Gewerbeanmeldung Herstellung oder Handel ?

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
MisterMX
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeanmeldung Herstellung oder Handel ?

Hallo zusammen,
gehen wir davon aus, dass jemand ein Kleingewerbe anmeldet, der online ein Produkt (z.B. Zubehör für XY) verkaufen möchte, welches er selbst entwickelt hat und bei zwei Betrieb herstellen lässt.
Produkt besteht aus zwei zusammengesteckten Teilen. Firma A und B stellen die Einzelteile her.
(z.B. Spritzgussteile aus Kunstoff)

Dieser jemand klebt dann seinen Sticker auf das Produkt, verpackt alles mit Bedienungsanleitung und verkauft es dann online im eigenen Shop.

Was muss auf der Gewerbeanmeldung beim Punkt „Tätigkeitsbeschreibung" stehen.

„Herstellung" oder „Handel" von Zubehör für...

Vielleicht hat ja jemand eine Antwort parat :-)

-- Editiert von MisterMX am 10.09.2019 21:53

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119959 Beiträge, 39808x hilfreich)

Zitat (von MisterMX):
gehen wir davon aus, dass jemand ein Kleingewerbe anmeldet,

Da das in Deutschland nicht möglich ist, als erstes mal die Frage in welchem Land das spielt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MisterMX
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich korrigiere.

Jemand meldet „Gewerbe" an in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10679 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von MisterMX):
Was muss auf der Gewerbeanmeldung beim Punkt „Tätigkeitsbeschreibung" stehen.

„Herstellung" oder „Handel" von Zubehör für...


Beides. ;)

Ich zitiere mal die Definitionen des Herstellers gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

„ ... jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet..."

Damit hast Du den Punkt "Hersteller" erfüllt.
Durch den Vertrieb, direkt an den Endverbraucher durch Deinen Onlineshop, bist Du zudem noch Händler und zusätzlich Inverkehrbringer der Ware.

Um dich mal ein wenig in die Materie, und vor Allem deinen Pflichten die daraus erwachsen einzuführen, etwas Lektüre -> https://www.weingarten.ihk.de/innovation/Innovation_und_Technologie/Produktentwicklung/Herstellung_und_Inverkehrbringen_von_Produkten/1941588

Weiterführende und tiefgreifendere Lektüre, bezüglich deiner Pflichten als Hersteller, Händler und Inverkehrbringer, ist dringend zu empfehlen!

-- Editiert von spatenklopper am 11.09.2019 15:56

0x Hilfreiche Antwort

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