Ich bin 16 Jahre alt und kenne den Geschäftsführer eines Onlineversandhandels. Sein Unternehmen hat Ware im Werte von ca.25000 Euro die nicht mehr über den Onlineshop verkauft werden kann, weil die Verpackung schon aufgemacht wurde oder es andere kleine Mängel an den Produkten gibt. Ich habe ihm angeboten die Produkte über Ebay zu versteigern. Ich nehme an, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme, wenn ich dies Privat mache. Deshalb will ich ein Gewerbe anmelden. Dann habe ich jedoch das Problem mit der gesetzlich vorgeschriebenen 2 jährigen Gewährleistung. Dass würde sich nämlich nicht mehr lohnen, da es sich um viele Billigprodukte handelt wo die Retourquote (oder wie man das nennt) sehr hoch sein kann. Gibt es eine Möglichkeit die Gewährleistungspflicht zu umgehen indem man die Ware als Sonderposten o.ä. verkauft? Oder:
Kann ich die Produkte einfach Privat verkaufen ohne ärger zu bekommen?
Die Ware einfach über 4 verschiedene Personen (d.h. Ebaynutzer) versteigere?
Gewährleistung immer Pflicht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bekommt man auch "Ärger", wenn man zu viert eine Bank ausraubt oder nur, wenn man's alleine macht?
Eine Anleitung zur Steuerhinterziehung + Schwarzhandel etc. wirste hier kaum bekommen.
1. Du bekommst Probleme mit Mitbewerbern, die dich ABMAHNEN mit ca. 300-1000,- EUR.
2. Du bekommst Ärger mit dem Finanzamt, weil dich die Mitbewerber dort anschwärzen, oder das FA selbst deine Auktionen findet.
3. Gewährleistung ist leider immer Pflicht, nur bei gewerblichen Kunden ist Sie einschränkbar.
Ich würd's mir gut überlegen.
Ich hatte ja auch nie vor etwas unrechtmäßiges zu tun. Wenn es privat in dem Umfang strafbar ist und ich als
Unternehmen immer eine Gewährleistung geben muss werde ich es wohl nicht machen können.
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