Muss bei einem Geschäftskonto zwingend der Firmenname als Besitzer/Empfänger angegeben werden?

15. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
gebstef
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 25x hilfreich)
Muss bei einem Geschäftskonto zwingend der Firmenname als Besitzer/Empfänger angegeben werden?

Hallo,

muss bei einem Geschäftskonto zwingend der Firmenname als Besitzer/Empfänger angegeben werden?
Ich möchte mir bei der Comm........ank gerne ein Geschäftskonto online anlegen. Ich kann jedoch nur meinen privaten Namen eingeben und nicht den Firmennamen. Auf welchen Namen muss den ein Geschäftskonto laufen, damit ich z.B. die Kontoführungsgebühren, Beleggebühren etc. beim Finanzamt geltend machen kann?

LG

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1 Antwort
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