Gewerbe neben Studium und Job

5. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Lbyte
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe neben Studium und Job

Hallo zusammen,

ich studiere Wirtschaftsinformatik und arbeite nebenher 20 Stunden die Woche. Da ich über 30 bin, bin ich freiwillig krankenversichert. Jetzt möchte ich noch zusätzlich einen Onlineshop aufmachen.
Kann mir dazu jemand was sagen ob ich das ohne Probleme machen kann oder worauf ich achten muss?

Vielen Dank im voraus.

-- Editiert von User am 5. August 2024 18:19

-- Editiert von Moderator topic am 5. August 2024 18:40

-- Thema wurde verschoben am 5. August 2024 18:40




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129512 Beiträge, 41307x hilfreich)

Zitat (von Lbyte):
ob ich das ohne Probleme machen kann

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation, des finanziellen Spielraumes und diverser anderer Faktoren.
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten also nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Lbyte):
worauf ich achten muss?

Auf ein verdammt gutes Zeitmanagement und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lbyte
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na das ist doch ne super hilfreiche Antwort. Vielen Dank dafür. Welche Faktoren sollte ich denn noch angeben die nötig sind?
Um die rechtlichen Aspekte geht es mir ja. Welche ich da beachten muss. Ob mein Gehalt zb in die Kleinunternehmerregelung mit einfließt, ob ich auf die Anzahl der Stunden irgendwie achten muss etc.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129512 Beiträge, 41307x hilfreich)

Zitat (von Lbyte):
Welche Faktoren sollte ich denn noch angeben die nötig sind?

Nun, eine Aufzählung der bereits vorhanden Fähigkeiten und Kenntnisse wäre mal zielführend denn woher sollen wir sonst wissen, was noch fehlt
Und welche Produkte der Shop vertreiben soll wäre auch noch relevant.



Zitat (von Lbyte):
Ob mein Gehalt zb in die Kleinunternehmerregelung mit einfließt

Nö.



Zitat (von Lbyte):
ob ich auf die Anzahl der Stunden irgendwie achten muss etc.

Das man bei sowas ein ein verdammt gutes Zeitmanagement braucht hatte ich ja schon erwähnt - der Tag hat nur 24 Stunden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Na, wenn Sie konkrete Fragen stellen, kann man auch konkrete Antworten geben. Und nein, Ihr Arbeitslohn ist kein Umsatz und hat daher nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lbyte
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Mir gehts nicht um Hilfe, wie ich diesen Shop aufbauen soll sondern welche Hürden mich erwarten was z.B. die Gewerbeanmeldung betrifft.

Was die Stunden angeht, meine ich damit eher die Regel dass Studenten zb nur 80 Stunden im Monat arbeiten dürfen. Ich bin ja aber bei der KK freiwillig versichert. Kann ich also ohne Probleme meinem JOb nachgehen und zeitgleich das Gewerbe anmelden ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129512 Beiträge, 41307x hilfreich)

Zitat (von Lbyte):
was z.B. die Gewerbeanmeldung betrifft.

Da gibt es in jeder Gemeinde Formulare die sind recht einfach gehalten, hier mal ein Beispiel https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/Gewerbeanmeldung.pdf

Hüten sollte man sich vor sogenannten Nutzlos-Dienstleistern, welche - gegen z.T. saftiges Entgelt - ein ausfüllen und weiterleiten an die jeweilige Gemeinde anbiete. Immer die Originale verwenden.



Zitat (von Lbyte):
meine ich damit eher die Regel dass Studenten zb nur 80 Stunden im Monat arbeiten dürfen

Relevant sind nur Gesetze und Verordnungen.
Wer hat denn diese Regel aufgestellt? Die Uni in irgendeiner Immatrikulationsordnung? Dann könnte es tatsächlich relevant sein.



Zitat (von Lbyte):
Kann ich also ohne Probleme meinem JOb nachgehen und zeitgleich das Gewerbe anmelden ?

Und?
Man meldet das der KK, füllt den Fragebogen aus und die KK berechnet dann den neuen Beitrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2070x hilfreich)

Zitat (von Lbyte):
Ob mein Gehalt zb in die Kleinunternehmerregelung mit einfließt,


Nein. Und am besten lässt man das auch über getrennte Konten laufen. Steuerlich wird beides zusammen veranlagt. Das muss man wissen. Je nachdem was man im Shop verkauft, sollte man sich genau überlegen ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist.

Mit einer guten Buchführungssoftware und Kenntnissen in den Anforderungen der ordnungsmäßen Buchhaltung ist das Thema Mehrwertsteuer ein Klacks. Und wenn man keine Ahnung von einer ordnungsgemäßen Buchhaltung hat, nützt einem die Kleinunternehmerregelung auch nichts

Zitat (von Lbyte):
ob ich auf die Anzahl der Stunden irgendwie achten muss etc.


Wenn man gesetzlich Versichert ist, gibt es da eine Grenze. Ich würde in Ihrem Fall mal mit Ihrer Krankenversicherung sprechen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2421 Beiträge, 834x hilfreich)

Zitat (von Lbyte):
Ob mein Gehalt zb in die Kleinunternehmerregelung mit einfließt

Wenn so eine Frage kommt kann die einzig richtige Antwort eigentlich nur lauten:
Ab zum Steuerberater, zumindest für eine Erstberatung und einen Existenzgründerkurs besuchen.
Das ist nicht böse gemeint, aber wenn offensichtlich nicht einmal klar ist, was "Umsatz" bedeutet, dann befürchte ich, dass da noch viel mehr schief läuft, wenn man es selber machen will...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1687x hilfreich)

Zitat (von Lbyte):
ich studiere Wirtschaftsinformatik und arbeite nebenher 20 Stunden die Woche. Da ich über 30 bin, bin ich freiwillig krankenversichert. Jetzt möchte ich noch zusätzlich einen Onlineshop aufmachen.
Kann mir dazu jemand was sagen ob ich das ohne Probleme machen kann oder worauf ich achten muss?

Einen Online-Shop zu betreiben kann immer Probleme machen.

Worauf man achten muss? Daß man alle gesetzlichen Vorschriften einhält. Über die muss man sich als angehender Unternehmer selbst informieren. Anzuraten wäre:

1) ein paar Ratgeber-Bücher kaufen und gründlich lesen.
2) ein Existenzgründer-Seminar der Industrie- und Handelskammer besuchen.
3) sich einen Steuerberater suchen und mit dem ein "steuerliches Konzept" erstellen, mit dem man dann die nächste Zeit erstmal zurecht kommt. Ob es sich lohnt, den Steuerberater von Anfang an auch die Buchführung bzw. jedenfalls die Steuererklärung machen zu lassen... bespricht man mit dem Steuerberater. Ist ja auch eine Kostenfrage.
4) sich einen geeigneten Rechtsanwalt suchen und sich über die rechtlichen Aspekte der geplanten Tätigkeit beraten lassen.

Unter Umständen können 1 und 2 für's erste 3 und 4 ersetzen. Ist auch eine Frage der persönlichen Risikoneigung.

Hinsichtlich der Krankenversicherung berät einen auch dieselbe. Hinsichtlich des Hochschulstudiums gibt es keine formal-rechtlichen Konflikte mit dem Studentenstatus, Klärungsbedarf gibt es hinsichtlich der Krankenversicherung, aber da es hier eh eine freiwillige Versicherung ist, sollte man daran denken, daß sich bei der Gesetzlichen Krankenversicherung das Einkommen auf die Beitragshöhe auswirkt. (Bei einer privaten Krankenversicherung nicht.)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1687x hilfreich)

Zitat (von Lbyte):
Was die Stunden angeht, meine ich damit eher die Regel dass Studenten zb nur 80 Stunden im Monat arbeiten dürfen.

Das bezieht sich auf die studentische Krankenversicherung und auf angestellte Nebenjobs.
Zitat:
Ich bin ja aber bei der KK freiwillig versichert. Kann ich also ohne Probleme meinem JOb nachgehen und zeitgleich das Gewerbe anmelden ?

Äh... Also:

- Studium
- ein Job
- ein Gewerbe

???

Rechtlich kein Problem, aber praktisch wird das eng werden...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 301.898 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.084 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.