Gewerbe sofort anmelden??

8. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
impressumundagbs
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbe sofort anmelden??

Hallo , ich nochmal mit einer anderen Frage ;-).

Ich würde ja wie in einem Beitrag beschrieben wurde, einen Internetshop eröffnen. Bei ebay.

Es ist nun so, daß ich nicht weiß, ob es laufen wird. Möchte es aber gern versuchen.

Kann ich mein Gewerbe auch nachträglich anmelden und auch meine Verkäufe? Wenn JA.. wieviele Wochen oder Monate kann man Rückwirkend das Gewerbe anmelden?

Ich dachte, daß ich meinen Shop bereits eröffne, schau ob es läuft, wenn nicht, ok hat sich das erledigt..wenn ja natürlich Gewerblich handeln.

Freue mich auf klare Ansagen ;-). LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Also mir wuerde es nicht einfallen, gewerblich zu handeln, ohne eben ein Gewerbe anzumelden.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass dies erlaubt/moeglich ist - weiss aber auch nicht, welche Folgen Dein geplantes Handeln haben koennte.

Ich wuerde mir an Deiner Stelle den Gewerbeschein vorher(!) holen.

Agenor

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
impressumundagbs
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke mal für die antwort. Naja, ich habe das eben mal irgendwo aufgenommen, daß man das gewerbe wohl imnachhinein anmelden kann.

es gibt ja leute, die einnahmen machen, ohne vorher gewußt zu haben, daß es was wird. deshalb fragte ich, ob man das später anmelden darf.

trotzdem danke für diese auskunft.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Williams
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 21x hilfreich)

Sobald die Absicht besteht Gewinne zu erzielen, ist eine Gewerbeanmeldung pflicht ! Selbst wenn Sie nur verluste machen. Wer später es anmeldet riskiert eine schmerzhafte Ordnungswidrigkeit.

Denn gerade bei ebay stellen Sie Ihre Gewinnerzielungsabsicht offensichtlich unter Beweis.





-- Editiert von Williams am 15.05.2006 20:16:48

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