Geschäftskonto von einem Freund eröffnen lassen und dieser gibt mir eine Vollmacht darüber?

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
dose123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 9x hilfreich)
Geschäftskonto von einem Freund eröffnen lassen und dieser gibt mir eine Vollmacht darüber?

Wenn ich selbstständig bin, kann ich ein Geschäftskonto von einem Freund eröffnen lassen und dieser gibt mir eine Vollmacht darüber?

Und dieses Konto ( was einem Freund rein theoretisch gehört ) als mein Geschäftskonto benutzen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Und wenn dein Freund dann kein Freund mehr ist, beendet er die Vollmacht und räumt dein Konto leer.

Zumal der unterschreibt das er keine fremden Geschäfte führt wenn er das Konto eröffnet. Ab einer bestimmten Summe könnte das auch als Geldwäsche strafbar werden, was dein Freund da treibt.

Für was brauchst du ein "Geschäftskonto", reicht doch ein "normales" auch aus. Geschäftskonto ist eh teurer. Pfändungssicher ist die "Freund"-nummer auch nicht.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dose123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich bin derzeit bei der Wirecard Bank, da ich kein anderes Bankkonto bekomme ( auch nicht auf Guthabenbasis ). Und ja, ich habe es ausprobiert :)

Nun war der Gedanke, dass mein Freund ein Konto auf seinen Namen eröffnet und mir darüber eine Vollmacht gibt und ich dieses Konto dann als Geschäftskonto nutze.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Was spricht dagegen die Einnahmen über das Konto der Wirecard Bank laufen zu lassen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dose123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 9x hilfreich)

Du zahlst bei der Wirecard Bank sehr hohe Konto Gebühren.
z.B zahlst du schon 5 EUR Gebühren, wenn du Geld abhebst.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du bist doch ein "Geschäftsmann" ?

http://www.wirecardbank.de/fileadmin/bank/fileuploads/Dokumente/Formulare_Privatkunden/PrepaidTrioPreisLeistung_110927.pdf

Solltest du mal lesen !

Bargeldauszahlung am Geldautomat (girocard-/Maestro-
Karte) EUR 0,00
Auch "überweist man" doch das Geld meist. Und eine Abhebung im Monat als "Geschäftsmann" sind doch kein Problem.

Ob du bei den Problemen als "Geschäftsmann" geeignet bist ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
dose123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 9x hilfreich)

Was haben denn jetzt deine geposteten Beiträge, mit meinem Thema zu tun?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
dose123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 9x hilfreich)

Dann irrst du dich :)
Es geht lediglich darum, dass ich keine Lust habe jeden Monat 50 Euro Kontogebühren zu zahlen und jedes mal 5 EUR Gebühren zahlen, wenn ich Geld abhebe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Mit der EC Karte hast du die Kosten gar nicht ?!?! Und der beste Trick wäre doch einfach einmal im Monat Geld zu holen.

Aber ich sehen auch nur einen echten Grund für die Frage.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Wenn ich selbstständig bin, kann ich ein Geschäftskonto von einem Freund eröffnen lassen und dieser gibt mir eine Vollmacht darüber?

Ja, das geht grundsätzlich.



quote:
Und dieses Konto ( was einem Freund rein theoretisch gehört ) als mein Geschäftskonto benutzen?

Ja, auch das geht grundsätzlich.



Desweiteren sollte man auch immer etwas Bargeld gut erreichbar gebunkert haben, denn Strafverteidiger arbentie in solchen Situationen meist nur gegen Vorkasse.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Straussberg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch ein Tipp von mir zu Vollmacht.
Eröffne mit dem Freund ein Gemeinschaftskonto, es gibt 2 oder 3 versch Varianten.
Richte es so ein, dass z.B. Überweisung/Abheben sonstiges mit seiner Karte, seinem Account, nur per gemeinsamer Unterschrift möglich sind. Aber deine Transaktionen auch solo sein können.

Mit der Geldwäsche weiss ich nicht wie das so ist, dass es vom Umsatz abhängen kann, - nie gehört.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mit der Geldwäsche weiss ich nicht wie das so ist, <hr size=1 noshade>

§ 261 StGB
§ 24c KWG
Geldwäschegesetz





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Armer Freund, der wird am Schluss auf einen überzogenen Konto sitzen bleiben.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Straussberg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell,
diese Links habe ich mir mal angesehen, es ist mir aber nicht gelungen herauszufiltern, wann eine Kontoüberlassung (wie oben) zum Verdacht oder letztlich zum Tatbestand wird.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
wann eine Kontoüberlassung (wie oben) zum Verdacht

Zum Verdacht kann es jederzeit werden, spätestens wenn jemand sagt 'Hey, da stimmt doch etwas nicht' ...



quote:
oder letztlich zum Tatbestand wird.

Zum Tatbestand wird es wenn der Staatsanwalt ermittelt, spätestens jedoch wenn der Richter das Urteil gesprochen hat.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Für eine Straftat musst du mehr als deine 3,8 € über das fremde Konto laufen lassen.
Da die Banken solche "Fremdgeschäfte" eh nicht erlauben wird das ohne die Bank zu "betrügen" eh nichts.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dose123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich weiss garnicht, warum der Beitrag hier vollgespammt wird von wegen Betrügen. Das ist weder meine Absicht noch das Thema dieses Beitrages. Immer diese Leute, die meinten die wichtig wären .. unglaublich.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Nicht vergessen, der Bank die Wahrheit über den Wirtschaftlich Berechtigten in Kenntnis zu setzen


Die macht dann ne Schufa Abfrage und lehnt dankend ab



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Ich weiss garnicht, warum der Beitrag hier vollgespammt wird von wegen Betrügen.

Weil die Polizei derzeit vertärkt vor solchen 'Modellen' der Kontoführung warnt, da diese ein häufiger Teil von Betrügereien sind.

Und im geschäflichen Bereich erfreuen sich solche Konstruktionen immer wieder der besonderen Aufmerksamkeit der Steuerprüfer und -fahnder ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen