Gewerbe anmelden mit führungsaufsicht IHK ?

26. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Hallo619
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Gewerbe anmelden mit führungsaufsicht IHK ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab möchte ich mich bei Ihnen für hilfreiche Antworten bedanken.

Und zwar geht um Person A, A wurde am 22.02.2022 aus der Haft entlassen. Nach der Haft wurde die Führungsaufsicht angeordnet. A möchte jetzt bei der IHK sich selbst in das Vermittlerregister eintragen lassen, da A sich selbstständig machen möchte.

Die Vorraussetzungen lauten, wer in den letzten fünf Jahren nicht rechtskräftig wegen Verbrechen verurteilt wurde bekommt die Erlaubnis vom IHK.
Die Verurteilung ist jetzt schon fast 7 Jahre her, aber im Führungszeugnis ist die Straftat sowie die Führungsaufsicht hinterlegt. Das Führungszeugnis wird von der IHK per belegart 0 gefördert.

Bekommt die Person A die Erlaubnis ?

Die rechtskräftige Verurteilungen sind ja wie angefordert schon fünf Jahre her. Aber steht die Führungsaufsicht drin ab Tag der Entlassung mit dem Datum 22.02.2022.

Ist die Führungsaufsicht eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat ?

Laut IHK: Persönliche Zuverlässigkeit
Die persönliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Auskunft darüber enthalten das Bundeszentralregister (Führungszeugnis) sowie das Gewerbezentralregister.

-- Editiert von User am 26. August 2024 03:22

-- Editiert von Moderator topic am 26. August 2024 14:21

-- Thema wurde verschoben am 26. August 2024 14:21

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39349 Beiträge, 14144x hilfreich)

Ist eigentlich kein Strafrechtsfall mehr, also im falschen Unterforum gepostet. Trotzdem hier meine Einschätzung: es geht hier um die persönliche Zuverlässigkeit. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher im Einzelfall auszufüllen ist. Das zeigt sich schon daran, dass ja nur ein Beispiel angeführt ist; man also auch andere Fälle als unzuverlässig einstufen kann.

wirdwerden

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7873 Beiträge, 1617x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
es geht hier um die persönliche Zuverlässigkeit. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher im Einzelfall auszufüllen ist.


dem schliesse ich mich an. Und die Führungsaufsicht spricht dem entgegen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Hallo619):
A wurde am 22.02.2022 aus der Haft entlassen. Nach der Haft wurde die Führungsaufsicht angeordnet. A möchte jetzt bei der IHK sich selbst in das Vermittlerregister eintragen lassen, da A sich selbstständig machen möchte.

Vor der - für bestimmte Tätigkeiten vorgeschriebenen - Eintragung in das von den IHK geführten Vermittlerregister steht erstmal die Gewerbeanmeldung.

Zitat:
Die Vorraussetzungen lauten, wer in den letzten fünf Jahren nicht rechtskräftig wegen Verbrechen verurteilt wurde bekommt die Erlaubnis vom IHK.

Die Erlaubnis für die Errichtung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes erteilt die Gewerbebehörde, nicht die IHK.

Zitat:
ie Verurteilung ist jetzt schon fast 7 Jahre her, aber im Führungszeugnis ist die Straftat sowie die Führungsaufsicht hinterlegt. Das Führungszeugnis wird von der IHK per belegart 0 gefördert.

Bekommt die Person A die Erlaubnis ?

Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler bedürfen regelmäßig einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zuständig ist die Gewerbebehörde.
Die muss man fragen, und die kann das auch sofort beantworten.

Zitat:
Laut IHK: Persönliche Zuverlässigkeit
Die persönliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Auskunft darüber enthalten das Bundeszentralregister (Führungszeugnis) sowie das Gewerbezentralregister.

Das sind die Kriterien für die Unzuverlässigkeit, die in der Regel die Errichtung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes in diesen Bereichen unmöglich machen.

Davor steht in §34d Gewerbeordnung z.B. hinsichtlich der Versicherungsvermittler aber noch mehr, und das gilt für die anderen erlaubnispflichtigen Gewerbearten genauso (der Wortlaut ist immer derselber, wenn ich es richtig überflogen habe):

Eine Erlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 ist zu versagen, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
2.der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt,
3.der Antragsteller den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer gleichwertigen Garantie nicht erbringen kann oder
4.der Antragsteller nicht durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die für die Versicherungsvermittlung oder Versicherungsberatung notwendige Sachkunde über die versicherungsfachlichen, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Angebotsformen und Leistungsumfang, und die rechtlichen Grundlagen sowie die Kundenberatung besitzt.

Ich vermute stark, daß man das bei Bestehen einer Führungsaufsicht so unterstellen wird. Das ist aber eine auf Tatsachen beruhende Ermessensentscheidung der Gewerbebehörde.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hallo619
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe der IHK zum Test das Führungszeugnis zugeschickt und es wurde abgelehnt, leider ohne Begründung.

Aber laut gesetzt heißt es ja fünf Jahre, also müsste das doch gesetzeswidrig sein oder ?

Bin echt verzweifelt, dies ist NH riesen Chance für mich...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124041 Beiträge, 40312x hilfreich)

Zitat (von Hallo619):
Ist die Führungsaufsicht eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat ?

Nö.

Aber das reicht halt nicht, keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat zu haben



Zitat (von Hallo619):
Aber laut gesetzt heißt es ja fünf Jahre

Einfach mal alles lesen was im Gesetz steht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hallo619
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich glaube ich habe soweit alles gelesen, hast du bitte eine § für mich ? Würde es mir dann gerne nochmal ausführlich durchlesen.

Bin echt am Ende mit den Nerven
...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124041 Beiträge, 40312x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hallo619
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Super, Dankeschön.

Aber ich soll als gebundener Versicherungsvertreter agieren.

Das heißt, ich bräuchte keine Erlaubnis nach §34d, sondern müsste mich nur in das Vermittlerregister eintragen lassen bei der IHK.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39349 Beiträge, 14144x hilfreich)

Nochmals: wir haben es mit einem unbestimmten Rechtsbegriff zu tun, der im Einzelfall auszufüllen ist. Die 5 Jahre sind nur ein Beispiel von vielen weiteren, die vorliegen können. Man ist nicht automatisch zuverlässig, nur weil man in den letzten 5 Jahren nicht verurteilt worden ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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