Von einem Bekannten der auch selbständig ist, habe ich erfahren das wenn man sein Gewerbe abmeldet und ein paar wochen später wieder anmeldet , wieder für 6 Monate Überbrückungsgeld zusteht.Wer hat damit erfahrung gemacht und kann mir sagen ob das tatsächlich so ist ?
Schöne Grüße
Gewerbe ab und an melden
12. Januar 2007
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Frage vom 12. Januar 2007 | 10:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe ab und an melden
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#1
Antwort vom 21. Januar 2007 | 21:25
Von
Status: Schüler (254 Beiträge, 60x hilfreich)
Nein. Das ist nicht richtig. Das Überbrückungsgeld wird nur einmal gezahlt. Auch hat man nach 6 Monaten Gewerbebetrieb kein Anspruch mehr auf Abreitslosengeld, selbst dann nicht, wenn man freiwillig weiter in die Arbeitslosenversicherugn eingezahlt hat. Diese hat die Vorausstzung, dass man mindestens 12 Monate selbständig gewesen sein muss.
Das soll also heißen, wenn man das Gewerbe wieder abmeldet darf man sofort ALG II beantragen.
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