Geschäftsmodell zulässig?

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 53x hilfreich)
Geschäftsmodell zulässig?

A kauft Waren über große Handelsketten und Hersteller ein. Die Gewinnspanne soll sich durch das Einlösen von Gutscheincodes ergeben. Die Gutscheincodes sind häufig nur als Privatperson nutzbar. Kann A die Waren als Privatperson einkaufen und dann als Privateinlage in die Einzelfirma bringen, um sie gewerblich zu verkaufen?

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-- Editiert NalaTropicana am 03.01.2012 11:00

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Fasching nähert sich wohl dem Höhepunkt?

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
Der Fasching nähert sich wohl dem Höhepunkt?

Das dürfte eher noch der Restalkohol von der Silvesterparty sein...


Juristisch dürfte das keine Probleme geben, wenn der Weiterverkauf nicht rechtswirksam untersagt wurde.


Ansonsten dürfte sich die 'revolutionäre Idee' vom wirtschaftlichen her nach den ersten Gewährleistungsfällen erledigt haben ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 04.01.2012 02:09

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du kannst Einkaufen wo du willst. aber du wirst merken das es kaum Gutscheine für "Bestandskunden" gibt. Und "Gutscheine" gibts nur dort wo vorher aufgeschlagen wurde, der echte Markpreis ist meist schon viel weiter unten.

Deine "Privateinlage" ist sinnlos. Denn dann wirst du den Verkaufserlös versteuern müssen ohne einen Einkauf zu haben.

Ich würde dir DRINGEND einen der viele "Wie mache ich mich selbstständig" und "Buchführung für Dummys" Kurse empfehlen.

Übrigens sind die meisten Geschäftsideen bei denen man durch "NIX Wissen" und "NIX Können" Geld verdienen kann - NIX WERT

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#4
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 53x hilfreich)

Entschuldigung für die anscheinend völlig bescheuerte Idee....Finde es schon immer klasse, wenn ernsthaft gemeinte Beiträge so durch den Kakao gezogen werden (auch wenn ich zugeben muss, dass sich die Idee auf den ersten Blick sehr komisch anhört). Habe die Fragestellung extra offen gehalten und nicht zu viele Details ins Spiel gebracht. Pro Verkauf bleiben nach Abzug aller Gebühren und Kosten schon ca. 25% Gewinn übrig.
Wenn nun bei einem Gutschein bspw. steht: "Keine gewerbl. Nutzung gestattet.", wurde damit der Weiterverkauf rechtswirksam untersagt? Auch wenn die Ware zunächst als Privatperson eingekauft und dann erst als Einlage in die Firma gebracht & verkauft wird?

Zur Gewährleistung: Kann in solchen Fällen nicht die Hersteller-Garantie in Anspruch genommen werden?

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#5
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat Keinanwalt:
Deine "Privateinlage" ist sinnlos. Denn dann wirst du den Verkaufserlös versteuern müssen ohne einen Einkauf zu haben.
Laut Steuerberater kann man die mit Gutschein eingekaufte Ware als Ausgabe in die EÜR bringen.
Ich würde dir DRINGEND einen der viele "Wie mache ich mich selbstständig" und "Buchführung für Dummys" Kurse empfehlen
Das Problem sind ja nicht die formellen Schritte, da ich mich dort inzwischen recht gut auskenne, sondern die konkreten Punkte in diesem "Geschäftsmodell". Die Bedingungen sind schon recht außergewöhnlich (manche hier würden wohl sagen lächerlich).

-- Editiert NalaTropicana am 04.01.2012 10:59

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Zur Gewährleistung: Kann in solchen Fällen nicht die Hersteller-Garantie in Anspruch genommen werden?

Bei der Nutzung der Herstellergarantien wird nach dem Händlername und einem Beleg verlangt.

Du kaufst für dich die Waren, legst sie dann in die Firma als Einlage. Verkaufst dann. Dann führst du schon mal 19% MWST ans Finanzamt ab, von den restlichen Einnahmen zahlst du dann Steuern.

Widerruf, Versandkosten und sonstige Probleme....

Dort wo man mehr als 25% Rabatt bekommt, wurden die vorher aufgeschlagen.

Die Margen im Handel liegen bei 5-10%, nicht bei 30-50%.

Die IHK bietet Kurse an um Handel und Gewerbe zu verstehen.

Und was meist du wie oft und wie viele Gutscheine du bekommen kannst ?

Die Idee ist nicht bescheuert - die fehlen nur die Grundlagen was sonst für Kosten und Aufwendungen entstehen und wie Steuern und Abgaben funktionieren.
das aber kann und sollte man VORHER lernen.

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#7
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat Keinanwalt:
Du kaufst für dich die Waren, legst sie dann in die Firma als Einlage. Verkaufst dann. Dann führst du schon mal 19% MWST ans Finanzamt ab, von den restlichen Einnahmen zahlst du dann Steuern.
Ok, mal ein konkretes Beispiel: Einkauf der Ware für 100 Euro. Ausgabe Privateinlage 100 Euro. Verkauf als Kleinunternehmer für 130 Euro (Kosten für Gebühren schon abgezogen). Bleiben 30 Euro Gewinn auf die Einkommenssteuer anfällt, korrekt?

-- Editiert NalaTropicana am 04.01.2012 11:20

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#8
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat Keinanwalt:
Bei der Nutzung der Herstellergarantien wird nach dem Händlername und einem Beleg verlangt.
Um das Ganze allgemein zu halten, muss ich mich etwas umständlicher ausdrücken und hoffe, dass es verständlich bleibt:
Kunde kauft von dem Händler, der die Ware als Privateinlage in seine EÜR gebracht hat. Es kommt zu einem Gewährleistungsfall. Kunde gibt die Ware an seinen Händler zurück. Der Händler hat für seinerseitigen Einkauf einen Beleg und kann einen Händler (sofern er nicht direkt beim Hersteller eingekauft hat), bei dem er eingekauft hat, nennen. Nun kann er doch die Garantie in Anspruch nehmen? Sein unternehmerisches Risiko würde sich somit auf die Begleichung der Versandkosten, die dem Endverbraucher für die Rücksendung entstehen, begrenzen?

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#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Dann passt das - mit der "Kleinunternehmerregelung". Die nutzt eine "Händler" eher selten :-

Also bis 17.500 Euro Umsatz. Bei einer Gewinnspanne von deinen 30% kannst du also 6000 Euro im Jahr verdienen. Das sind 500 Euro im Monat.

Abzüglich Krankenversicherung, Steuerberater und vielen mehr .. dem Risiko von Abmahnungen, Widerruf und Gewährleistung.......

Such dir einen Nebenjob als Teilzeitkraft - lohnt mehr.

Vor allen musst du erst mal soviel Gutscheine finden und soviel Waren zu bekommen, die dann eine solche Marge zulassen.

Aber nur zu, vor zwanzig Jahren verstand auch keiner warum Privatpersonen einen PC brauchen. wobei das ja ne "Leistung" ist für die man "Wissen" braucht.

quote:

Wenn man den Text markiert und das Symbole Sprechblase drückt zitiert die Webseite voll schön :-)



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#10
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 53x hilfreich)

quote:
Abzüglich Krankenversicherung, Steuerberater und vielen mehr .. dem Risiko von Abmahnungen, Widerruf und Gewährleistung.......

Krankenversicherung läuft über die Hauptbeschäftigung, fällt also nicht an. Steuerberater erfolgt über Bekanntenkreis, also auch eher geringe Kosten. AGBs, Widerrufsbelehrung und Gestaltung der Angebote (Verkauf über ebay) werden von einer Internet-Anwaltskanzlei erstellt (diese Kosten mindern natürlich schon den möglichen Gewinn), so dass hoffentlich Abmahnungen ausgeschlossen werden können. Völlig gedankenlos, wie manche hier denken, wird an die Sache nicht herangegangen.
Danke für die bislang erhaltenen Antworten übrigens.

-- Editiert NalaTropicana am 04.01.2012 11:49

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#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Krankenversicherung läuft über die Hauptbeschäftigung, fällt also nicht an.


Da hat sich was geändert, die wollen was ab. Aber bei den Summen...kaum der rede

quote:
so dass hoffentlich Abmahnungen ausgeschlossen werden können.


Schön wärs

Viel Glück

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#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das mit dem Gewährleistungsanspruch kann auf diese Weise ins Auge gehen. Der Händler, der Ihnen die Ware verkauft hat, muß keine "Garantie" geben. Sie meinen wahrscheinlich die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem privaten Endverbraucher. Die gilt aber nicht Ihnen gegenüber, wenn Sie gewerblicher Wiederverkäufer sind.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#13
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Was die Herstellergarantie betrifft, die können Sie natürlich mit der Rechnung Ihres Lieferanten versuchen, in Anspruch zu nehmen. Was machen Sie aber mit Mängeln, die durch die Gewährleistung abgedeckt wären, aber nicht durch die Garantie?

Dazu müssen Sie die Ware zur Garantieabwicklung meist zum Hersteller schicken, und bekommen sie erst nach Wochen zurück. So lange muß Ihre Käufer aber nicht warten auf Ihre gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.

Dann gibt es ja auch noch das gesetzliche Rücktrittsrecht, wenn Sie die Ware über Ebay oder sonst per Versand verkaufen.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#14
 Von 
NalaTropicana
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 53x hilfreich)

quote:
Das mit dem Gewährleistungsanspruch kann auf diese Weise ins Auge gehen. Der Händler, der Ihnen die Ware verkauft hat, muß keine "Garantie" geben. Sie meinen wahrscheinlich die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem privaten Endverbraucher. Die gilt aber nicht Ihnen gegenüber, wenn Sie gewerblicher Wiederverkäufer sind.

Nein, ich meinte schon die Herstellergarantie, die ich meinerseits im Gewährleistungsfalle meines Kunden in Anspruch nehmen möchte, sofern es sich um einen Garantiefall handelt.

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#15
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Der Hersteller gibt dem Käufer der "Neuware" Garantie. Die gilt ab Kaufdatum.

Deine ist da schon ein paar Tage alt.......

Ob die "Herstellergarantie" weitergegeben werden kann musst du mit dem Hersteller klären. Der kann das erlauben oder auch nicht.
Nur warum sollte er das denn erlauben.


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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38346 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es gibt auch tolle Bücher über Kostenrechnung. Auch die Lektüre eines solchen Buches wäre sinnvoll.

wirdwerden

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Die juristische Seite der Zulässigkeit ist ja abgeklärt.


Kommen wir nun zu den Problemen im realen Geschäftsbetrieb ...


quote:
Nein, ich meinte schon die Herstellergarantie, die ich meinerseits im Gewährleistungsfalle meines Kunden in Anspruch nehmen möchte, sofern es sich um einen Garantiefall handelt.

Sofern es überhaupt eine Herstellergarantie gibt. Fraglich wäre auch wie lange diese gilt.

Dann müsste der Kunde dir das auch erstmal gestatten so zu verfahren.
Denn der Kunde bestimmt was im Gewährleistungsfalle passiert und nicht du.


Dann kommt das Produkt zurück und nun hast du da ein gebrauchtes, reparierte Produkt liegen, das du nicht mehr zum vollen Preis verkaufen kannst.
Denn für die gesamte Abwicklung hast du nach ständiger gängiger Rechtssprechung ca. 2-3 Wochen Zeit.
Und das wird erfahrungsgemäß in 90% der Fälle bei der Abwicklung nicht funktionieren. Der Kunde tritt also von Vertrag zurück.

Nach 2-3 Reparaturen hat der Käufer das Recht den Artikel in jedem Falle zurückzugeben.
Du hast dieses Recht leider nicht, da die meisten Herstellergarantien keine Rückgabe vorsehen, sondern nur Instandsetzungen.



Das Garantie/Gewährleistungsproblem ist nicht zu unterschätzen, es stellt meist einen erheblichen Kosten- und Risikofaktor dar, gerade beim Neuanfang.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

"Kommen wir nun zu den Problemen im realen Geschäftsbetrieb ..."

Nach den anderen Threads der TE zu urteilen gibt es davon eine ganze Reihe.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

0x Hilfreiche Antwort

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