Hallo zusammen,
ich studiere Wirtschaftsinformatik und arbeite nebenher 20 Stunden die Woche. Da ich über 30 bin, bin ich freiwillig krankenversichert. Jetzt möchte ich noch zusätzlich einen Onlineshop aufmachen.
Kann mir dazu jemand was sagen ob ich das ohne Probleme machen kann oder worauf ich achten muss?
Vielen Dank im voraus.
-- Editiert von User am 5. August 2024 18:19
-- Editiert von Moderator topic am 5. August 2024 18:40
-- Thema wurde verschoben am 5. August 2024 18:40
Gewerbe neben Studium und Job
Zitat :ob ich das ohne Probleme machen kann
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation, des finanziellen Spielraumes und diverser anderer Faktoren.
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten also nicht seriös zu beantworten.
Zitat :worauf ich achten muss?
Auf ein verdammt gutes Zeitmanagement und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Na das ist doch ne super hilfreiche Antwort. Vielen Dank dafür. Welche Faktoren sollte ich denn noch angeben die nötig sind?
Um die rechtlichen Aspekte geht es mir ja. Welche ich da beachten muss. Ob mein Gehalt zb in die Kleinunternehmerregelung mit einfließt, ob ich auf die Anzahl der Stunden irgendwie achten muss etc.
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Zitat :Welche Faktoren sollte ich denn noch angeben die nötig sind?
Nun, eine Aufzählung der bereits vorhanden Fähigkeiten und Kenntnisse wäre mal zielführend denn woher sollen wir sonst wissen, was noch fehlt
Und welche Produkte der Shop vertreiben soll wäre auch noch relevant.
Zitat :Ob mein Gehalt zb in die Kleinunternehmerregelung mit einfließt
Nö.
Zitat :ob ich auf die Anzahl der Stunden irgendwie achten muss etc.
Das man bei sowas ein ein verdammt gutes Zeitmanagement braucht hatte ich ja schon erwähnt - der Tag hat nur 24 Stunden.
Na, wenn Sie konkrete Fragen stellen, kann man auch konkrete Antworten geben. Und nein, Ihr Arbeitslohn ist kein Umsatz und hat daher nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.
Ok, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Mir gehts nicht um Hilfe, wie ich diesen Shop aufbauen soll sondern welche Hürden mich erwarten was z.B. die Gewerbeanmeldung betrifft.
Was die Stunden angeht, meine ich damit eher die Regel dass Studenten zb nur 80 Stunden im Monat arbeiten dürfen. Ich bin ja aber bei der KK freiwillig versichert. Kann ich also ohne Probleme meinem JOb nachgehen und zeitgleich das Gewerbe anmelden ?
Zitat :was z.B. die Gewerbeanmeldung betrifft.
Da gibt es in jeder Gemeinde Formulare die sind recht einfach gehalten, hier mal ein Beispiel https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/Gewerbeanmeldung.pdf
Hüten sollte man sich vor sogenannten Nutzlos-Dienstleistern, welche - gegen z.T. saftiges Entgelt - ein ausfüllen und weiterleiten an die jeweilige Gemeinde anbiete. Immer die Originale verwenden.
Zitat :meine ich damit eher die Regel dass Studenten zb nur 80 Stunden im Monat arbeiten dürfen
Relevant sind nur Gesetze und Verordnungen.
Wer hat denn diese Regel aufgestellt? Die Uni in irgendeiner Immatrikulationsordnung? Dann könnte es tatsächlich relevant sein.
Zitat :Kann ich also ohne Probleme meinem JOb nachgehen und zeitgleich das Gewerbe anmelden ?
Und?
Man meldet das der KK, füllt den Fragebogen aus und die KK berechnet dann den neuen Beitrag.
Zitat :Ob mein Gehalt zb in die Kleinunternehmerregelung mit einfließt,
Nein. Und am besten lässt man das auch über getrennte Konten laufen. Steuerlich wird beides zusammen veranlagt. Das muss man wissen. Je nachdem was man im Shop verkauft, sollte man sich genau überlegen ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist.
Mit einer guten Buchführungssoftware und Kenntnissen in den Anforderungen der ordnungsmäßen Buchhaltung ist das Thema Mehrwertsteuer ein Klacks. Und wenn man keine Ahnung von einer ordnungsgemäßen Buchhaltung hat, nützt einem die Kleinunternehmerregelung auch nichts
Zitat :ob ich auf die Anzahl der Stunden irgendwie achten muss etc.
Wenn man gesetzlich Versichert ist, gibt es da eine Grenze. Ich würde in Ihrem Fall mal mit Ihrer Krankenversicherung sprechen.
Zitat :Ob mein Gehalt zb in die Kleinunternehmerregelung mit einfließt
Wenn so eine Frage kommt kann die einzig richtige Antwort eigentlich nur lauten:
Ab zum Steuerberater, zumindest für eine Erstberatung und einen Existenzgründerkurs besuchen.
Das ist nicht böse gemeint, aber wenn offensichtlich nicht einmal klar ist, was "Umsatz" bedeutet, dann befürchte ich, dass da noch viel mehr schief läuft, wenn man es selber machen will...
Zitat :ich studiere Wirtschaftsinformatik und arbeite nebenher 20 Stunden die Woche. Da ich über 30 bin, bin ich freiwillig krankenversichert. Jetzt möchte ich noch zusätzlich einen Onlineshop aufmachen.
Kann mir dazu jemand was sagen ob ich das ohne Probleme machen kann oder worauf ich achten muss?
Einen Online-Shop zu betreiben kann immer Probleme machen.
Worauf man achten muss? Daß man alle gesetzlichen Vorschriften einhält. Über die muss man sich als angehender Unternehmer selbst informieren. Anzuraten wäre:
1) ein paar Ratgeber-Bücher kaufen und gründlich lesen.
2) ein Existenzgründer-Seminar der Industrie- und Handelskammer besuchen.
3) sich einen Steuerberater suchen und mit dem ein "steuerliches Konzept" erstellen, mit dem man dann die nächste Zeit erstmal zurecht kommt. Ob es sich lohnt, den Steuerberater von Anfang an auch die Buchführung bzw. jedenfalls die Steuererklärung machen zu lassen... bespricht man mit dem Steuerberater. Ist ja auch eine Kostenfrage.
4) sich einen geeigneten Rechtsanwalt suchen und sich über die rechtlichen Aspekte der geplanten Tätigkeit beraten lassen.
Unter Umständen können 1 und 2 für's erste 3 und 4 ersetzen. Ist auch eine Frage der persönlichen Risikoneigung.
Hinsichtlich der Krankenversicherung berät einen auch dieselbe. Hinsichtlich des Hochschulstudiums gibt es keine formal-rechtlichen Konflikte mit dem Studentenstatus, Klärungsbedarf gibt es hinsichtlich der Krankenversicherung, aber da es hier eh eine freiwillige Versicherung ist, sollte man daran denken, daß sich bei der Gesetzlichen Krankenversicherung das Einkommen auf die Beitragshöhe auswirkt. (Bei einer privaten Krankenversicherung nicht.)
Zitat :Was die Stunden angeht, meine ich damit eher die Regel dass Studenten zb nur 80 Stunden im Monat arbeiten dürfen.
Das bezieht sich auf die studentische Krankenversicherung und auf angestellte Nebenjobs.
Zitat:Ich bin ja aber bei der KK freiwillig versichert. Kann ich also ohne Probleme meinem JOb nachgehen und zeitgleich das Gewerbe anmelden ?
Äh... Also:
- Studium
- ein Job
- ein Gewerbe
???
Rechtlich kein Problem, aber praktisch wird das eng werden...
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