Gewerbe auf Ehepartner anmelden - Scheidung

10. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
ELARA
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe auf Ehepartner anmelden - Scheidung

Hallo, ich bin ganz neu in diesem Forum und möchte mich gleich mit einer ersten Frage an euch wenden.
Nehmen wir einmal an, ich würde ein Unternehmen auf meinen Ehemann anmelden, da es sich nicht lohnen würde, es auf mich laufen zu lassen. Welche Vorkehrungen könnte ich treffen, damit ich im Falle einer Scheidung das Unternehmen übernehmen kann. Und könnte ich überhaupt irgendwelche Vorkehrungen treffen? Meine Bedenken sind, dass ich, falls es zu einem Rosenkrieg kommt, leer aus gehe. Könnte man vorher schriftlich die Vereinbarung treffen, dass das Unternehmen im Scheidungsfall an mich übergeht? Oder würde das nach hinten losgehen, da damit klar wäre, dass wir das Unternehmen nur auf meinen Mann angemeldet haben, es aber eigentlich meines ist?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Liebe Grüße Sabine

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Sabi2803):
Nehmen wir einmal an, ich würde ein Unternehmen auf meinen Ehemann anmelden,

Brauchen wir nicht anzunehmen, weil das in Deutschland so nicht geht.



Zitat (von Sabi2803):
da es sich nicht lohnen würde, es auf mich laufen zu lassen.

Wieso, hat er eine Bonuskarte fürs Finanzamt?



Zitat (von Sabi2803):
Könnte man vorher schriftlich die Vereinbarung treffen, dass das Unternehmen im Scheidungsfall an mich übergeht?

Ja, das ginge das er dir es dann verkaufen müsste. Sollte dann aber von einem Anwalt formuliert werden das ganze.



Zitat (von Sabi2803):
Meine Bedenken sind, dass ich, falls es zu einem Rosenkrieg kommt, leer aus gehe.

Naja, wenn es Rosekkrieg gibt, dann hat man eventuell das Unternehmen - mit 1 Mio. EUR Schulden ...
Da wären leere Hände besser.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Sabine,

deine Fragestellung lässt nur den Schluss zu, dass Du das Ganze nicht in aller Konsequenz durchdacht hast.

So etwas lässt sich sicher vertraglich regeln. Aber es ergibt nicht wirklich Sinn, da Du bis zur Vertragserfüllung nicht das Heft des Handelns in der Hand hast.

Willst Du stets Entscheidungsträgerin sein und nicht Gefahr laufen durch Abhängigkeiten ausgebremst zu werden, so mach es von Anfang an richtig.

Zitat (von Sabi2803):
da es sich nicht lohnen würde, es auf mich laufen zu lassen.

Dafür gibt es ohne weitere Erklärung keinen erkennbaren Ansatz.

Berry

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7210 Beiträge, 1514x hilfreich)

Ein Gewerbe, was sich nicht lohnt, meldet man nicht an. Selbstständigkeit birgt immer unternehmerisches Risiko.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ELARA
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für eure Antworten. Es ist in meinem speziellen Fall so: Ich bin Beamtin und darf zwar ein Nebengewerbe ausführen. Jedoch beste bei uns eine sogenannte Ablieferungspflicht, d.h. Einkünfte über 4290 Euro und ein paar Zerquetschte muss ich an den Staat abliefern. Das macht also kaum Sinn, da ich mit dem Gewerbe auf lange Sicht weit mehr einnehmen würde. Mein Mann ist kein Beamter und bei ihm besteht daher diese Problematik nicht. Deshalb meine Frage, ob ich mich dahingehend absichern kann, dass das Unternehmen in meine Hände übergeht, falls wir uns jemals trennen sollten.

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#5
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Wenn du mit größeren Einnahmen rechnest, wäre es dann nicht einfacher, die Beamtenlaufbahn aufzugeben. Selbstständigkeit braucht oft viele Nerven, bis mal alles richtig anläuft und ob du gleich so viel Geld verdienst, weißt du doch noch gar nicht. Melde es auf dich an und wenn es gut läuft, reicht die Sellbstständigkeit doch aus. Arbeiten und die Selbstständigkeit wären auf Dauer schwer miteinander abzustimmen. Etwas käme zu kurz.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
inuleki
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Da kann ich Dir folgendes empfehlen/vorschlagen:

Gründe eine UG/GmbH, Du als 100% Gesellschafterin. Stelle Deinen Ehemann als Geschäftsführer ein und gestalte einen realistischen Lohn für ihn als Geschäftsführer, idealerweise erfolgsabhängig. Hier gilt zu beachten dass durch die Lohngestaltung keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.

Das soll nur ein kleiner Hinweis sein, den Rest musst Du dann selber nachverfolgen bzw. ausarbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Wenn du mit größeren Einnahmen rechnest, wäre es dann nicht einfacher, die Beamtenlaufbahn aufzugeben.

Man geht nicht ohne Sicherung über eien Abgrund ...



Zitat (von Winterschnee):
Arbeiten und die Selbstständigkeit wären auf Dauer schwer miteinander abzustimmen.

Echt?
Und ich dachte immer, das Selbstständigkeit was mit arbeiten zu tun hätte ... :devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Sabi2803):
Nehmen wir einmal an, ich würde ein Unternehmen auf meinen Ehemann anmelden, da es sich nicht lohnen würde, es auf mich laufen zu lassen.

Dann wäre das nichtig und rechtswidrig.

Das Gewerbe muss derjenige anmelden, der es betreibt. Man kann nicht "für jemand anderen" ein Gewerbe anmelden. (Ausnahme: für eine juristische Person als Vertretungsberechtigter dieser juristischen Person)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Sabi2803):
Es ist in meinem speziellen Fall so: Ich bin Beamtin und darf zwar ein Nebengewerbe ausführen. Jedoch beste bei uns eine sogenannte Ablieferungspflicht, d.h. Einkünfte über 4290 Euro und ein paar Zerquetschte muss ich an den Staat abliefern. Das macht also kaum Sinn, da ich mit dem Gewerbe auf lange Sicht weit mehr einnehmen würde. Mein Mann ist kein Beamter und bei ihm besteht daher diese Problematik nicht. Deshalb meine Frage, ob ich mich dahingehend absichern kann, dass das Unternehmen in meine Hände übergeht, falls wir uns jemals trennen sollten.

Ja. Das kann man.

Indem man genau das macht: man gründet ein Unternehmen. Im Regelfall wird sich eine GmbH anbieten. Die Beamtin wird dann (Allein-)Gesellschafterin, und der Ehemann Geschäftsführer. Gewinnausschüttungen der GmbH an die Gesellschafterin fallen unter das Kapitalertragssteuergesetz, genau wie Dividenden, Guthabenzinsen usw.

Ob für die Beamtin eine Ablieferungspflicht für Kapitalerträge besteht, weiß ich jetzt natürlich nicht, ich kann es mir aber nicht vorstellen, es wäre m.E. auch verfassungswidrig.

Damit hat die Gesellschafterin das Unternehmen jederzeit 100prozentig in der Hand, denn sie kann den Geschäftsführer jederzeit abberufen.

M.E., ohne genauere Recherche, spricht auch grundsätzlich nichts dagegen, daß die Beamtin selber GF der GmbH wird. Sowohl die Gesellschaftereigenschaft als die Geschäftsführereigenschaft müsste sich die Beamtin als Nebentätigkeit genehmigen lassen. Man wird natürlich unterstellen, daß ein GmbH-GF zeitlich deutlich stärker belastet ist als ein GmbH-Gesellschafter, der überhaupt nicht zeitlich belastet wird.

Andererseits gibt es genügend GmbHs, deren Tätigkeit so wenig Verwaltungstätigkeit für den GF verursacht, daß man das mühelos mit ein paar Stunden im Monat nach Feierabend erledigen kann. Das kommt ganz darauf an, was die GmbH so treibt. Wenn die nur drei oder vier Geschäftsvorgänge im Monat hat, sieht das anders aus, als wenn sie einen Einzelhandelsladen betreibt.

Der GmbH-GF muss auch kein Gehalt bekommen. Dann wäre m.E. auch nix an Nebenverdienst abzuführen.

Das sollte man dann allerdings in aller Ruhe mit

a) einem Rechtsanwalt, der sich in Öffentlichen Dienst-Recht auskennt
b) einem Steuerberater (braucht man eh)
und ggf
c) einem Rechtsanwalt, der sich mit GmbH-Recht auskennt

besprechen und planen.

c) sollte eigentlich nicht erforderlich sein, das bißchen GmbH-Recht, das dafür nötig ist, sollte eigentlich jeder Anwalt noch hinkriegen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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