Gewerbe abmelden. UND NUN?

30. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe abmelden. UND NUN?

Hallo,


die aktuelle zurückhaltung bei eBa* hat mich nun dazu gebracht, daß ich mein Gewerbe abmelden muss. Ich brauch Geld zum Essen und für die Miete. Mit den Umsätzen im Moment kann ich nicht leben. Nun habe ich einige Fragen zum Thema Gewerbe abmelden. Es würde mir wirklich sehr weiterhelfen, wenn mir jemand Tipps geben kann oder selber schon mal in meiner Lage war...


1. Wenn ich nun mein Gewerbe abmelde, was muss ich dann dem Finanzamt mitteilen oder geht das automatisch?

2. Mus ich dann meine gesamten Unterlagen (Rechnungen usw..) immernoch aufheben??

3. Was mache ich mit meiner restlichen Ware (den "Ladenhütern")??? Wenn ich dann wieder Privatmann bin, darf ich die restliche Ware dann auch von Privat verkaufen?
.......

Danke, das wars erstmal, freue mich auf Antworten und evtl. hilfreiche Tipps, Danke!

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1 Antwort
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#1
 Von 
Michael.Zens@gmx.de
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

wenn Du Dein Gewerbe abmeldest erhält das Fi Amt eine mitteilung vom Gewerbeamt..spätestens am Jahresende gibst Du dies bei der Steuererklärung an.. bist Du Vorsteuerpflichtig so solltest Du dich beim Fi Amt direkt melden und Deine Gewerbeabmeldung vorlegen
zu Deiner zweiten Frage: Deine Unterlagen wie Beleg ect. musst Du generell bis 10 Jahre ( auch nach Gewerbeabmeldung ) aufheben.
Und Deine Ware solltest Du aus dem Betriebsvermögen ausbuchen und privat einbuchen.. dann dene ich mal stünde nichts mehr im wege

2x Hilfreiche Antwort

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