Gewerbe oder Freiberufler?

27. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
H.O.T.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewerbe oder Freiberufler?

Ich will nebenberuflich CD-Gestaltung, Plakatgestaltung etc. machen. Kann ich da als Freiberufler arbeiten oder gehört da ein Gewerbe dazu? Gelernt habe ich Werbekaufmann, arbeite aber als Grafiker. Was ist der Unterschied FB und Gewerbe? Vorteile - Nachteile?

Vielen lieben Dank für jeden Tipp!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo

zunächst mal

es gibt abschließende Aufzählungen wer Freiberufler ist, müßte § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 1 des Partnerschaftsgesetzes (PartGG) sein (googeln).

es wäre auch noch ein Unterschied, ob sie künstlerisch oder freiberuflich tätig sind - können sie aber alles gleich wieder vergessen, sie sind nach bisherigem Stand der Rechtsprechung mit Sicherheit ganz gewiß normaler Gewerbetreibender, da sie ganz klar unbegrenzt wettberwerbsorientiert handeln - das gilt i.ü. für alle neuen "Designberufe" (Webgestaltung etc.)


Gruß

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#2
 Von 
H.O.T.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank für den beitrag.
schonmal ein anfang.

gruß
HOT

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo!

Zum wesentlichen Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden:
GEWERBEtreibende zahlen GEWERBEsteuer, Freiberufler nicht. Ist aber nicht so dramatisch, weil ein Teil der GewSt wieder auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Weiterer Nachteil des Gewerbes ist die Pflichtmitgliedschaft in der IHK.

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#4
 Von 
siggi-30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe gerade ein Gewerbe angemeldet. Ich bin SAP-Entwickler und möchte eingentlich als Freiberufler durchgehen. Was muß ich beachten?
Ich entwickel beim Kunden Programme bzw. veränder Sie je nach Kundenwunsch.

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#5
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo runde

:Ich habe gerade ein Gewerbe angemeldet.
:Ich bin SAP-Entwickler und möchte
:eingentlich als Freiberufler durchgehen. Was
:muß ich beachten?
:Ich entwickel beim Kunden Programme bzw.
:veränder Sie je nach Kundenwunsch.

wenn sie ein gewerbe angemeldet haben sind sie gewerbetreibender Einzelunternehmer und kein freiiberufler.
i.ü. sind sie mit ihrer Tätigkeit kein Freiberufler. ich weise nochmal auf meinen obigen Beitrag hin. übrigens Freiberufler haben u. a. ein eigenes berufsrecht, haben sie eines? ;)

sie können (sollten)sich aber gern nochmal informell bei der IHK oder Handwerkskammer umfassend informieren. oder googeln.

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DABÖ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,ich möchte mir mit einer transportablen Massagebank, mit professionellen klasischen Massagen,ein paar Euro verdienen. Bin gelernter Physiotherapeut und z.Z. arbeitsuchend(beziehe kein Arbeitslosengeld,da ich gerade aus der Lehre komme)Muß ich dafür ein Gewerbe anmelden oder läuft das unter Freiberuflich?

-----------------
"gruß"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Das ist Gewerbe aber hier geht es nicht so einfach mit transportabler Massagebank selbstständig machen.

*****

( - editiert von Admin - )

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#8
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

was muss ich beacten, wenn ich eine GbR gründen möchte??
was für kosten treten für mich auf??
eigentlich doch nur die anmeldung und die versicherung, oder??

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

>was muss ich beacten, wenn ich eine GbR gründen möchte??
was für kosten treten für mich auf??<

die frage ist vergleichbar mit: was benötige ich, wenn ich eine mahlzeit zubereiten will? ;)

sie können schon mit einer scheibe brot und butter zufrieden sein, aber wenn die gäste etwas trinken wollen, vorspeise und nachtisch erwarten oder jemand kein brot verträgt ...

die gbr ist schon gegründet, wenn sie mit einem kollegen eine fahrgemeinschaft gründen. und wenn 20 anwälte in einer sozietät zusammenarbeiten, kann das auch eine gbr sein. aber vergleichbar sind beide fälle nicht.

ureta

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