Gewerbe ab und an melden

12. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fliesenverlegebetrieb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe ab und an melden

Von einem Bekannten der auch selbständig ist, habe ich erfahren das wenn man sein Gewerbe abmeldet und ein paar wochen später wieder anmeldet , wieder für 6 Monate Überbrückungsgeld zusteht.Wer hat damit erfahrung gemacht und kann mir sagen ob das tatsächlich so ist ?
Schöne Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Nein. Das ist nicht richtig. Das Überbrückungsgeld wird nur einmal gezahlt. Auch hat man nach 6 Monaten Gewerbebetrieb kein Anspruch mehr auf Abreitslosengeld, selbst dann nicht, wenn man freiwillig weiter in die Arbeitslosenversicherugn eingezahlt hat. Diese hat die Vorausstzung, dass man mindestens 12 Monate selbständig gewesen sein muss.
Das soll also heißen, wenn man das Gewerbe wieder abmeldet darf man sofort ALG II beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.950 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen