greift bei euch icht, da ja der komplette Betrieb mit sämtlichen wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich übertragen werden muss um eine Abschlussbesteuerung zu vermeiden.

Differenzbesteuerung ist ein Begriff des Umsatzsteuerrechts, deine Interpretation kann daher nicht gefolgt werden.

Bei der Umsatzsteuer nennt man einen solchen Vorgang Betriebsveräußerung im Ganzen ( § 1 Abs. 1 a UStG )(gilt auch bei unetngeltlicher Übertragung)Der Erwerber (Dein Mann) tritt hiebei zwingend in die Fussstapfen des Übergebers (Du). Er kann also die Differenzbesteuerung beibehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mikki1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 276x hilfreich)

Solange das Ergebnis stimmt, soll mir jede Interpretation recht sein! :)

Zusammengefasst: Ich kann also meinem Mann das Geschäft unentgeltlich übertragen ohne Gewinnrealisation nach dem EStG und er kann aufgrund von Betriebsveräusserung im Ganzen die Differenzbesteuerung nach dem UStG beihalten.
Danke Becksgold!

Kurze Frage noch zu den Formalitäten:
- Muss denn jetzt eigentlich nur umgemeldet oder mein Gewerbe ab- und das meines Mannes angemeldet werden?
- Und muss man dem Finanzamt solch einen Vorgang eigentlich irgendwie mitteilen oder wird das auf dem Ordnungsamt mit erledigt?

Sorry für die vielen Fragen, möchte nur auf Nummer sicher gehen!

18x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Die Zusammenfassung ist so richtig wiedergegeben.

Wie das bei der Gewerbeanmeldung läuft weiss ich erlich gesagt nicht wirklich. Ich würde einfach mal beim Gewerbeamt nachfragen, hingehen zum Neuanmelden/Ummelden musst Du ja ohnehin.

Beim Finanzamt gibt einen Fragebogen zur Aufnahme einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit. Da ist die Übertragung anzuzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mikki1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 276x hilfreich)

Unsere Planung in Richtung Geschäftsübergabe ist nun weiter fortgeschritten und ich habe zwischenzeitlich auch einen Steuerberater kontaktiert, um das wichtigste noch einmal abzusichern.
Eine Frage ist mir aber gerade eben erst eingefallen: Wir planen ja eine untentgeltliche Betriebsübertragung - fällt da eigentlich so etwas wie Schenkungssteuer an?
In diese Richtung habe ich bisher noch gar nicht gedacht und der Steuerberater hatte sich dahingehend auch gar nicht geäussert.

10x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mikki1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 276x hilfreich)

Hmm, da es sich um ein sehr kleines Unternehmen handelt und mein Mann einen Freibetrag von 256000 Euro hat (wie ich gerade herausgefunden habe) ,der mit dem Unternehmenswert nie und nimmer erreicht wird, fällt keine Schenkungssteuer an , richtig?

Aber ich frage mich, wie das Finanzamt kontrolliert, dass der Freibetrag nicht überschritten wurde. Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass ich bei einer unentgeltlichen Betriebsübergabe zum Glück keine Abschlussbilanz erstellen muss, wie also wird dann der Nachweis geführt?

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Also aus gewerberechtlicher Sicht sollte es keine Probleme geben, wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden und Ihr Ehemann es im gleichen Atemzug für sich neu anmeldet.

Eine Ummeldung kann nicht in Frage kommen, da sich der Gegenstand des Gewerbes (z.B. bei geänderter Tätigkeit durch Ihren Ehemann), soweit ich das mitbekommen habe, nicht ändert.

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mikki1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 276x hilfreich)

Ich hatte ja schon mal zum Thema Schenkungssteuer angefragt, bin da bisher aber noch nicht viel weiter gekommen. Vielleicht weiss ja mittlerweile jemand mehr dazu.

Also, der Betrieb ist mittlerweile übergeben, das Finanzamt hat sich bisher aber noch nicht gemeldet. Dass meinem Mann ein Freibetrag zusteht, ist klar, ebenso, dass das Betriebsvermögen den Freibetrag nicht übersteigt (es liegt bei schätzungsweise 10.000 Euro).

Wir werden also auf den jeweiligen Fragebögen zur Betriebsaufgabe/Betriebsübernahme angeben, dass der Betrag unentgeltlich übertragen/übernommen wurde - und dann?

Meldet sich das Finanzamt und will wissen, wieviel das Betriebsvermögen wert ist oder muss ich irgendwelchen Anzeigepflichten nachkommen? Oder passiert nichts, weil sich aus den bisher abgebenen Steuererklärungen ja ergibt, dass es sich nur um ein geringes Betriebsvermögen handelt? Wie gesagt, hat mir mein Steuerberater hat mir ja damals schon erklärt, dass ich bei einer unentgeltlichen Betriebsübergabe zum Glück keine Abschlussbilanz erstellen muss, wie also wird dann der Nachweis geführt?

93x Hilfreiche Antwort

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