Hallo zusammen,
in naher Zukunft möchte ich ein (Neben-)Gewerbe anmelden. Im Fokus stehen hier Affiliate/Online Marketing (in Form von Blogs) sowie Einnahmen über "Spenden".
"Spenden" heißt in diesem Fall, dass Besucher meiner Website mir über PayPal ein bisschen unter die Arme greifen können. Dies gilt sowohl für die Blogs, als auch für eine kleine Software, die ich jedoch als Freeware anbieten würde. Dass es im rechtlichen Sinne keine Spenden sind ist mir bewusst, wüsste jedoch auch nicht, mit welchem Begriff ich dies umschreiben könnte.
Unterm Strich fallen aber nun zwei Tätigkeiten an: Online Marketing & Softwareentwicklung
Ist es möglich, ein Gewerbe mit Tätigkeiten anzumelden? Oder alternativ noch besser möglich, beiden genannten Tätigkeiten in eine zusammenzufassen?
Gruß Mexer
Gewerbeanmeldung, ein oder zwei Tätigkeiten
5. Februar 2019
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Frage vom 5. Februar 2019 | 18:05
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeanmeldung, ein oder zwei Tätigkeiten
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#1
Antwort vom 5. Februar 2019 | 21:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39815x hilfreich)
ZitatIst es möglich, ein Gewerbe mit Tätigkeiten anzumelden? :
Ja - was unter anderem daran liegt, das die meisten Gewerbe mit Tätigkeiten verbunden sind und nicht mit still rumsitzen. Von daher verstehe ich die Frage nicht ganz.
ZitatOder alternativ noch besser möglich, beiden genannten Tätigkeiten in eine zusammenzufassen? :
Das dürfte wohl nur möglich sein wenn man "Softwareentwicklung für Online Marketing" macht.
Es ist aber wohl praktikabler beide Tätigkeiten getrennt zu lassen um die Flexibilität zu gewährleisten.
#2
Antwort vom 6. Februar 2019 | 04:24
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Ist es möglich, ein Gewerbe mit Tätigkeiten anzumelden?
Ja - was unter anderem daran liegt, das die meisten Gewerbe mit Tätigkeiten verbunden sind und nicht mit still rumsitzen. Von daher verstehe ich die Frage nicht ganz.
Ups, da hat ist ein wohl ein Wörtchen verloren gegangen. Ich wollte wissen, ob man ein Gewerbe mit zwei Tätigkeiten anmelden kann. Geht aber ohnehin nicht, wie sich das aus Deiner Antwort schon rausliest - sonst hättest Du es bestimmt vorgeschlagen.
Nach weiterer Überlegung ist mir noch der Begriff "Internetdienstleistungen" eingefallen - passt das oder ist das schon wieder zu breit gefächert? Kann man das allgemein sagen oder ist das teilweise auch vom Gewerbeamt abhängig, welche Tätigkeitsbeschreibung sie zulassen und welche nicht?
Was, wenn ich nicht drum herum komme, ein zweites Gewerbe anzumelden, sei es weil das Gewerbeamt die Tätigkeit nicht zulassen oder weil ich später doch noch etwas mit aufnehme, das nicht darunter fällt? Eine weitere Gewerbeanmeldung, das ist klar - welche Kosten aber kämen auf mich zu? Es bleibt ja das gleiche Unternehmen (anfangs Einzelunternehmer), aber quasi zwei Gewerbe. Werde ich für beide extra bei der IHK Zahlungen leisten müssen oder sind diese pro Unternehmen aufgeteilt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Februar 2019 | 09:35
Von
Status: Schlichter (7204 Beiträge, 1514x hilfreich)
Mehrere Tätigkeiten sind durchaus möglich
#4
Antwort vom 6. Februar 2019 | 10:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Hast du schon das Formular für deine Gewerbe-Anmeldung vorliegen?ZitatOnline Marketing & Softwareentwicklung :
Infos auch dazu hier:
http://www.gruenderkueche.de/fachartikel/gewerbeanmeldung-so-meldet-man-ein-gewerbe-an-inkl-gewerbeanmeldung-formular/
und/oder hier (auch direkter Link zum pdf-Formular einer Gewerbeanmeldung.)
Nicht aber zur Anmeldung eines Nebengewerbes zu nutzen.
http://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden-formular
Du kannst dein bestehendes Gewerbe erweitern. *Internetdienstleistungen* ist als Tätigkeitsbeschreibung für dein Gewerbe mE zu allgemein gefasst. Ich bin nicht das Gewerbeamt, aber was mir dazu alles einfällt, wirst du hoffentlich nicht anbieten. Wie wärs mit *MexerMedienMarketing*? (Name und Inhalt des Gewerbes).ZitatEine weitere Gewerbeanmeldung, das ist klar :
Wenn das Gewerbeamt deine geplante Tätigkeit nicht in seiner Liste findet, ist es keine gewerbliche Tätigkeit. Das hat mit *nicht zulassen* nichts zu tun.ZitatGewerbeamt die Tätigkeit nicht zulassen :
Wenn du noch ein *artfremdes* Gewerbe anzeigen willst, dann kommst du nicht um die Anmeldung herum.Zitatwenn ich nicht drum herum komme, ein zweites Gewerbe anzumelden :
zB. 1x *Medienberatung*, 1x Handel mit handgestrickten Socken...
Die Investition für ein *Gründerseminar* lohnt sich auf lange Sicht meistens. Nicht nur, wenn das Einkommen das bisherige Angestellten-Einkommen bald übersteigen wird...
#5
Antwort vom 6. Februar 2019 | 11:27
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Anami für die Infos, so sieht man sich wieder
ZitatHast du schon das Formular für deine Gewerbe-Anmeldung vorliegen? :
Nein, das Formular liegt noch nicht vor. Werde vsl. kommende Woche zum Gewerbeamt gehen und alles vor Ort machen. Habe nun erstmal jede Menge Input gesammelt, um keine bösen Überraschungen zu erleben oder vor Unwissen doof in die Leere zu blicken.
Bin ganz froh, dass mir zum beliebten Thema Steuern/Buchhaltung keine offenen Fragen bleiben. Liegt mir wohl dann doch ein bisschen mehr als gedacht, was aber sicher nicht falsch ist. Aber gut, ist ein anderes Thema..
ZitatDu kannst dein bestehendes Gewerbe erweitern. *Internetdienstleistungen* ist als Tätigkeitsbeschreibung für dein Gewerbe mE zu allgemein gefasst. Ich bin nicht das Gewerbeamt, aber was mir dazu alles einfällt, wirst du hoffentlich nicht anbieten. :
Auch im Internet habe ich immer wieder im Bezug auf Affiliate Marketing und Blogging das Stichwort Internetdienstleistungen als Gewerbetätigkeit entdeckt. Hatte mir aber die gleichen Gedanken gemacht wie Du.. der Begriff ist eben doch enorm breit gestreut.
Mir ist weiterem Durchforsten von sämtlichen Artikeln auch die Tätigkeitsbeschreibung "Handel mit digitalen Gütern" ins Auge gesprungen.. hört und fühlt sich sogar noch ein gutes Stücken besser an.
Ich werde wohl einfach mal nachfragen.. ansonsten komme ich um die Erweiterung nicht drum herum.
ZitatDie Investition für ein *Gründerseminar* lohnt sich auf lange Sicht meistens. :
Danke für den Tipp - ich plane jedoch nicht direkt, dass ich mich damit voll selbstständig mache - mir reicht das als guter Nebenverdienst. Affiliate Marketing ist aber eben mit dem richtigen Werkzeug sehr leicht skalierbar. Sollte ich dann noch planen, weiter wachsen und das ganze als Hauptgewerbe führen zu wollen, werde ich nicht unwahrscheinlich in ein entsprechendes Seminar investieren.
#6
Antwort vom 6. Februar 2019 | 11:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39815x hilfreich)
ZitatIch wollte wissen, ob man ein Gewerbe mit zwei Tätigkeiten anmelden kann. :
Das kann man.
Ich kenne Unternehmer die haben 10 Bereiche drinstehen.
ZitatNach weiterer Überlegung ist mir noch der Begriff "Internetdienstleistungen" eingefallen - passt das oder ist das schon wieder zu breit gefächert? :
Nö, das ist auch passend. Sofern man keine Software entwickelt die dann nur nach Installation auf Laptop / Dektop läuft.
ZitatWas, wenn ich nicht drum herum komme, ein zweites Gewerbe anzumelden, :
Dann läuft dasselbe ab wie beim ersten Gewerbe auch von den Kosten her.
Wo bei man als Einzelunternehmer in der Regel nur ein Gewerbe anmeldet und das dann bei Bedarf entsprechend erweitert / reduzeirt. Das ist nämlich wesentlich preiswerter.
ZitatKann man das allgemein sagen oder ist das teilweise auch vom Gewerbeamt abhängig, welche Tätigkeitsbeschreibung sie zulassen und welche nicht? :
Unglücklicherweise kann das passieren.
Ich hatte schon mal einen Mitarbeiter der mich unbedingt auf was falsches anmelden wollte und da beratungsresistent war.
In der Regel sind die aber durchaus kompatibel.
#7
Antwort vom 6. Februar 2019 | 12:03
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNö, das ist auch passend. Sofern man keine Software entwickelt die dann nur nach Installation auf Laptop / Dektop läuft. :
Verstehe ich das also richtig, dass es keine Internetdienstleistung mehr ist, sobald Software offline installiert wird, selbst wenn ich diese ausschließlich online verkaufe?
Durchaus ein sehr guter Hinweis an dieser Stelle..
#8
Antwort vom 6. Februar 2019 | 12:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39815x hilfreich)
ZitatVerstehe ich das also richtig, dass es keine Internetdienstleistung mehr ist, sobald Software offline installiert wird :
Dann kann es problematisch werden.
Wobei man sich eigentlich schon zu viele Gedanken darüber macht was dort drin steht. Es muss ungefähr passen, das reicht für solche Sachen.
Zitatder Begriff ist eben doch enorm breit gestreut. :
In dem Falle ist breiter eher besser als enger ...
#9
Antwort vom 6. Februar 2019 | 14:38
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Dann schau doch mal rein:ZitatNein, das Formular liegt noch nicht vor. :
http://www.pankow-wirtschaft.de/imperia/md/content/pankow/gewerbeanmeldung.pdf
Das klang auch schon anders.Zitatmir reicht das als guter Nebenverdienst. :
Aber im Gegensatz zur Arbeitshäufung bei gleichem Gehalt im Hauptjob hast du als selbständig Tätiger im Nebenerwerb !! durchaus Steuerungsmöglichkeiten.
Nach meiner Erfahrung gehts beim G-Amt vor allem nach --gewerblich--- oder ---nicht gewerblich---
Nicht--- wäre dann Freiberufler. Den *nehmen* sie gar nicht erst an.
Du wirst aber gewerblich unterwegs sein.
#10
Antwort vom 6. Februar 2019 | 15:56
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas klang auch schon anders. :
Ja, versteh mich nicht falsch.. meine langfristige Absicht ist auf jeden Fall eine reine Selbstständigkeit.
Zu Beginn starte ich jetzt aber eben erstmal einen schönen Nebenverdienst, bis ich aus dem Elternhaus ausgezogen bin - was für Q3/Q4 diesen Jahres auch geplant ist.
Danach bekommt auch das Nebengewerbe nochmals mehr Aufmerksamkeit und meine Hauptbeschäftigung darf mich ggf. ein paar Stunden weniger begrüßen.
Alles zu seiner Zeit.
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