Gewerbe AutoHandel/-Vermittlung

28. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lionato
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe AutoHandel/-Vermittlung

So hallo alle zusammen...
als aller erstes muss ich sagen euer forum hier ist echt top.. super sache.. vorallem für leute wie mich ^^

und nun zu meiner frage

ich bin 19 jahre alt, habe einen realschulabschluss. Das Abi habe ich vor ca 2 monaten abgebrochen (nicht leistungsbedingt). Ich wohne noch daheim bei meinen Eltern und arbeite als übergang auf 100 euro angemeldet. Übergang heißt das ich nächstes jahr eigentlich eine andere Schule besuchen wollte. (außer mein/unser plan klappt)

Nun hat mich aber ein Familienteil auf eine Idee gebracht über die ich eigentlich auch schon länger nachgedacht hatte.

Ich sollte was eigenes Anfangen... erst klein und dann aufbauen oder einfach so nebenbei betreiben. einfacher handel, kaufen und verkaufen. als "startkapital" um klein anzufangen würde ich 13 000 € von diesem familienmitglied kriegen.

Nach einem Gespräch über das ganze sind wir auf autos gekommen... ind die Richtung Autovermittlung oder evtl doch händler.

Jetzt kommt das ABER in meinen augen:
ständiges Kaufen und verkaufen von Autos (erstmal das handeln nur mit 1 bis 3 wagen und später mehr) muss man als gewerbe anmelden. ich dachte da an ein Kleingewerbe. Die Frage an euch ist wie ich dies am besten mach und ob das überhaupt geht. Wenn nicht kann man das auch über ein Familienmitgleid laufen lassen oder was muss ich dann dafür tun das ich mich anmelden kann.

Viele von euch werden mich wahrscheinlich für blöd halten oder denken ich seh das alles zu locker. Deswegen frag ich aber bevor ich was falsch mach und würde mich über ernste antworten und vorallem aufklärungen sehr freuen und dankbar sein. falls ihr noch fragen habt einfach posten.

MFG
Lionato

-- Editiert von Lionato am 28.11.2008 03:09

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Ganz und gar nicht blöd die Frage, ich finde sie durchaus berechtigt.

Zunächst einmal ist es beim Gewerbeamt nicht von Bedeutung, ob du das Gewerbe als sog. "Kleingewerbe" anmelden möchtest, es gibt nur einen Gewerbeschein.
Das wird dann nur beim Finanzamt relevant.
Im Gewerbeamt wird lediglich unterschieden, ob du die Tätigkeit im Neben- oder Hauptberuf ausübst.

Sollte die Anmeldung erfolgt sein (kostet etwa um 25,- Euro) wird die zuständige Behörde unmittelbar danach deine Zuverlässigkeit prüfen.
Das bedeutet für dich, dass du ein Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt deiner Stadt/Gemeinde beantragen musst, sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt).

Ergeben sich aus den o.g. Auszügen keine Gründe, die eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen (z.B. Unzuverlässigkeit wegen Veruntreuung von Geldern in der Vergangenheit) steht dir genau wie jedem anderen unbescholtenen Bürger gem. §1 der GewO frei, ein Gewerbe anzumelden.

Als kleiner Hinweis am Rande: 13.000,- Euro hört sich im ersten Moment viel an, wird sich aber gerade bei einem Autohandel recht schnell in Luft auflösen. Du musst Fahrzeuge ankaufen, evtl Unterstellmöglichkeiten mieten, etc.
Ich würde dir in deinem Fall raten, einen sogenannten "Existenzgründerzuschuss" bei der Arbeitsagentur zu beantragen.
Hierzu musst du denen ein schlüssiges Konzept vorlegen (am besten mit einem Unternehmensberater durchsprechen oder noch besser; unterschreiben lassen), dann kannst du für maximal 9 Monate Zuschüsse bekommen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg bei deinem Gewerbe.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Gewährleistungen, Abmahnungen, Steuern, Schäden, Betrug.......

Mach ne Ausbildung oder noch besser das Abi. Nicht ohne Grund sind die meisten Autohändler kleine dreckige Läden im ungeheizten Containern. Und den Ruf erhält man nicht wenn das ein tolles Gewerbe betreibt.

13000 Euro ist zu (viel) wenig Geld.

Schon mal Nachrichten gehört - das mit der Autoindustrie -- die Probleme mit Finanzierungen und Banken

Das trifft auch Autohändler

Lass es bleiben

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
ich kann mich nur den Ausführungen von mustermann2000 anschließen und glauben Sie mir, ich weiß wovon ich rede. Sie werden ja auch kein fachliches
Wissen in Richtung Auto-Technik etc. haben. Gewiss braucht man das nicht unbedingt, aber wie wollen Sie denn marktgerechte Preise festlegen, wenn man Ihnen einen Wagen anbietet? Vielleicht nach der "Schwacke-Liste" oder nach sonstigen Internet-Foren oder hier von Fall zu Fall fragen, was die User für eine Wertmeinung zu dem Fahrzeug haben? Na dann viel Glück! Wenn man technisch kein Wissen und keine Erfahrungen mit Autos hat (was ich einfach jetzt mal annehme), dann muss man das durch weitreichende andere Erfahrungen ausgleichen können. Ich bin kein Prophet, aber ich gebe Ihnen keine 4 Wochen, die Sie als Gebrauchtwagenhändler unbeschadet überstehen. Ihre 13000 Euro sind sehr schnell weg und Sie haben dafür enorme finanzielle Verpflichtungen, die Ihnen rasch einen stetig wachsenden Schuldenberg bescheren können; denken Sie auch an die notwendigen Versicherungen und an ein (rotes) Probefahrtkennzeichen, das Sie auch als kleiner Händler unbedingt brauchen und das auch nicht gerade billig zu haben ist.
Hier würde ich Ihnen eher empfehlen, wenn Sie schon unbedingt in dieses Gewerbe wollen, versuchen Sie sich doch zuerst einmal als Angestellter bei einem Autohaus oder Händler. Hier wird es zwar keine hohen Grundvergütungen geben, aber wenn Sie tatsächlich Verkaufstalent haben, dann kommen schon Provisionen zusammen, von denen es sich gut leben lässt. Sie haben vor allem nicht diese fast unkalkulierbaren Risiken, die gerade einem reinschnuppernden Berufsanfänger in Selbständigkeit kalt erwischen und zum schnellen Ende führen können. Falls Sie dann als Arbeitnehmer mehr von dieser Branche kennen und trotzdem noch Lust an einer Selbständigkeit haben, ist es eventuell leichter und vor allem nicht mehr so risikoreich, viel Kapital zu verlieren.
Ich gebe zu, meine Meinung ist nicht sehr aufbauend, aber alles andere wäre falsch Ihnen zu sagen.
Und Ihr Familienangehöriger, der Sie auf diesen Gedanken gebracht hat, scheint mir ebenfalls sehr blauäugig zu sein und vom "wahren Leben" (zumindest dem eines Autohändlers) nicht viel Ahnung zu haben. Vielleicht sehen manche in einem Autohändler wirklich nur einen gut gekleideten Herrn, meist mit Ledermantel und Lederhut, der immer tolle Autos fährt und der halt alle Autos billig annimmt und mit gutem Gewinn verkaufen kann. Die Wirklichkeit ist ganz anders und diese sollten Sie sich in Ihrem Alter noch ersparen. :schock:

Sepp aus Oberbayern

-- Editiert von nnahoj am 30.11.2008 12:39

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lionato
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

jo ich bedank mich mal bei 1 und 3.. nr 2 hat mir nicht viel gebracht...

zu meinem verwandten... der hat mich garnicht so weit auf die idee gebracht.. so weit bin ich doch gekommen... der grundgendanke in etwas einfacherer art war nur mal von ihm erwähnt worden... der hats halt shco geschafft und schäffelt *******e kohle ^^ bloß halt nicht mit autos....

ich bin noch immer sehr am grübeln und planen... keine ahnung ob ich des jetzt wirklich so durchzieh oder nen anderen weg einschlag oder das ganze etwas anderst angeh.

trotzdem nochmal danke ^^

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
meine (negative) Meinung zu diesem Vorhaben tat ich ja mit meinem Beitrag bereits deutlich kund. Aber noch der Vollständigkeit halber eine Berichtigung zum Beitrag von steffen_bs:
Ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister braucht man für das Gewerbe Autohandel nicht vorzulegen. Die Zuverlässigkeitsprüfung wird nur durchgeführt, wenn es gesetzlich vorgegeben ist, wie z.B. nach dem Gaststättenrecht bei einer Gewerbeanmeldung als Gastwirt. :)

Sepp aus Oberbayern

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

§ 38 Abs. 1 Nr. 1b) Gewerbeordnung:

Bei dem Gewerbezweig An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen hat die zuständige Behörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung nach § 14 die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo steffen_bs,
Entschuldigung, habe ich total übersehen, ist ja auch ein ganz schön umfangreicher Katalog dieser erlaubnispflichtigen Gewerbe. Sie haben natürlich recht. Nix für ungut! :)

Sepp aus Oberbayern

-- Editiert von nnahoj am 04.12.2008 11:35

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Macht ja nichts, Sie haben vollkommen recht, wenn Sie sagen, dass das Gewerberecht ein weitreichendes Gebiet ist.
Selbst ich, der ich unter anderem SB für Gewerbeangelegenheiten bin, fällt es mitunter schwer, durch alles durchzusteigen.

In dem Sinne,

einen frohen zweiten Advent!

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