Hallo,
ich möchte mit einem sehr guten bekannten von mir eine GBR gründen, dazu eine Frage. Ich wohne in Augsburg und er in Bremen, müssen wir beide zum gleichen Gewerbeamt gehen oder kann jeder in seinem zuständigen Amt (Wohnort) die Anmeldung vornehmen ?
Danke im voraus,
Thomas
http://www.smilies.info
Gewerbeanmeldung GBR
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo ich bin Jungunternehmer und hab nicht den 100%igen Durchblick aber ich mein in meinem Existenzgründungsseminar gehört zu haben das die Zusammenschließung zu einer GBR kein Gewerbeamt erfordert sondern jeder von euch beiden nur einen eigenen Gewerbeschein, danach müst ihr zusammen mit einem Notar ein "GBR Vertrag" aufsetzen.... darin steht dann alles "was passiert wenn"... etc. und das wars dann soweit ich weis...
GBR ist nur ein Vertrags/Zusammenarbeits-verhältniss zwischen 2 oder mehreren einzelnen Firmen.
Der Vorteil davon ist das man sich einen frei erfundenen Namen dafür aussuchen darf....
zB. als Kleinunternehmer muss immer der Name des Inhabers im Firmennamen enthalten sein zB. wie mir Martin Heintz Computertechnik (MH-Computers.de) und bei einer GBR kann man diesem Firmenverbund einen individuellen Namen verpassen "XYZ GbR"
Der Nachteil liegt darin das ihr für einander haftet..... dies ist vor allem schlecht wenn der "GBR Vertrag" nicht richtig ausgearbeitet wurde... dh. dein guter bekannter mit dem du das machst kauft sich einen Firmenwagen auf die GbR. und du wusstest nichts davon, dann musst du trotzdem mitzahlen.... ideal zum ausnutzen wenn das alles vorher nicht richtig vertraglich geregelt wurde.
Auch wenn Ihr mit der GbR bankrott geht und ihr zB. 1 Million Minus erwirtschaftet habt dürft ihr beide jeweils 500.000 selbst aus eigener Kasse davon abtragen.... da kann man das nicht zB. auf den Bekannten abschieben auch wenn er wirklich den Mist gebaut hat und gar nichts damit zu tun hattest....
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, aber informiere dich vorher nochmals genauer an einer Stelle wo die das ganz genau wissen...
Habe mich doch ein klein wenig geirrt, jedenfalls mit der Anmeldung beim Gewerbeamt.... genaueres hier ->
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=1905
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