Hallo,
ein enger Verwandter und ich planen die Gründung einer GbR. Mein zukünftiger Partner soll hierbei in meine bestehende Firma "einsteigen". Ich besitze also bereits einen Gewerbeschein, den ich lediglich zur GbR ummelden möchte, mein zukünftiger Partner hingegen muss das Gewerbe noch anmelden.
Nun haben wir aber folgendes Problem:
Wir möchten für die GbR ein neues Geschäftskonto eröffnen. Allerdings hat mein zukünftiger Partner privat ein Pfändungsschutzkonto mit Pfändungen. Das heißt, dass das Geschäftskonto gepfändet werden kann, wenn er als Kontoinhaber geführt wird. Das wäre natürlich untragbar.
Ist es möglich, dass das Geschäftskonto nur von einem Partner als Kontoinhaber geführt wird (von mir) oder ist eine GbR gesetzlich verpflichtet alle Partner als Kontoinhaber zu führen?
Gibt es vielleicht andere Lösungen als Alternative?
Vielen Dank im Vorraus!
Geschäftskonto GbR (Neugründung)
16. August 2019
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Frage vom 16. August 2019 | 12:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftskonto GbR (Neugründung)
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#1
Antwort vom 16. August 2019 | 13:19
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:Ist es möglich, dass das Geschäftskonto nur von einem Partner als Kontoinhaber geführt wird (von mir)
Ja.
Zitat:oder ist eine GbR gesetzlich verpflichtet alle Partner als Kontoinhaber zu führen?
Nein.
Es können aber alle anteiligen Einkünfte der GbR dem insolventen GbR-Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Einkünfte zugerechnet werden. Mal ganz vereinfacht gesagt. Insofern ist die Frage nach dem Konto viel uninteressanter als die Frage, wieweit hinsichtlich Schulden des GbR-Gesellschafters in die GbR gepfändet werden könnte.
Da sollte man sich für den konkreten Einzelfall ganz genau von einem Anwalt beraten lassen.
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